Kann man den Hundeführerschein unter 18 machen?
Moin,
Ich wohne in Nordrhein Westfalen genauer in Wuppertal und mein Vater besitzt einen Hund der eine Mischung aus belgischen Schäferhund und Dobermann ist und er fällt unter die Gewichtsklasse die man für den Sachkundenachweis braucht. (über 20kg und über 40cm).
Und jetzt wollte ich fragen ob ich mit meinen 16 Jahren diesen Sachkundenachweis (Hundeführerschein ) machen kann bzw. ob ich den Hund führen darf.
Mfg TMC
2 Antworten
Ich habe den Sachkundenachweis auch mit 17 gemacht und das war kein Problem. Allerdings muss der Halter die Sachkunde nachweisen und wenn das dein Vater ist betrifft das dann ihn. (die Sachkunde ist allerdings auch nachgewiesen wenn man über mehrere Jahre zuvor einen großen Hund (ü40cm) gehalten hat).
Du darfst den Hund auch ohne den Schein führen. Nur nicht halten, also im sinne von Besitzen. (sonst dürfte ja keiner unter 18 oder ohne schein mehr mit einem Labrador vor die Tür) Haften tut wenn was passiert immer der Halter des Hundes (oder deren Haftpflichtversicherung) und nicht derjenige der an der Leine hängt. Wenn dein Vater (mit seiner Sachkunde) dich für Fähig hält diesen Hund zu halten darfst du das durchaus.
Anders sieht es aus wenn der Hund auffällig geworden ist und Aggressiv ist oder wenn er zu den sogenannten Listenhunden gehört. Dann muss der Hundeführer über 18 sein und einen gesonderten Schein für gefährliche Rassen machen.
steht nicht auf der Liste. In NRW gibt es zwei Kategorien. Einmal die Kategorie Hunde gefährlicher Rassen und die 2 Kategorie die Hunde bestimmter Rassen:
Kategorie 1 – gefährliche Hunde: Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie jegliche Kreuzungen aus diesen Rassen
Als gefährlich gelten auch: Alle Hunde bei denen eine Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde
Kategorie 2 – Hunde bestimmter Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu sowie jegliche Kreuzungen aus diesen Rassen
https://www.deine-tierwelt.de/magazin/hundegesetz-in-nordrhein-westfalen-2/
Schäferhund & Dobermann- Mix?
Wieso steht der Hund unter besonderer Kontrolle?
Das muss schon individuell nachweisbar sein.
Du als 16. Jähriger hast nicht mehr Rechte als ein 18 Jähriger.
Bei ihm ist das Problem das Belgischer Schäferhunde ja extrem agressiv sind :(
aber das ist gut dankeschön :D
ich wieß nicht ob er ein Listenhund ist ich glaube schon er ist eine Mischung aus Dobermann und Belgischer Schäferhund :/ aber danke für die Antwort :D