Sachkundenachweis Hund >40cm für jeden Führer?

5 Antworten

Hallo,

nein, in NRW muss NUR der Halter diesen Sachkundenachweis haben - alle anderen nicht. So lange es sich nur um die 40/20er Hunde geht.

Allerdings muss immer auch die Straßenverkehrsordnung § 28 beachtet werden, der bestimmt, dass nur Menschen Tiere = Hunde im Straßenverkehr führen dürfen, die dafür geeignet sind und ausreichend auf sie einwirken können.

Das ist zwar ziemlich "schwammig" ausgedrückt, bedeutet aber vom Sinn her, dass kleine Kinder nicht mit Hunden auf die Straße dürfen und große starke Hunde entsprechend erzogen sein müssen, so dass auch der Hundeführer sie entsprechend halten und führen kann.

Ich kann da nur über den Sachkundenachweis in Hamburg spechen: - da braucht jeder, der mit dem Hund Gassi gehen will einen separaten Sachkundenachweis!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hier reicht es aus wenn der Halter den hat ☺️ der ist aber auch im Grunde ganz einfach, da kommt nix schlimmes. ☺️

Hast Du das mal in die Suchmaschine Deiner Wahl eingegeben?

hund sachkundenachweis nrw

Was steht denn da, was das Gesetz verlangt?

kobra8536 
Fragesteller
 02.10.2019, 15:41

Alles schon nachgeguckt, da ist halt die Rede vom Halter immer. Ist der Halter aber nur der "Besitzer" oder in dem Moment jeder der mit dem Hund unterwegs ist? Das ist mir einfach nicht klar...

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Waldmensch70  02.10.2019, 15:55
@kobra8536

Ja, sehe ich auch so. Für mich klingt das auch nur danach, dass der Besitzer sachkundig sein muss. Gehst Du denn davon aus, dass du Dir einen Hund anschaffst, dann aber sowieso immer jemand Anderes den ausführt?

Vielleicht wäre es dann sinnvoll, diese Person auch auf den Kurs mitzunehmen. Kann ja nicht schaden und so teuer ist das meines Wissens auch nicht.

Interessant wäre auch, was die Pflichtversicherung des Hundes dazu sagt: Muss dann derjenige, der den Hund führt auch sachkundig sein, damit die Versicherung zahlt? Oder winden die sich dann raus?

Ich würde machen, was  Bitterkraut geschrieben hat und zusätzlich auch nochmal die Versicherungsbedingungen der einschlägigen Hunde-Versicherungen daraufhin durchsehen.

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