Bei mindestens 6 Zeitstunden in der Berufsschule wird das als kompletter Arbeitstag berechnet.

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Die private Haftpflichtversicherung wirkt wie eine PASSIVE Rechtsschutzversicherung. Sie übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten, die für die Abwehr einer unberechtigten oder überhöhten Forderung NOTWENDIG sind.

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Eindeutig zu mehr Wohlstand. Die wirklichen Verhältnisse in der vorindustriellen Zeit kann man sich heute gar nicht mehr vorstellen. Selbst zeitgenössische Bilder (sehr wenige) zeigen ja nur Ausschnitte.

Früher ernährte ein Bauernhof vielleicht 10 - 12 Menschen. Das meiste von dem erwirtschafteten Gut mussten sie aber selbst wieder verbrauchen. Es ergab also kaum einen "Mehrwert", der verkauft werden konnte.

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Den Versicherungsschutz für das restliche Versicherungsjahr, verkaufst du praktisch mit. Der Erwerber muss dann erst am 1. März eine neue Versicherung nachweisen. Es reicht wenn du deiner Versicherung eine Kopie des Kaufvertrages mit Übergabedatum und Uhrzeit vorlegst.

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Das letzte Berufsschulzeugnis und den Gesellenbrief auf jeden Fall. Irgendwelche betriebsinterne Bescheinigungen, die mit deiner neuen Anstellung nichts zu tun haben, sind überflüssig.

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Sobald du in der Wohnung wohnst, und auch nachweisbar Miete gezahlt hast, hast du auch einen Mietvertrag. Da dieser nicht schriftlich vorliegt, gelten die gesetzlichen Mindestanforderungen. Und dabei ist nirgendwo die Rede von Rauchverbot.

Andererseits existiert aber die "Unantastbarkeit" deiner eigenen Wohnung. Die Vermieterin hat keine Recht, deine Wohnung unaufgefordert zu betreten. Du kannst es ihr einfach untersagen. Dann wäre es Hausfriedensbruch, wenn sie trotzdem kommt. Einfacher ist es das Türschloss zu wechseln.

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Stromkosten zurückfordern?

Hallo,

meine Betreuerin hatte vergessen meinen Strom abzumelden, nachdem ich am 01.03 aus meiner alten Wohnung ausziehen habe müssen. Somit hatte ich jetzt für 7 Monate den Strom für meinen Nachmieter bezahlt wegen dem ich auch aus der Wohnung wegen Eigenbedarfs raus musste, auch unter Drohungen (Es ist der Sohn der Vermieterin). Dieser hatte sich auch selbst nicht bei den Bayernwerken nach seinem Einzug gemeldet um sich eben dort selbst für den Strom anzumelden. Nun will ich logischerweise mein Geld zurück von ihm. 

Und meine ehemalige Vermieterin schreibt mir dazu diesen Text:

Ich verrechne das ganze mit den Nebenkosten. Du hast ja nur die Abschläge berechnet. Warten wir auf die Endabrechnung.

ich habe daraufhin das geantwortet:

Wenn Du noch die Nebenkosten meinst von der Zeit wo ich noch in der Wohnung bei euch gewohnt habe, die Zahlt der Bezirk und somit kannst Du die Abschlagszahlungen nicht mit den Nebenkosten von damals verrechnen. Das geht also nicht, da ich den Strom aus meiner eigenen Tasche zahle im Gegensatz zur Miete und den Nebenkosten und Nachzahlungen die daraus entstehen, aufgrund höherer Energiekosten etc. Ich habe jetzt um einiges weniger Geld dadurch gehabt, da Ich den Strom für deinen Sohn bezahlt habe, was mir jetzt für die Ausstattung der neuen Wohnung, Rechnungen und Lebensmittel fehlt. Es ist jetzt fast 8 Monate her seitdem ich ausgezogen bin. Und die Endabrechnung von den Stromkosten wird erst in ca. 6 Wochen kommen. Und ich will und brauche jetzt mein Geld von den Abschlagszahlungen zurück. Ich muss es eigentlich nicht erklären weshalb, aber ich brauche Lebensmittel und muss noch andere Rechnungen zahlen. Und es ist mein Geld. Ich warte jetzt nichtmehr fast weitere 2 Monate darauf. Hätte meine Betreuerin mich abgemeldet wäre es anders gelaufen, oder wenn sich dein Sohn bei den Bayernwerken nach seinem Einzug gemeldet hätte. Aber es ist leider so wie es jetzt ist. Es ist wirklich nicht böse gemeint. Aber ich brauche mein Geld jetzt wirklich dringend zurück. Entweder auf einmal oder auf zweimal. Und die Kosten von März bis August von der Endabrechnung gebe ich dann deinem Sohn, dann kann er die selbst überweisen. Und ich überweise die Kosten von Januar bis Februar/01.03.23.

Was kann ich da jetzt noch machen? Ich benötige das Geld nämlich eigentlich sofort, da ich in der Erwerbsminderungsrente bin aufgrund von Krankheiten.

Soll ich dieser das noch schicken?

Der Nachmieter muss die Stromkosten nach den Vorschriften über ungerechtfertigte Bereicherung erstatten (§ 812 ff. BGB ). Außerdem hätte er die Pflicht gehabt, sich anzumelden. 

Oder lieber nicht?

PS: Die leben alle im selben Haus, das über 3 Wohnungen verfügt.

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Wenn eine Betreuerin deine finanzielle Angelegenheiten regeln soll, haftet sie auch dafür, dass sie das richtig und pünktlich erledigt. Solche Sachen "verschusseln", kannst du auch selbst

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Das ist ein großes Risiko und dementsprechend ist es auch teuer.

Es nützt dabei nichts, an der Prämie zu sparen, und dann fällt u.U. der Schutz mit dem 50. oder 55. Lebensjahr weg. DANN war die Prämie tatsächlich zu teuer.

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Weiter gehende Forderungen der Vermieterin leitet ihr einfach an eure Haftpflichtversicherung weiter. Die wirkt in dem Fall wie eine passive Rechtsschutzversicherung. Der Schadensersatz ist ganz klar im BGB § 823 definiert.

Ihr dürft auf keinen Fall, da selbst etwas zahlen oder zusagen. Dann bleibt ihr auf dem betrag sitzen.

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Wenn du nicht grade in einem 500 Seelen-Kaff wohnst, gibt es bestimmt ein Versicherungsbüro. Dort kannst du die Plakette gleich mitnehmen. Fahren darfst du natürlich erst, wenn diese befestigt ist.

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Wenn du deine Unzufriedenheit nicht deutlich machst, musst du dich nicht wundern, wenn sich nichts ändert.

Aber generell geht man arbeiten, weil man sein Geld verdienen will. Wenn es dann mit den Kollegen noch gut klappt, ist das ein Bonus.

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Bei einem Fahrzeugwechsel, wird das noch vorhandene Guthaben aus der Versicherung auf das neue Fahrzeug übertragen. Bei einem Fahrzeugwechsel könntest du auch den Versicherer wechseln.

Aber ACHTUNG eine Sondereinstufung der SF-Klasse wird NICHT bestätigt.

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Dem Tierarzt ist es egal, ob du versichert bist. Du musst trotzdem in Vorleistung gehen und anschließend mit der Versicherung abrechnen. Das macht der Tierarzt nicht.

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Im Gegenteil. Frankreich hat, obwohl die Hälfte der Energie dort aus den Atommeilern kommt, Strom aus Deutschland importieren müssen, da die Flüsse zu wenig Kühlwasser führten.

Der Atomstrom hat zuletzt in Deutschland nur noch 4 % der Gesamtenergie betragen.

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Vor allem, muss man erst einmal den passenden Platz finden. Wenn es z.B. wg. eines Unfalls schnell gehen muss, wird auch irgendwie geholfen. Aber es ist ja nicht so, dass diese Heime Zimmer auf Vorrat halten.

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Wenn die Probezeit vorbei ist, ist eine "ordentliche Kündigung" fast unmöglich.

Wenn deine betrieblichen Leistungen nicht ausreichend sind, könnte das ja auch daran liegen, dass du nicht ordnungsgemäß ausgebildet wurdest. Dann kann auch innerbetriebliche Nachhilfe angesagt sein.

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