Sachkundenachweis trotz Hundeerfahrung?
Hallo,
ich werde Anfang Juni einen Hund aus Griechenland bei mir aufnehmen, allerdings bietet unsere Hundeschule erst Mitte Juni wieder Prüfungen für den Sachkundenachweis an.
Da Leute, die in den letzten 10 Jahren über mindestens 2 Jahre Halter eines Hundes waren, ist meine Frage nun, ob es reicht, dass ich mit den Hunden zusammen aufgewachsen bin und mit ihnen in einem Haushalt gelebt habe, oder ob ich auch der Eigentümer gewesen sein muss?
Habe dazu leider nichts passendes finden können...
vielen Dank schon im Voraus😃
5 Antworten
Hallo,
du musst Eigentümer gewesen sein, ich denke wir reden von NDS.?
Ansonsten bei deiner Stadt nachfragen ob es auf Grund von Covid19 Ausnahmen gibt und du die Theorie auch nach Erwerb des Hundes ablegen kannsr.
Ja, wir reden von Niedersachsen. Das ist ja schade, aber mit Sicherheit wird es dort zur Zeit auch Ausnahmen geben.
Danke
Nein, laut dem Hundegesetz NDS reicht das nicht, denn dort geht es um "juristische Personen" - nicht um "natürliche".
Eine "juristische" Person wäre in dem Zusammenhang z.B. der Zoll, für den du einen Hund geführt und betreut hättest ....
Das Zusammenleben in einer Familie zählt nicht - es sei denn, der Hund wäre auf dich angemeldet gewesen.
Nein, das reicht nicht. Du willst Halter eines Hundes werden, ergo musst du auch einen Sachkundenachweis erbringen.
Den Sachkundetest kannst du aber auch bei anderen Hundeschulen und auch bei Tierärzten machen.
Nein, man muss in jedem Fall selbst der eingetragene Besitzer eines Hundes gewesen sein.
Welchen Sachkundenachweis brauchst du denn?
Der Sachkundenachweis ist Teil der Begleithundeprüfung.
Daher verstehe ich deine Frage nicht wirklich.
Ich weiß nicht, ob es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede gibt, aber in Niedersachsen muss ein Ersthundhalter einen sogenannten ,,Hundeführerschein'' machen. Allerdings nicht, wenn man in den letzten 10 Jahren für mindestens 2 Jahre Halter eines Hundes war. Ich bin mir nun aber nicht sicher, ob es reicht, mit ihnen zusammen gelebt zu haben, oder ob ich auch der Eigentümer des Hundes gewesen sein muss.
Die Hunde haben ja nur in deinem Haushalt gelebt, aber du warst nicht Eigentümer. Ich denke, dass dir die Hunde gehört haben müssen.
Den ,,Hundeführerschein", zumindest heißt es bei uns in Niedersachsen so.