unterschied zwischen hundeführerschein und sachkundenachweis

6 Antworten

Sorry, wenn ich ein wenig korrigiere, BadBoy4ever. Laut VDH-Prüfungsordnung (heute IPO-Prüfungen, früher SchH1,2,3) steht vor allem anderen bei einem sogenannten Schutzhund (Schäfer, Rottis, Boxer, Hovawart etc.) erstmal die Begleithundprüfung. Solange man die nicht bestanden hat, darf man keine weiterführende Prüfung (IPO 1) machen. Und ein Bestandteil der Begleithundprüfung ist der Sachkundenachweis (Sprachgebrauch: Sachkundeprüfung). Wer diesen bereits einmal bestanden hat und später mit einem anderen Hund erneut die BH machen möchte, braucht ihn nicht mehr zu wiederholen.

Sachkundenachweis brauchst du in den meisten Bundesländern um einen sog. Listenhund zu halten. Er ist gesetzlich vorgeschreiben.

Der Hundeführerschein ist einfach nur eine "Bonusoption". Ich glaube (!!!) in Hamburg und einigen anderen Bundesländern kannst du deinen Hund mit einen Hundeführerschein auch außerhalb von deinem Grundstück oder Hundeplätzen von der Leine lassen.

Einen Sachkundenachweis bekommst du nach Prüfung als Schutz- und Gebrauchshundeführer, wenn du z.B. in einem Schäferhundeverein bist, den unbedingt machen willst, oder aber z..B. als Werkschutzkraft, Security mit Hund arbeiten möchtest.

Einen "Hundeführerschein" kann jeder machen, der mit seinem Hund sachgerecht umgehen will. Möglich, dass einige Gemeinden ihn für einige Rassen vorschreibt, ich meine mal so etwas gelesen zu haben, bin mir aber nicht sicher.

Die machen natürlich keine Fährten lesen und andere spezielle Sachen, ich glaube auch nicht, das geübt wird, auf den Mann zu gehen.

Sorry, ich habe wohl über den Sachkundenachweis Mist geschrieben, ich habe das wirklich mit dem Schutz- und Gebrauchshundeführer verwechselt:

"Sachkundenachweis für Hundehalterinnen und -halter

Das Landeshundegesetz fordert, dass die Halterinnen und Halter von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen oder großen Hunden sachkundig für die Hundehaltung sein müssen. Hier erfahren Sie, wie und wo Sie den Nachweis erbringen und die Sachkundeprüfung ablegen können."

http://www.stadt-koeln.de/buergerservice/themen/tiere/sachkundenachweis-fuer-hundehalterinnen-und-halter/

Ist wohl Ländersache, d.h. jedes Bundesland kann dieses Gesetz haben, muss aber nicht.

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Wenn ich mich nicht irre: Beim Sachkundenachweis wirst du geprüft, ob du überhaupt Ahnung von Hunden hast! Beim Hundeführerschein wirst du und der Hund gemeinsam geprüft! LG manteltiger

danke, das wollt ich wissen. ich möchte einen sachkundenachweis machen, da ich mich bei einem gassigehservice beworben habe und diese einen solchen nachweis verlangen. ich brauche nicht mit meinen hunden getestet werden. diese sind französische bulldoggen.

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Bei den Antworten hier poste ich lieber noch mal.

Umgangssprachlich wird der Sachkundenachweis (es gibt 2) auch Hundeführerschein genannt.

Es gibt einen Sachkundenachweis zum führen großer Hunde und einen zum führen gefährlicher Hunde.

Man erfährt im jeweiligen Landeshundegesetz des jeweiligen Bundeslandes, ob man einen braucht, welchen man braucht bzw. wofür.

Dann gibt es noch den Wesenstest für den Hund um die vermutete Gefährlichkeit zu widerlegen!