wie oft darf ein Hund in der Mietwohnung bellen

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Sie soll sich nicht ins Bockshorn jagen lassen.

So etwas funktioniert nur, wenn Hundehaltung im Mietvertrag ausdrücklich untersagt ist.

Selbst wenn wegen der beschwerde eines nachbarn eine Kündigung ausgesprochen würde, wäre die aller Wahrescheinlichkeit nach unwirksam. dann kann man immer noch Widerspruch einlegen abwarten ob der Vermieter Klage einreicht.

Den deutschen Richter möcht ich sehen, der eine 84jährige wegen einem 17jährigen Hund aus der Wohnung jagt. Die Wohnungsbaugesellschaft, die sich traut eine Klage einzureichen gibt es auch nicht. Und wenn alle stränge reißen, hilft die Lokalzeitung...

nach dem neuen Mietgesetz ,ists leider so das die Dauer wie lange man also zur Miete Wohnt nicht mehr von Belang ist. Früher warst unkündbar wenn du mehr als 10 Jahre zur Miete Gewohnt hast (Kündigungszeit 1 Jahr und länger) Heute ist die Zeit auf 3 Monate befristet. Wenn im Mietvertrag ausdrücklich drinnsteht das das halten von Hunden erlaubt ist. Dann hat derjenige der sich Beschwert die A-Karte gezogen. Steht es nicht drin und ein Mieter Beschwert sich ist die Beschwere zurecht gültig !.Nach einer Beschwerde folgt meist eine Abmahnung ,danach wenn man sich wieder was zukommen lässt die Zweite und dann beim dritten mal die Kündigung !.

In dem Fall Mietvertrag lesen schauen was drinnsteht und dann entscheiden.

langhaarteckel 
Fragesteller
 14.02.2011, 13:39

Ich weiss nicht, wasim Mietvertrag steht. Doch auf jedenfall werden Hunde ja geduldet, denn im Haus und in den anderern Blöcken, sind ja auch jede Menge Hunde. Und der Hund von meiner Verwandten lebt ja nun auch schon 17 Jahre dort.

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In einem Mehrfamilienhaus mit mehreren genehmigten Hundehaltungen gehört es "zur hausüblichen Geräuschkulisse", wenn tagsüber manchmal die Hunde bellen.

Du könntest Deiner Verwandten ja helfen, indem Du vielleicht mit anderen Nachbarn sprichst. So laut kann die Fellnase ja nicht sein, wenn sich bis auf den neuen Mieter in 17 Jahren keiner über den Hund aufgeregt hat.

Was sagt denn der Vermieter dazu? Also reagieren muss er ja auf die Beschwerden - aber habt ihr ihn mal persönlich gesprochen?

Kein Hund wird wegen bellen eingeschläfert und die Oma braucht etwas Unterstützung.

Der Vermieter kann sie nicht rausschmeißen, wenn es in dem Haus noch andere Hunde gibt und Hunde somit gestattet sind.

Er bräuchte einen triftigen Grund und den gibt es nicht. Sie braucht sich keine Sorgen machen.

Und der, der sich beschwert hat, hat vorher nicht mal mit ihr gesprochen, sondern gleich die Hausverwaltung angerufen bzw. angeschrieben? Ich kann es nicht verstehen, wie man so mit Nachbarn umspringt. Das sind Menschen. Man wird sich doch mal mit ihnen unterhalten können!!

Dann bekommt sie ohne Vorwarnung und Abmahnung gleich so ein Schreiben mit Ultimatum - auch nicht gerade sehr rücksichtsvoll von der Hausverwaltung.

Und das alles, obwohl es noch andere Hunde im Haus gibt und ihr Hund nur bellt, wenn es mal schellt. Pingelt es denn ununterbrochen bei ihr oder warum empfindet der empfindsame Nachbar das als so störend? Weiß der überhaupt, was er da ins Rollen gebracht hat, weil ihm das bisschen Gebelle stört?

Da die Tierhaltung im Haus anscheinend nicht verboten ist und ihr Hund auch nicht pausenlos herumbellt, sollte das wirklich keine Konsequenzen haben. Am Besten holt man sich trotzdem mal die Unterstützung der anderen Nachbarn, die das anscheinend ja nicht stört.