Vermieter erzählt anderen Mieter das wir unsere Kaution nicht wiederbekommen, darf er das einfach?

5 Antworten

Ein Vermieter hat diesbezüglich keine Schweigepflicht, falls ihr das denkt. Er hat es ja "nur dem Nachbarn" erzählt und keinen öffentlichen Aushang verbreitet. Das fällt nur normale Gesprächsthemen. Zudem fällt das auch nicht unter üble Nachrede/Rufmord oder andere Konstellationen dieser Art

Er muss aber klar mit euch klären inwieweit ihr die Kaution zurückkriegt oder nicht und nicht übers Sprachrohr. Kann man dem Vermieter ja auch so mitteilen.

Erzählen kann er viel. Aber wenn der Herd defekt ist, und ihr ihn nicht absichtlich beschädigt habt, muss bei einer mitgemieteten Küche der Vermieter für Ersatz sorgen. Er muss euch also die Kaution zurückzahlen, wenn im Übergabeprotokoll keine von euch verursachten Schäden aufgeführt sind.

Gremmlinhexe 
Fragesteller
 30.05.2022, 19:33

Übergabeprotokoll ist gut, vom Einzug gibt es keins. Er wollte dies nach seinem Urlaub machen, kam aber nie dazu. Es wurde jns zwar gesagt das er sollte eines der Geräte kaputt gehen, würde er es nicht ersetzen, aber auch nicht verlangt das wir es ersetzen. Wie es dann jetzt beim Auszug ist keine Ahnung.

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Ja, er kann erzählen was er will. Ausser es wäre ein Verleumdung, da dies strafbar wäre. Ansonsten ist klatschen bisher nicht verboten. Zeigt nur was für ein fragwürdiger Mensch er ist.

Gremmlinhexe 
Fragesteller
 30.05.2022, 19:36

Kann ich denn diese falsche Behauptung bezüglich des geschirrspülers als Verleumdung werten, denn immerhin äußert ervdas wir gesagt haben diesen mitzunehmen, was nicht der fall ist?

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nd lediglich der Backofen von einem auf den anderen Tag beim anschalten ein klackendes Geräusch von sich gibt, weshalb wir nur noch das Ceranfeld nutzen.

Wenn man das, wie üblicherweise als Einheit betrachtet, ist der Herd eben kaputt. Wenn Euch nichts vorzuwerfen, er Bestandteil der Wohnung ist, ist das Vermieterangelegenheit und hat mit Eurer Kaution nichts zu tun.

Können wir irgendetwas unternehmen gegen diese Gespräche?

Nein aber mit dem Vermieter reden und die Angelegenheit klären. Alles andere ist der (künstlichen ?) Aufregung nicht wert.

Notfall müsst ihr die Rückzahlung der Kaution einklagen.

Nein, das könnt ihr nicht. Der Vermieter darf sowas erzählen.

Gremmlinhexe 
Fragesteller
 30.05.2022, 18:58

Er kann aber doch nicht Dinge rumerzählen die nicht der Wahrheit entsprechen, also zumindest sehe ich das so und vorallem geht es andere mieter doch nichts an ob ich meine Kaution wiederbekomme, solange er nicht in meine noch Wohnung zieht oder irre ich mich da?

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ErsterSchnee  30.05.2022, 19:01
@Gremmlinhexe

Da irrst du dich. Du redest doch auch über bestimmte Dinge. Du hast bestimmt mal jemandem erzählt, wieviel Miete ihr zahlt. Wie kommst du dazu, Wildfremden zu erzählen, wie hoch die Mieteinnahmnen eures Vermieters sind - wo derjenige doch ganz bestimmt nicht das Haus kaufen will...

Davon ab ist der Herd ja tatsächlich kaputt. 🤷

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