Wieviel zählt Kindeswille bei Wegzug?

5 Antworten

Sie ist in dem Alter sehr manipulierbar

Und da stehen bei mir schon die Nackenhaare hoch! Möge es einem Richter der das zu entscheiden hat ebenso gehen.

Du läufst Gefahr die elterliche Sorge mit so etwas zu verlieren. Das ist dir klar? Denn du verstößt damit gegen §1684 BGB.

Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html

Es ist zudem schäbig und macht dich auch nicht zur Mutter des Jahres!

nun ist aber irgendwann genug oder? wie oft willst du das noch fragen.

hauptbezugsperson des kindes ist und war schon immer der vater. er bringt und holt das kind von der kita, erzieht es, bespasst es, bringt es ins bett. du bist in der zwischenzeit ausgezogen und lebst woanders. somit sind fakten geschaffen und kind lebt beim vater. dort wird es auch verbleiben.

der vater hatte dir von anfang an gesagt, dass die tochter bei ihm bleibt und nicht mit dir gehen wird. daran wird auch ein gericht nichts ändern, da er die gewohnte umgebung und das soziale umfeld erhält. es wird auch nicht gehört, da es zu klein ist die auswirkungen dessen was es sagt überblicken zu können.

deine sorge sollte nun sein, den unterhalt zu berechnen dem du kv ab auszug schuldig bist. ein gericht würde dir nur das abr entziehen. vielleicht sollte der vater auch überlegen das du umgang nur noch betreut erhältst, da du kindeswohlschädigend agierst.

Egal was deine Tochter sagt, wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, muss der Vater zustimmen. Ausser ihr zieht im nahen Umkreis um.

Lurch123532  12.07.2023, 13:50

200 km ist zumutbar für den Vater. Die Mutter will ja nicht ins Ausland ziehen.

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Kessie1  12.07.2023, 13:58
@Lurch123532

Sie ist offenbar schon alleine weggezogen. Das Kind beim Vater. Es nun manipulieren zu wollen ist mehr als dreist und damit kann sie auch richtig auf den Bauch fallen. Und 200 km sind auch für sie zumutbar!

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atoparty  12.07.2023, 14:15
@Lurch123532

sie kann hinziehen wo sie will. sie darf das kind aber nicht mitnehmen, da es beim vater lebt.

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Der Wunsch des Kindes ist mit 6 Jahren nicht wirklich maßgeblich.

Das Kind wird, wenn überhaupt, eher dahingehend befragt, wer sich kümmert.

Und das ist hier ganz eindeutig der Vater.

Die Richter sind auch ganz gut darin, eventuelle Manipulation aufzudecken. Das wäre dann das endgültige Aus für dich.

Mein Rat: Versuche mit deinem Ex-Partner eine gute Umgangslösung zu erarbeiten, die dem Wohl eures Kindes entspricht.

Der Wille des Kindes zählt wenig, dessen Wohl aber sehr viel - und die Richter sind doch nicht blöd, zumal es nicht nur auf die eine einzelne Befragung ankommt.