Wie alt muss ich sein das ich einen sachkundenachweis für Hunde machen kann?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

du müsstest schon genauer schreiben, erstens in welchem Bundesland du wohnst und zweitens, welchen Sachkundenachweis zu machen möchtest.

Es gibt da mehrere verschiedene - einen für die so genannten Listenhunde, für die es zudem zahlreiche weitere Auflagen gibt - einen, z.B. in NRW für die Haltung einen so genannten "großen Hundes" - also eines Hundes, der über 40 cm Schulterhöhe und/oder 20 kg Gewicht hat.

Da aber immer der, der den Hund tatsächlich hält und steuer- und ordnungsamtlich anmeldet, diesen Sachkundenachweis haben muss (egal, um welchen es nun geht) und nicht-volljährige Menschen keinen Hund selbstständig halten und anmelden können, ergibt sich schon alleine daraus ein Mindestalter von 18 Jahren.

Ansonsten könnte ich mir vorstellen - das weiß ich aber nicht genau - dass man den "normalen" Sachkundenachweis für die "großen" Hunde sicher schon mit 16 Jahren ablegen kann - ob du ihn für irgendetwas gebrauchen kannst, lasse ich mal dahingestellt (aber sich Wissen einzuverleiben ist niemals verkehrt!).

Gutes Gelingen

Daniela


Baduce 
Fragesteller
 01.08.2015, 21:40

Hi Daniela,

Also ich wohne in Bayern und ich bin 15- ich würde gerne als Nebenjob mit Hunden glasigeren und habe auch schon sehr viel Erfahrung gesammelt(eigener Hund,Pflegehunde,Tierheimgassigehen) aber dachte mir halt das die Leute ihre Hunde vlt. lieber Jmd. geben der Einen Sachkundenachweis hat....Lg, Clara

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dsupper  01.08.2015, 21:43
@Baduce

Ja klar, gute Idee und sicher hilfreich.

Frag doch einfach mal bei den Stellen nach (Tierarzt, Hundesportvereine etc.), die befugt sind, diese Sachkundenachweise abzunehmen.

Schau mal hier, hört sich auch total interessant an:

http://www.tierhyg.vetmed.uni-muenchen.de/hundefs/index.html

Und denke bitte daran, wenn du als Nebenjob - also gegen Geld - Hundesitten willst, dass du dafür eine eigene Hundesitter-Haftpflichtversicherung brauchst - denn die meisten Haftpflichtversicherungen der Halter zahlen in einem solchen Fall bei einem Schaden nicht! Ansonsten bliebe der ganze Schaden an dir, bzw. deinen Eltern hängen.

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In welchem bundesland lebst du? Das ist in den Ländern und auch in den Kommunen unterschiedlich geregelt. Wende dich an das ordnungsmat deiner Kommune oder google dein Bundesland.

Baduce 
Fragesteller
 01.08.2015, 21:44

Hi Bitterkraut,

Ich wohne in Bayern und bin 15 =) Gegoogelt hab ich schon aber hab nix brauchbares gefunden ,...

Ivh brauche den Nachweis nicht zur Haltung von einem Hund aber ich denke so etwas sollte jeder Hundebesitzer mal machen..auserdem ist es gläubig wahrscheinlicher das man dann beim Fremdhundgassigehen einen Hund anvertraut wird =) 

Lg, Baduce

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Volljährig auf jeden Fall, schon allein der Haftung wegen.

Bitterkraut  01.08.2015, 18:21

Nö, muß man nicht zwingend sein. In Schleswg-Holstein z.B.geht das ab 16, habe ich grad gelesen.

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Gibt verschiedene Sachkundenachweise... 

Bitterkraut  01.08.2015, 18:14

Welche denn so..?

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dsupper  01.08.2015, 19:23
@Bitterkraut

- den für die Haltung bestimmter Hunderassen

- den für die Haltung "großer" Hunde (z.B. NRW 20/40 Regelung)

- den zur Haltung "gefährlicher" Hunde

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Du muss eig. nur volljährig sein