Wer muss kosten tragen Mieter oder Vermiter?

6 Antworten

Wenn die Küche mitvermietet ist, hat der Vermieter die Pflicht, diese in einem Zustand zu erhalten, dass sie vertragsgerecht genutzt werden kann. Demzufolge ist er für Reparatur bzw. gleichwertige Ersatz auf seine Rechnung zuständig.

Der Vermieter ist gem. BGB § 535 für Instandhaltung/-setzung und ggf. Ersatz zuständig.

Einbauküche (die Küche ist ca. 10-15 Jahre alt) verbaut ist die dem Vermieter gehört.

Die Einbauküche gehört dem Vermieter, der ist für die ordnungsgemäße Funktion verntwortlich.

So lange die Geräte funktionsfähig sind, besteht kein Anspruch auf Austausch. Es ist bei anstehenden Reparaturen allein Sache des Vermieters, ob er nochmal eine Reparatur bezahlt oder ein Ersatzgerät (nicht zwingend neu) zur Verfügung stellt.

Du bist jedenfalls in der Pflicht, Schäden zu melden. Wenn ein Geschirrspüler eine Pfütze davor macht, könnte es auch sein, dass eine Pfütze dahinter ist, also mehr undicht ist, als es Dir scheint? Dann könnte ein größerer Wasserschaden im Lauf der Zeit entstehen, für den Du verantwortlich gemacht wirst, wenn Du die Pfütze nicht beizeiten gemeldet hast.

"Manchmal eine Pfütze" könnte bedeuten, dass irgendwo eine Dichtung ausgetauscht werden muss oder ein poröser Schlauch und das wäre dann sicher keine große Sache und kein Grund, um einen neuen Geschirrspüler anzuschaffen.

Übrigens: Für eine gute Küche sind 10 - 15 Jahre nicht viel und unser Geschirrspüler hier funktioniert schon 28 Jahre ohne jede Reparatur oder Pfütze. Auch das muss also nichts bedeuten.

War die Küche geschenkt oder hast du die mitgemietet?

Wenn sie verschenkt wurde, hast du Pech. Ansonsten würde ich einfach mal nett fragen, ob er sich beteiligt.

Th1116 
Fragesteller
 21.04.2021, 16:15

Nein die Küche ist Bestandteil der Wohnung also mit gemietet.

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Realisti  21.04.2021, 16:18
@Th1116

Dann ist die Sache klar. Dem Vermieter melden, er ist in der Pflicht.

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