Wildcampen im Naturschutzgebiet?

6 Antworten

Bei Mitnahme einer Hängematte ist davon auszugehen, dass es sich um eine geplante Übernachtung und damit Vorsatz handelt. Bei einer geplanten Übernachtung kann man immer erwarten, dass man sich bei der Planung auch über bestehende Naturschutzregelungen der Zielregion kundig machen kann. Die Naturschutzgesetze in den meisten Bundesländern sind ohnehin relativ übersichtlich. Falls man dort nichts findet, sind Landeswaldgesetze ein weiterer guter Ansatz zum Suchen. Mit mehreren hundert Euro (bspw. Bayern) ist also zu rechnen, wenn man erwischt wird.

Besser ist es, sich im Vorfeld mit Grundstücksbesitzern aus der Zielregion in Verbindung zu setzen und eine Erlaubnis zum Übernachten einzuholen. Das ist dann zwar nicht mehr im Naturschutzgebiet sondern auf Privatgelände.

Am unkompliziertesten ist die Übernachtung auf einem Campingplatz. Die sind speziell für diesen Zweck angelegt.

Einzig in ungeplanten Notsituationen ist eine Übernachtung auch im Naturschutzgebiet gerechtfertigt. Solche Übernachtungen sind halt auch mords unbequem, weil man ja für Notfälle nur einen Biwaksack, der von der Konsistenz her an eine Chipstüte erinnert, dabei hat. So Annehmlichkeiten wie Kocher, Essgeschirr oder Schlafsack lassen generell eher auf eine Planmäßigkeit schließen...

Woher ich das weiß:Hobby

Früher wäre man mit einer freundlichen Ermahnung (wenn überhaupt) davongekommen.

Durch Corona sind die Wälder aber regelrecht überlaufen worden, so dass man inzwischen mehr kontrolliert und auch konsequent bestraft.

Man würde also wohl ein Bußgeld zahlen müssen.

Kommt auf die Region an. Am besten dumm stellen und in sich gehen, wenn man ausnahmsweise erwischt wird. Habe schon mehrfach Zelte oder Hängematten in unseren Wäldern oder direkt an der Steilküste erlebt. Viel Spaß dabei, ich finde es total romantisch.

Dein Rechtsanwalt weiß Bescheid und kann Dich umfassend informieren.

Hier ist keine Rechtsberatung.