Züchter hat mir eine kranke Katze verkauft was tun?


30.01.2024, 02:00

Bild auf Wunsch des Fragestellers entfernt

DaLiLeoMishu  30.01.2024, 01:35

Wie geht es deinem Kitten heute?

coratanisha 
Fragesteller
 30.01.2024, 01:37

Ihm geht es etwas besser er niest noch aber nicht mehr so schlimm. Aber leider hat es dafür meinen anderen Kater total erwischt, er hat sich angesteckt.

6 Antworten

Hallo coratanisha,

ich möchte dich inständig bitten diesen "Hobbyzüchter" dem zuständigen Veterinäramt zu melden, da ja auch die anderen Kitten krank an andere "Käufer" vermittelt wurden und eventuell dann noch die dort lebenden Katzen angesteckt und behandelt werden mussten.

Dem muss man schnellstens Einhalt gebieten. Nicht nur der "Hobbyzucht" sondern auch der offensichtlichen Tierqual und das ja mit Vorsatz. So etwas kann und muss bestraft werden!

Du kannst jetzt (leider) nur mit den Folgen leben und versuchen, das arme Tier irgendwie gesund zu bekommen.

Dafür wünsche ich dir von Herzen Geduld und Erfolg. Deinem Kitten wünsche ich von Herzen schnelle Genesung.

Beste Grüße DaLi🙋‍♀️, Leo😺 und Mishu😺

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Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ehrenamt - Tierschutz/Pflegestelle Katze
 - (Kater, Tierhaltung, Katzenjunges)

Lass dich von einem Anwalt beraten. Je nach Kaufvertrag, kannst du einen Nachlass erwirken. Leider sind Tiere immer noch Sachgegenstände und wenn wissentlich ein Mangel verheimlicht wurde, kann man einen Nachlass bekommen. Allerdings nicht auf die Tierarzt kosten

October2011  15.01.2024, 09:10

Man kann einen gewerbsmässigen Züchter auf Übernahne der Tierarztkosten verklagen. Und/ oder auf eine Reduzierung des Kaufpreises.

Das Problem hier dürfte eher sein, nachzuweisen dass der Züchter gewerbsmässig handelt und nicht als Privatperson.

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needlewitch  16.01.2024, 12:06
@October2011

Der Nachweis ist normalerweise kein Problem, dazu reicht es wenn Anzeigen geschaltet werden oder eine Homepage existiert oder es nur einen weiteren Wurf gibt.

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October2011  16.01.2024, 14:19
@needlewitch

Der Nachweis ist normalerweise das Problem.

Eine HP haben die wenigsten Vermehrer, und ein weiterer Wurf reicht nicht aus, um als gewerbsmässig zu gelten.

Der Vermehrer wird dann als privater Verkäufer eingestuft - und hat dann keine Gewährleistungspflicht.

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needlewitch  16.01.2024, 14:36
@October2011

Falsch, es kann bereits ab dem ersten Wurf eine Gewerbsmäßigkeit angenommen werden und wird es auch regelmäßig wenn zB Kater und Katze vorhanden und nicht nach dem ersten Wurf kastriert wurde oder klar ist, wie weitere Würfe sonst verhindert werden sollen oder auch wenn irgendeine Planung für den ersten Wurf erkennbar ist. Dazu reicht eine Wurfbox oder anderes Zubehör. Ab zwei Würfen ist es eh gewerbsmäßig, es kam ja zur Wiederholung.

Solche Fälle bearbeiten wir in der Rechtsgruppe andauernd.

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October2011  16.01.2024, 14:47
@needlewitch

Als gewerbsmässig wird ein Katzenzüchterceingestuft, wenn er

* 5 oder mehr potente Zuchttiere hat

* 5 oder mehr Würfe im Jahr hat

Die allermeisten Vermehrer haben 1-3 Katzen und 2-4 Würfe im Jahr. Und werden demnach als privater Verkäufer eingestuft.

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needlewitch  16.01.2024, 15:36
@October2011

Du verwechselst "gewerbsmäßig" im Bereich des Tierschutzgesetzes (spätestens ab da braucht man eine Genehmigung des Veterinäramtes) mit "Gewerbsmäßig" im Bereich der Gewährleistung - da gilt es spätestens ab dem zweiten Wurf (auch in längerem Abstand als ein Jahr) als gewerbsmäßig und die Gewährleistung greift bereits ab dem ersten oder zweiten Wurf voll.

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October2011  16.01.2024, 15:42
@needlewitch

Nein, ich verwechsele es nicht, leider.

Die Gewährleistung (um die es hier geht), greift erst ab 5 potente Tiere/ 5 Würfe im Jahr

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needlewitch  16.01.2024, 16:05
@October2011

Offenbar verwechselst du das doch, die Gewährleistung greift spätestens ab dem zweiten Wurf, das ist ein Fakt und von diversen Gerichten auch bereits ausgeurteilt. Die Verbraucherschutzrechte sind ein hohes Gut in D.

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Sorry aber da bist du wirklich selbst schuld. Hättest du dich vorher informiert, wüsstest du genau, welche „Züchter“ zu vermeiden sind. Es ist jetzt deine Katze und du bist für ihre Gesundheit verantwortlich. Und bitte lern aus deinem Fehler und informiere dich zumindest jetzt ausführlich, Einzelhaltung ist nämlich auch alles andere als gut für deinen Kater.

coratanisha 
Fragesteller
 30.01.2024, 01:39

Ich habe zweite Katzen und ich hatte mich ordentlich informiert aber wenn man eben verarscht wird dazu kann ich Nix😂

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Romy0  30.01.2024, 05:38
@coratanisha

Schön, dass die Katze nicht allein ist. Darüber wo man Katzen kaufen sollte und wo nicht hast du dich jedoch offensichtlich nicht informiert. Überall wird vor vermehrerei gewarnt!

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Du hast 2 Jahre Gewährleistung und die Vermehrerin muß die Tierarztkosten übernehmen oder die Katze selbst zu ihrem Tierarzt bringen.

Zum Durchsetzen der Ansprüche empfiehlt sich ein Anwalt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Das ist ein Risiko, wenn man von Vermehrern kauft. Das Kätzchen wieder zurückzugeben, ist keine Option. Wende dich an einen Anwalt und frag nach Möglichkeiten.