Wer kommt für die Reparaturkosten auf?

3 Antworten

Es handelt sich eindeutig um "bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser". Die reinen Gebäudeschäden sind also über die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Für das lose Inventar in den einzelnen Wohnungen kommt die Hausratversicherung auf. Wer keine hat, hat erst einmal Pech gehabt.

Falls sich ein Verursacher der Verstopfung findet, ist dieser natürlich haftbar.

hoffentlich hast du eine Hausratversicherung, dort ist sowas abgesichert. eine Gebäudehaftpflicht kommt hier nicht zum Tragen. Die reguliert Schäden am und im Gebäude.

Mia1109 
Fragesteller
 28.10.2021, 14:21

Hab ich leider nicht. Tja, dann müssen wir wohl die Reparatur zahlen. Danke für die schnelle Antwort!

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schleudermaxe  28.10.2021, 15:30
@Mia1109

Oder einen Regress prüfen, wenn Dein Makler das Ding für so rd. 50 EUR/Jahr Euch verweigert hat.

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DerHans  28.10.2021, 16:15
@Mia1109

Wenn du den Verursacher dieser Verstopfung findest, wäre der haftbar. Allerdings nur zum Zeitwert. Eine Hausratversicherung leistet dagegen Neuwertentschädigung.

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bwhoch2  28.10.2021, 16:53
eine Gebäudehaftpflicht... Die reguliert Schäden am und im Gebäude.

Nein, tut sie nicht. Dafür wäre eine Wohngebäudeversicherung zuständig.

Wenn aber der Vermieter schuldhaft für die Verstopfung gesorgt hat, weil er auch nach vielen Jahren nie eine Revision der Abflussrohre veranlasst hat, muss er ggf. doch für den defekten Geschirrspüler haften und würde dann die Gebäudehaftpflichtversicherung heran ziehen. Diese wiederum würde wohl alles tun, um den Vermieter bzw. Hauseigentümer als Verursacher auszuschließen.

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Wer?

Der jeweilige Eigentümer.

Der fürs Gebäude ist für das Gebäude zuständig, der Bewohner der Wohnung für seinen Hausrat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung