1% Regelung - GWV - Buchhaltung - Abrechnung?

2 Antworten

Der vom Lohn abgezogene Betrag ist der zu zahlende Steuerbetrag.

Die 1% Regelung besagt, dass Du den Geldwerten Vorteil der Nutzung eines Dienstwagens pauschal mit 1% vom Bruttolistenpreis des Fahrzeuges pro Monat versteuern musst. Daher wird diese Summe auf dein Bruttogehalt aufgerechnet. Dazu kommen noch die Posten für den Arbeitsweg. Die sich in zwei Teilbeträge aufspalten die verschieden behandelt werden.

Dann werden von der Summe deine Steuern berechnet.

Am Schluss wird die Summe vom Nettobetrag wieder abgezogen, weil Du das Geld ja nicht wirklich erhältst, sondern nur versteuern musst.

Die Probelohnabrechnung enthält außerdem einen Eigenanteil an Deinem Dienstwagen in Höhe von 489,- € Pro Monat, den Du komplett selbst zahlst, als aus Deinem versteuerten Netto.

Was meiner Meinung bei dieser Abrechnung nicht so richtig zusammenpasst ist der Extrem teure Dienstwagen (Bruttolistenpreis über 90.000,- €) und das Bruttogehalt.


jagit 
Fragesteller
 16.02.2021, 18:05

Wahr...

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AllRoundBoy  27.09.2023, 16:23

Das Bruttogehalt müsste 3930,66 Euro betragen. Ist in der Abrechnung hier falsch

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