Was ist der Unterschied zwischen Naturschutzgebiet, Naturpark und Nationalpark?

5 Antworten

Hi,

Naturparks

Die dritte Großschutzgebietskategorie sind Naturparks. Sie bewahren und entwickeln Kulturlandschaften und dienen der Erholung von Mensch und Natur. Ihr Ziel ist es, die wirtschaftliche Nutzung und den Tourismus mit einem funktionierenden Naturschutz in Einklang zu bringen

Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete gehören neben den Nationalparks zu den am strengsten geschützten Gebieten. Ihre Zerstörung oder Veränderung ist untersagt, was einen besonderen Schutz von Lebensräumen und den darin wildlebenden Pflanzen- und Tierarten gewährleistet. Die Nutzung von Naturschutzgebieten ist nur dann erlaubt, wenn sie dem Schutzziel nicht entgegen steht

Nationalparks

Die wichtigsten Großschutzgebiete sind die Nationalparks. Hier darf die Natur Natur sein und ihre eigenen Dynamiken und Gesetzte entwickeln. Auf dem überwiegenden Flächenanteil darf der Mensch nicht eingreifen. Für viele wildlebende Pflanzen- und Tierarten stehen großflächige Rückzugsgebiete zur Verfügung, die dem Schutz der natürlichen Artenvielfalt dienen und die Natur zu einem Erlebnisraum für den Menschen machen

Quelle:

https://www.bund.net/themen/naturschutz/schutzgebiete/

Hoffentlich konnte ich helfen! :-)

Hallo,

Es gibt sogar noch ein paar mehr Kategorien! Wenn du es genau wissen willst:

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/BJNR254210009.html#BJNR254210009BJNG000400000

Grob gesagt, es sind verschiedene Schutzgebietskategorien, die

  • Verschiedenen Zwecken dienen: im Naturschutzgebiet (Paragraph 23) geht es meist um den Schutz von Lebensstätten, Lebensgemeinschaften; in den großräumigen Naturparken (Paragraph 27) steht dagegen die Erhaltung des Landschaftsbildes und auch des touristischen Potentials im Vordergrund. In Nationalparks (Paragraph 24) geht es um die vom Menschen ungestörte Entwicklung der Natur auf großer Fläche.
  • Verschiedene Zuständigkeiten bei der Ausweisung haben. Kleinere Kategorien wie Naturdenkmale werden in Bayern zB auf Landkreisebene erklärt, Naturschutzgebiete auf Regierungsbezirks-, und Nationalparks auf Landesebene.

Zu jedem einzelnen dieser Gebiete gibt dann eine Rechtsverordnung, in der drin steht:

  • Wie dieses Gebiet abgegrenzt ist und warum es die Voraussetzungen erfüllt, zum Naturschutzgebiet, Nationalpark, Landschaftsschutzgebiet,... erklärt zu werden.
  • Welche Regelungen speziell in diesem Gebiet zur Wahrung des individuellen Schutzzwecks gelten. Beispielsweise wird es in einem Naturschutzgebiete häufig Regeln geben, die darauf abzielen, die vorkommenden Arten zu schützen: Betretungsverbote, Wegegebote, Verbote des Pflücken und Sammelns von Pflanzen. In Landschaftsschutzgebiet wird es oft darum gehen, dem Wanderer die Aussicht zu erhalten, es wird daher Einschränkungen bei der Ausweisung von Baugebieten, aber auch bei der Aufforstung von Wiesenflächen geben. Was genau gilt, kann in jedem einzelnen Gebiet derselben Kategorie, je nach dem einzeln festgelegten Schutzzweck sehr unterschiedlich sein, es steht immer in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu diesem, einen Gebiet. (Daher sind die hier häufigen Fragen nach dem Motto "Darf man im Naturschutzgebiet..." nicht allgemeingültig zu beantworten.)

Weiterhin zu beachten:

  • Das Landesrecht: Die Bundesländer haben die Regelungen des Bundesrechts in ihrem Bereich auszugestalten, und können es in gewissen Grenzen erweitern oder abändern. Die Regelungen unterscheiden sich daher im Einzelnen etwas.
  • Zonierungen und Überschneidungen: Manche der großräumigen Schutzkategorien erfordern eine unterschiedliche Behandlung in unterschiedlichen Zonen: in einem Nationalpark überlässt man oft nicht auf ganzer Fläche die Natur sich selbst, sondern zB nur in Kernzonen in der Mitte. In den Pufferzonen um diese herum wird beispielsweise noch der Borkenkäfer bekämpft, um die an den Nationalpark angrenzenden Wälder davor zu schützen. In Biospärenreservaten gibt es eb nfalls unbewirtschaftete Kernzonen. Die Regelungen für diese werden fixiert, indem sie zu Naturschutzgebieten ausgewiesen wurden. Jeder der großräumigen Naturparks wird wohl ein paar der kleineren Naturschutzgebiete enthalten. So gelten also, gerade bei den großen Kategorien nicht an jedem Platz darin dieselben Regeln!

Naturschutzgebiet = Sollte wie der name schon sagt, für den Schutz der Natur sein. Ist es aber nicht. Dort gibt es dann die politisch gewollten Ausnahmen wie z. B. Jagd, Angeln usw.

Naturpark = Dient der Erholung des Menschen

Nationalpark = Unterschiedliche Bereiche. Kerngebiet, zum Schutz der Natur mit hohem Schutzstatus. Aber auch Bereiche mit Tourismus u. a.

Pomophilus  02.04.2021, 17:49

In vielen Naturschutzgebieten geht es sogar gerade darum, einen vom Menschen geschaffenen, also "künstlichen" Zustand aufrecht zu erhalten. Bsp.: Wacholderheiden mit Vorkommen von einheimischen Orchideen, anderen seltenen Pflanzenzenarten, sowie daher auch seltenen Insekten-, zB Schmetterlingsarten. Wenn man diese, weil es "politisch gewollt" ist, erhalten möchte, dann müssen sie durch Beweidung und/oder Mahd offen gehalten werden. Überlässt man solche Lebensräume der natürlichen Entwicklung, dann stellen sich immer mehr Sträucher, dann auch Bäume ein, bis die Fläche schließlich wieder zur natürlichen Vegetationsform, dem Wald, wird. Die genannten Arten sind dann aber verschwunden.

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Orcas1948  03.04.2021, 12:14
@Pomophilus

Es geht mir ja nicht um die vom Menschen geschaffenen Schutzgebiete (z. B. auch Truppenübungsplätze) sondern um Eingriffe wie von mir oben beschrieben. Angeln, Jagd, Tourismus hat in Schutzgebieten nichts zu suchen. Die berühmten Ausnahmen sind ganz behutsame Besucherlenkungen. Der Mensch muss nicht außen vor bleiben, (ausgenommen Kernbereich) wenn es vernünftig geregelt ist.

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Pomophilus  03.04.2021, 16:34
@Orcas1948

Das mit den "vom Menschen geschaffenen Schutzgebiete(n)" verstehe ich nicht ganz: welche gibt es denn außerdem noch?

Ich denke, die Kernfrage ist: was ist das für eine Natur, die in Naturschutzgebieten (NSG) geschützt werden soll? Eine vom Menschen völlig unbeeinflusste? So steht es nicht im Par. 23 BNatSchG, und entsprechende Gebiete gibt es eigentlich auch gar nicht mehr, jedenfalls nicht hier bei uns. Was dort steht ist, zugegebenermaßen ziemlich schwammig, welche Eigenschaften ein Gebiet haben muss, damit es zum NSG erklärt werden kann. Zu jedem einzelnen NSG gibt es dann eine Verordnung, in der genau steht, was hier geschützt werden soll, was der Schutzzweck ist, und dann eben, was, um diesen Zweck zu erreichen, verboten - möglich - oder sogar notwendig ist. Ich habe beruflich damit zu tun, kenne einige NSG. Es ist keines darunter, in dem zB die Jagd generell verboten ist, aber in einigen wird sie sogar, in Form eines gezielten Wildtiermanagements für notwendig erachtet. Beispiel: wertvolle Feuchtwiesen mit Vorkommen seltener bodenbrütender Vogelarten. Deren Gelege sind extrem gefährdet, wenn Fuchs, Dachs, Marder, Waschbär, und besonders auch Schwarzwild (Wildschweine) im Übermaß vorkommen. Was würde passieren, wenn sie sich ausgerechnet in in diese Gebiete zurückziehen könnten, während sie außerhalb bejagt werden? Würde das dem Schutzzweck, dem Erhalt der seltenen bodenbrütenden Vogelarten, dienen? Oder, ein Beispiel, in dem sogar eine vom Menschen möglichst unbeeinflusste Natur "simuliert" werden soll: als Naturschutzgebiet gesicherte Kernzonen eines Biosphärenreservates, kleinere unbewirtschaftete Waldinseln inmitten landwirtschaftlich genutzten Offenlandes. In diesem Offenland kann sich das Schalenwild im Sommerhalbjahr bei reich gedeckten Tisch prächtig vermehren, im Winter findet es dort nichts mehr und drängt in die Waldinseln. Ohne Bejagung bliebe kein einziges Jungbäumchen mehr übrig.

Wie gesagt, ich muss mich schon mit den Verordnungen zu einigen Naturschutzgebieten befassen. Nicht mit allem, was dort festgelegt ist, bin ich im Detail zu 100% einverstanden. Aber immerhin ist es immer einigermaßen nachvollziehbar: Schutzzweck, deswegen diese oder jene Maßnahme, oder wenn kein konkreter Zweck gegeben ist, muss auch etwas nicht verboten werden. Ist es das, was du mit "politisch gewollt" meinst, dass man festgelegt, in manchen Gebieten muss, um den dortigen Schutzzweck zu erreichen gejagt werden? Kommt es mir nur so vor, oder willst du mit dieser Formulierung den Eindruck erwecken, das seien reine, und unsinnige Willkürentscheidungen? Du dagegen würdest es anscheinend begrüßen, wenn einfach so, ohne weitere Begründung (jedenfalls lieferst du keine!) festgelegt wäre, dass manche Maßnahmen wie die Jagd, in Naturschutzgebieten "nichts zu suchen" hätten. Weißt du, was mir mehr wie Willkür erscheint?

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Der nationalpark ist die höchste schutzstufe überhaupt. Da greift der Mensch nicht mehr ein, da kann die Natur auf einer großen Fläche sich selbst entwickeln.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selbstorganisierte Reisen auf drei Kontinenten
Hades777 
Fragesteller
 02.04.2021, 09:49

Aber bei den Anderen ist es doch genauso oder nicht?

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Rheinflip  02.04.2021, 09:50
@Hades777

Im landschaftsschutzgebiet darf ganz normal Ackerbau und Viehzucht betrieben werden, da stehen Häuser, da werden auch Straßen durch gebaut

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Hades777 
Fragesteller
 02.04.2021, 09:52
@Rheinflip

Da steht nichts von Landschaftsschutzgebiet sondern von Naturschutzgebiet. Und was ist mit den Naturparks?

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Rheinflip  02.04.2021, 09:54
@Hades777

Die ganz genauen Definition findest du relativ schnell bei Wikipedia.

Naturpark sind größere zusammenhängende Gebiete, ein naturschutzgebiet kann auch nur ein einzelner Teich oderwald sein

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Pomophilus  02.04.2021, 15:11
@Hades777  27 Naturparke

(1) Naturparke sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die

1.großräumig sind,2.überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind,

(Quelle: dejure.org)

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Orcas1948  02.04.2021, 09:51

Das ist so nicht ganz korrekt. Es gibt im Nationalpark unterschiedliche Bereiche. Der Schutz der Natur ist in den Kernbereichen vorrangig.

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Was ist der Unterschied zwischen Naturschutzgebiet, Naturpark und Nationalpark?

Dort gelten jeweils verschiedene Regeln.

Hades777 
Fragesteller
 02.04.2021, 09:50

Welche denn? Deshalb habe ich gefragt!

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Waldmensch70  02.04.2021, 10:07
@Hades777
Welche denn? Deshalb habe ich gefragt!

OK, das habe ich so aus der Frage nicht herausgelesen, dass Du die im Detail genannt bekommen wolltest.

Das würde deutlich zu lang und zu viel, wenn man die hier alle im Einzelnen aufzählen, die kompletten Gesetze zitieren würde.

Hier eine Zusammenfassung / Erklärung der jeweiligen Begriffe:

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