Versicherungsfall Handy runter gefallen?

4 Antworten

Der Verursacher hat an diesem Vorfall keine Schuld. Nur wer Schuld hat, ist haftpflichtig.

Hier liegt das verschulden ganz klar beim Handybesitzer. Eine Verletzung des §823 BGB liegt in diesem Fall nicht vor bzw ist dem Gast nicht anzulasten,  daher wird dessen Haftpflichtversicherung den Schaden auf jeden Fall abwehren.

Empfindliche Geräte oder Brillen und Hörgeräte gehören an Aufbewahrungsorte an denen sie keiner allgemeinen Gefahr wie herunter fallen,  zertreten, darauf setzten, oder ähnliches ausgesetzt sind

Der Verursacher ist der Handy-Besitzer und somit leistet keine Privathaftpflicht etwas. Da sind Eigenschäden ausgeschlossen.

In diesem Fall hat der Besitzer den Schaden selber zu verantworten und die Versicherung des Gastes zahlt nicht.