Vater fährt zu schnell-Darf ich Mitfahrt von Kind unterbinden?

Hallo zusammen,

der Vater meiner Tochter und ich sind geschieden und teilen uns das Sorgerecht. Im September wollte er mit ihr in den Urlaub fliegen und hatte auf dem Weg zu uns einen schweren Verkehrsunfall auf der Autobahn. Ihm ist zum Glück nichts passiert, das Auto hatte einen Totalschaden. Ich weiß noch aus gemeinsamen Zeiten, dass er nicht der sicherste Autofahrer ist und gerne rast- auch mit Kind im Auto. Trotz, dass ich ihn darum gebeten habe langsamer zu fahren, ignorierte er mich und die Tatsache, dass hinten ein Baby sitzt und raste dennoch weiter. Ich wusste, es ist nur eine Frage der Zeit bis etwas passiert.

Nun möchte er wieder einen Ausflug mit unserer Tochter machen und möchte eine weitere Strecke fahren. Ich bin besorgt. Ich weiß, dass ich nicht alles kontrollieren kann, aber gibt es eine Möglichkeit ihm das zu verwehren? Die Umgangszeiten sind geregelt und ich habe selbstverständlich keinen Einfluss darauf, wohin und wie viel sie in der Zeit mit dem Auto fahren. Dennoch muss es doch irgendeine Möglichkeit geben, wie ich mein Kind schützen kann, wenn sie in eine offensichtlich fahrlässige Situation gerät?!
Ich habe schon daran gedacht mich beim Jugendamt zu melden, aber wie kann ich sowas melden, ohne „Beweise“ zu haben, kennt sich evtl. jemand aus?

ich danke ganz herzlich.

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Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Hundebiss... Was kommt auf mich zu?

Hallo allerseits! Ich war letztes Wochenende mit meinem Hund und meiner Familie im Restaurant zum essen. Mein Hund war angeleint und lag neben dem Tisch (direkt neben mir). Dann ist eine Familie reingekommen und wollte sich an den Tisch neben uns setzen. Die Tische standen ziemlich eng beieinander also hab ich meinen Hund an der Leine etwas näher an mich gezogen um Platz zu machen. Die Leine wurde so etwa 30cm kurz von mir gehalten und mein Hund ist näher an mich gerückt wie er sollte. Dann kam der Sohn der Familie neben uns. Er hatte so ein großes Skateboard dabei, was er direkt vor meinem Hund auf den Boden geknallt hat. Dabei ist er meinem Hund auch auf die Pfote getreten. Daraufhin hat mein Hund ihn angesprungen und in den Oberarm gebissen. Dann hat er ihn gleich losgelassen (ich hab ihn natürlich auch gleich zurück gerissen) und versucht zu fliehen. Die Familie hat die Polizei gerufen und behauptet, dass mein Hund den Jungen ohne jeden Anlass "angefallen" hätte. Das Restaurant war jedoch sehr gut besucht und der Vorfall wurde von einigen Gästen beobachtet, die meine Version bestätigten und sich auch als Zeugen angeboten haben. Jetzt haben mich die Eltern des Jungen wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt. Ich würde jetzt gerne wissen: Was kommt auf mich zu? Ich habe doch gar nicht fahrlässig gehandelt oder? Mein Hund ist auch kein Kampfhund, ist noch nie irgendwie aggressiv gewesen oder sonst auffällig gewesen.

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Einmaliger Wasserschaden durch Waschmaschine.

Ich wohne in einer WG mit 2 Mitbewohnern. Zum Semesterbeginn (1.10.) hat einer meiner Mitbewohner eine Waschmaschine besorgt. Er hat sie bei MediaMarkt gekauft, liefern und anschliessen lassen. Der Schlauch der Waschmaschine hing dabei in unserer Badewanne (mit so einer 180 Grad Kurvenhalterung) .

Als ich nun die Waschmaschine zum x-ten mal laufen lies, hat sich der Schlauch aus der Wanne befreit und lag auf dem Boden (er war vorher in der Badewanne und so befestigt wie immer, dies prüfe ich vor jedem Waschgang). Das Wasser lief also ca. eine Stunde auf unserem Badezimmerboden.

Wir waren alle 3 zu Hause, als die Untermieterin hochkam und gefragt hatte, ob wir auslaufendes Wasser hätten. Schnell war klar, dass es unsere Waschmaschine war. Nun haben wir natürlich einen Wasserschaden und sollten diesen beheben. Nur wie sieht es mit der Schuldzuweisung aus? Es gibt folgende Punkte:

  1. Die Waschmaschine wurde von Media Markt Mitarbeitern angeschlossen.
  2. Das Bad sollte im normalfall Wasserdicht verschlossen sein.
  3. Das Wasser lief aus als alle Bewohner anwesend waren

Normal greift zuerst die Gebäuderversicherung des Vermieters. Nun kann diese aber die Schuld (wegen Fahrlässigkeit) auf die Mieter übertragen und das Geld fordern. Meine/Unsere Haftpflicht greif bei Schäden an dritten (auch nur wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt), also dem Mieter von unten. Allerdings sollte ja überhaupt keine Wasser aus dem Bad austreten können oder? Ein Bad muss doch vom Vermieter Wasserdicht verschlossen werden? Die Fugen hinter den Gummileisten sind allerdings eindeutig sehr alt und beschädigt. Also wer hat Schuld? Wer muss für den Schaden aufkommen? Und wer hat evtl. grob Fahrlässig gehandelt?

Ist in meinem Fall damit zu rechnen, dass ich grob fahrlässig gehandelt habe? Wegen evtl. nicht richtig angeschlossener Waschmaschine? Dabei habe ich sie gar nicht angeschlossen sondern eben Mitarbeiter von Media Markt.

Ich habe jetzt Angst, dass ich da 5000 Euro zahlen muss für den Schaden. Als Student ist das unmöglich.

Vielen Dank für Antworten

Manuel

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Wieso sind Passwörter noch erlaubt?

In diesem Video wird beschrieben, dass unser Stromnetz zumindest in nicht unwesentlichen Teilen (ich glaub', die haben mit einfachen Angriffen in kurzer Zeit 100MW unter ihre Kontrolle gebracht...) durch primitive Passwort-basierte Verfahren vor Angriffen geschützt ist. Dabei soll es sogar Zugänge zum öffentlichen Internet geben, die mit Standard-Passwörtern, die in öffentlich zugänglichen Anleitungen stehen, geschützt sind.

Wieso dürfen Hersteller sowas überhaupt anbieten? Man darf ja auch keine Hanfplantage haben... Jedenfalls nicht ohne strenge behördliche Kontrollen... Bei Encrochat waren ja auch schon trojanische Pferde eingebaut... Bei Garagentoröffnern auch... Wieso lässt sich noch jemand sowas verkaufen?

Wieso nicht One-Time-Pad-basierte Verfahren? Man muss ja schließlich immer mal wieder vor Ort sein und kann dann das Pad (also z. B. einen USB-Stick) austauschen... Dann wäre auch gleich diese Mainstream-Verschlüsselung (Primfaktorzerlegung, TLS und so...) vom Tisch... Na klar müsste man dafür sorgen, dass das Pad nicht blödsinnig von Hackern aufgebraucht wird (man muss ja nicht jede IP zulassen... schon gar nicht, wenn sie falsch aus dem aktuellen Pad zitiert hat...)...

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Kreditkartenkonto mit PIN leergeräumt, liegt Fahrlässigkeit vor?

Hi Ihr Lieben,

vor ein paar Tagen habe ich beim Online-Banking festgestellt, dass meine Kreditkarte weg ist und von meinem Kredikarten-Konto innerhalb der letzten 3 Wochen 6 mal hintereinander Beträge, ingesamt 800 Euro, am Geldautomaten abgebucht worden sind.

Laut meiner Kreditkartenbank wurden die Beträge mit PIN abgebucht und zwar bei meiner Hausbank. Ich selbst habe diese Kreditkarte und PIN nie zum Geld abheben benutzt, sondern mir Beträge von diesem -ich nenn es mal "Verfügungsrahmen-Konto"- auf mein normales Girokonto buchen lassen und das Geld dann immer mit der Karte meiner Hausbank dort abgebucht.

Die Kreditkarte und die PIN habe ich getrennt voneinander in meinem Wohnzimmer aufbewahrt, wobei die Kreditkarte auf der Schreibtischablage lag und die PIN im "Unterlagen"-Ordner im Bücherregal daneben. Die PIN ist noch da!

Natürlich habe ich sofort die Karte sperren lassen, die Kredikarten-Bank sagte mir schon zu, dass sie nun Videoaufnahmen von der Bank wo die Beträge abgebucht worden sind, anfordert. Dann Anzeige bei der Polizei gegen unbekannt gestellt. Die fordern auch Videoaufnahmen an. Die Kredikartenbank hat mir jetzt erstmal ein Formular geschickt, dass ich ausfüllen soll, dann auf die wichtige Anzeige hingewiesen, die ich erstattet habe und da das Formular noch nicht eingetroffen ist, muss ich abwarten. Aber weiter:

Ich habe es bei der Anzeigenaufnahme nicht so deutlich gesagt, wie ich es hier anonym machen kann, aber ich habe jemanden in Verdacht: ein "guter Freund" von mir.. Der hat vor besagtem Zeitraum der Abbuchungen einmal bei mir übernachtet und hatte Gelegenheiten, unbemerkt von mir die Karte zu entwenden und nach der PIN zu sehen. Falls er es war und er sich an den Geldautomaten nicht total vermummt hat, so befürchte ich, dass er zwar am Ende eine Strafe für seine begangenen Delikte bekommt, die Kreditkartenbank mir dann aber fahrlässiges Handeln unterstellt, weil ich den Bekannten hab ich Sicht- und Reichweite der Sachen übernachten lassen und mir deswegen die abgebuchten Beträge nicht wieder gutschreibt.

Liegt Fahrlässigkeit vor? Was habe ich zu erwarten? Und wie geht es weiter, wenn auf den Bildern niemand zu erkennen ist? Bin ich die 800 Euro los? :-(

Grüße

Ciel

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