Wie wurde ein König im Mittelalter gewählt

6 Antworten

Die König im Mittelalter wurden nicht alle gewählt. Für eine genaue Betrachtung ist nach Land und Zeit zu unterscheiden. Ich beschränke mich auf das Deutsche Reich (Heiliges Römisches Reich [Deutscher Nation]), in dem es tatsächlich ein Wahlkönigtum gab. In den lateinischen Quellen wird „Wahl“ durchgehend mit electio bezeichnet.

Wahlen haben einen Konsens zwischen Herrschern und Beherrschten begründet.

Über eine Nachfolge hat es in der Regel schon im Vorfeld der Wahl Überlegungen gegeben. Zur Wahl kamen die Fürsten aufgrund einer Einladung (üblicherweise vom Kanzler des Reiches oder Reichserzkanzler]) an einem Ort zusammen (seit 1257 gewöhnlich in Frankfurt am Main einberufen). Einzelne kamen eventuell nicht persönlich, sondern schickten Beauftragte mit einer Vollmacht. Es wurden Vorschläge geäußert, Meinungen zu Kandidaten ausgetauscht, argumentiert und verhandelt. Die Bewerber versprachen eventuell Zugeständnisse.

Der Verlauf konnte unterschiedlich sein, z. B. davon abhängig, ob sehr klar ein naheliegender Nachfolger bereitstand, es nur einen Kandidaten hab oder mehrere ernsthafte Kandidaten. Es konnte einen Verzicht eines potentiellen Kandidaten zugunsten eines anderen geben. Eine Einigung wurde angestrebt. In manchen Fällen traf sich jeweils eine Gruppe von Fürsten, die einen bestimmten Kandidaten bevorzugten und es kam zu einer Doppelwahl (zwiespältige Wahl). Ein Beispiel für ein solches Doppelkönigtum sind 1198 der Staufer Philipp von Schwaben und der Welfe Otto von Braunschweig (König Otto IV.). In der Zeit zwischen der Doppelwahl 1198 und der Wahl Rudolfs von Habsburg 1273 wurde das Wahlrecht der Fürsten auf die Kurfürsten eingeengt. Ein Vorstimmrecht war anfangs noch kein ausschließliches Wahlrecht gewesen. Die Mitwirkung anderer Großer an der Königserhebung ist mit allerdings auslaufender Tendenz bis 1314 zu beobachten.

Am Anfang (919 König Heinrich I.) wurde nach dem Bericht Widukind von Corveys ein designierter König ausgerufen und die Heere der Franken und Sachsen akklamierten (stimmten mit Beifall/Zuruf zu). Schaben und Bayern anerkannten den König später durch ihre Herzöge.

Seit Otto I. wurde die Designation (durch den Herrscher) als Möglichkeit, einen Nachfolger zu empfehlen, durch die Wahl eines Mitkönigs ergänzt. Wahl- und Erb- oder Geblütsrecht waren miteinander verflochten.

Eine bloße Anerkennungswahl (kur) wurde seit dem 11. Jahrhundert zur Entscheidungswahl (wal), die (theoretische) Einmütigkeit durch das Wahlgremium festsetzte.

Bei der Wahl in Forchheim 1077 wurde beschlossen, die freie Wahl sei der Erbfolge vorzuziehen.

Ursprünglich waren alle Reichsfürsten wahlberechtigt. Ein kleiner Kreis von Vorwählen konnte eine Vorentscheidung treffen, wer in Frage kam.

Die zuerst im Sachsenspiegel (1220/1235) zusammenfassend de dudeschen („die Deutschen“) bezeichnete Wahlkörperschaft wurde nur wenig später durch ein Gremium von 7 Wahlfürsten in Frage gestellt (7 bzw. – der König von Böhmen wird für ausgeschlossen erklärt - 6 Königswähler).

Es ist auch eine Lehre entstanden, das Wahlrecht der Fürsten beruhe auf dem Besitz der 4 Erzämter (Hofämter).

Im Schwabenspiegel ist das Erststimmrecht dem Erzbischof von Mainz zugesprochen.

Gemäß der Goldenen Bulle hatte er die letzte Stimme, zugleich das Recht zur Abfrage seiner Kollegen.

Ein erneuertes Wahlgremium hat sich bei der zweiten Wahl Albrechts I. (27. Juli 1298) etabliert. Im Bericht Ottokars von Steiermark begegnet zum ersten Mal das Wort kurfursten.

1356 wurde das Wahlrecht der Kurfürsten durch die Goldene Bulle im Reichsrecht verankert.

Artikel in Nachlagewerken enthalten Informationen und weiterführende Literatur, z. B.:

Heinz Thomas, Wahl A. Allgemeines und Deutsches Reich I. Königswahl. In: Lexikon des Mittelalters. Band 8: Stadt (Byzantinisches Reich) bis Werl, München ; Zürich : Artemis, 1997, Spalte 902 – 903, Spalte 1909 – 1911

Ernst Schubert, Kurfürsten. In: Lexikon des Mittelalters, Band 5: Hiera-Mittel - Lukanien. München ; Zürich : Artemis, 1991, Spalte 1381 – 1383

Ruth Schmidt-Wiegand, Königwahl. In: Sachwörterbuch der Mediävistik. Herausgegeben von Peter Dinzelbauer. Stuttgart : Kröner, 1992 (Kröners Taschenausgabe ; Band 477), S. 439

Könige wurden normalerweise nicht gewählt

Königstitel sind (wie Zbsp. noch heute in England) vererbbar!!!

Aber keine Angst: Wenn dein Vater keiner ist musst du keine Angst haben, dass dich einer erwischt...

Mixia  21.03.2011, 21:33

Nein, das wichtigste Königtum - nämlich das römisch-deutsche - und damit der Kaisertitel - war nicht erblich. Da gab es die Königswahl.

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centrinotm  21.03.2011, 23:31
@Mixia

hab ich nie bestritten!

aber fakt ist, dass die Königstitel häufig/meistens von Vater/Mutter zu Sohn/Tochter übergegangen ist...

Da gab es häufig keine Wahl (ausser die Wahl diesen König zu entthronen...)

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Das heutige Wort “König” stammt aus dem Germanischen und entwickelte sich über das althochdeutsche “kuning” und das mittelhochdeutsche “künic”. Seine Bedeutung läßt sich am besten mit “aus vornehmem Geschlecht stammender Mann” wiedergeben.

Der König war das Oberhaupt jedes mittelalterlichen Staates, er hielt ihn zusammen und lenkte ihn; nur durch ihn wurde aus einer Schar von Adligen und deren Ländereien ein richtiger Staat. Die Adligen beherrschten ihre “Adelstümer” selbständig, sie waren die dünne, führende Schicht oberhalb einer großen Schar von Bauern und waren weitgehend unabhängig und autonom.

Der König bezog seine Macht aus einen Konsens mit den Adligen, oder zumindest mit einen mächtigen Teil dieser, nur sie und ihre Unterstützung garantierten den König seine Macht.

Sie waren es schließlich auch, die den König wählen mußten. Allerdings fand keine Wahl im heutigen Sinne statt, man hielt sich weitgehend an die Vorgaben des vorherigen Königs und an das Erbrecht. Der neue König war bzw. wurde designiert, (von lat. “designare” = bezeichnen, angeben, bestimmen), dies tat der alte König indem er seinen Wunschnachfolger die Insignien (Zepter, Schwert, Reichsapfel etc.) öffentlich übergab.

Mehr unter http://www.referate10.com/referate/Geschichte/31/Das-Konigtum-im-Mittelalter-reon.php

Wenn der Adel mächtig war haben die Kurfürsten den König gewählt. War der Adel eher schwach hat sich der König irgendwann mal selbst ernannt und der Titel wurde dann an den Sohn vererbt, der dann wieder an seinen Sohn usw.

Schau mal unter:

<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Kr%C3%B6nung_der_r%C3%B6misch-deutschen_K%C3%B6nige_und_Kaiser" target="_blank">http://de.wikipedia.org/wiki/Kr%C3%B6nung\_der\_r%C3%B6misch-deutschen\_K%C3%B6nige\_und\_Kaiser</a>