Wie an (Ab)Rechnungen von innogy / E.on kommen?
Hallo,
mein Vater hat ein kleines Problem mit seinem Energielieferanten.
Er sagte mir, daß in der Vergangenheit seine Vertragspartner ohne sein Zutun gewechselt haben und hat nun einen Brief bekommen, in welchem angekündigt wird, daß sein Vertragspartner innogy ab 01.10.2020 zu E.on gehört und diese dann Vertragsgeber ist.
Das Problem ist, daß er wohl schon seit längerem keine Rechnungen über Strom und Gas bekommt, und nur die Abschläge per Lastschrift eingezogen werden.
Da ich selber keine direkten Verträge mit Energielieferanten habe, wüßte ich nun gerne wie man an entsprechende Abrechnungen kommen kann.
Oder werden Papierabrechnungen nicht mehr übersandt?
Beim Kundenservice anrufen möchte ich nicht gerne, da diese fernmündliche Kommunikation rechtlich nichts wert ist.
Hat jemand Tipps für mich?
3 Antworten
Auch bei einer Lastschrift wird ja seine Kundennummer angegeben. Unter dieser kann er jederzeit einen Kontoauszug beantragen.
Die Rg. kommen so, wie es vereinbart wurde, auf den Rechner/das Mobiltelefon, oder per Post.
Nachdem EON die Rechnungen nicht so erstellen kann wie es von uns benötigt wird, haben wir in unseren Familien die Bestände dort komplett weggenommen.
Wir vermieten, benötigen also eine Rechnung für die Abrechnungsperiode, adressiert an den Vertragspartner, die EON nicht liefern kann.
Die suchen sich irgend einen raus, verschicken die Rechnung dann an das Objekt, Mahnung und so dann auch, da wohnt aber meist kein Vermieter, umstellen kann EON nicht.
Zunächst ist es korrekt, dass E.ON innogy übernommen hat.
Somit übernimmt E.ON auch alle Kunden von innogy zu den Vertragsbedingungen, die bei Vertragsabschluß mit innogy gegolten haben und auch weiterhin gelten.
Insofern ist es normal, dass die Abbuchung der Abschläge weiter laufen.
Bei Haushaltskunden erfolgt grundsätzlich nur einmal im Jahr eine Ablesung und Legung einer Jahresrechnung.
Günter
Diese Jahresrechnung hat er angeblich seit einier Zeit - wohl schon seit ein paar Jahren - nicht mehr bekommen.
Kann das zutreffen?
Das kann eigentlich nicht zutreffen, da in der Branche § 40 EnWG angewandt wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/EnWG.pdf
Es wäre zu prüfen:
- wann erfolgte die letzte Abrechnung von innogy
- wurde eine postalische Zustellung vereinbart
- wurde eine elektronische Darstellung vereinbart
Im Zweifel beim Kundenservice von E.ON in Textform unter Angabe der Zählpunktnummer und Zählernummer nachfragen.
Günter
Was bedeutet das?