Wer kommt für die Reparaturkosten auf?
Wir leben in einem Parteienhaus (Mietwohnungen) und die Abflussrohre im Keller sind verstopft worden. Unsere Küche wurde überflutet, als die Nachbarn über uns ihren Geschirrspüler eingeschaltet haben. Wegen der Überflutung ist unser Geschirrspüler jetzt auch noch kaputt.
Wir haben die Firma, die unsere Wohnungen vermietet, kontaktiert und sie haben die Abflussrohre gereinigt. Aber sie meinten, sie könnten unseren Geschirrspüler nicht reparieren und wir müssten jemand anderen holen und die Kosten für die Reparatur würden sie auch nicht zahlen.
Der Grund für die kaputte Maschine sind weder unsere Nachbarn noch wir. Die verstopften Rohre waren das Problem. Und für die Rohre ist unser Vermieter verantwortlich. Also müssen doch sie für die Kosten aufkommen. Oder liege ich falsch?
3 Antworten
Es handelt sich eindeutig um "bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser". Die reinen Gebäudeschäden sind also über die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Für das lose Inventar in den einzelnen Wohnungen kommt die Hausratversicherung auf. Wer keine hat, hat erst einmal Pech gehabt.
Falls sich ein Verursacher der Verstopfung findet, ist dieser natürlich haftbar.
hoffentlich hast du eine Hausratversicherung, dort ist sowas abgesichert. eine Gebäudehaftpflicht kommt hier nicht zum Tragen. Die reguliert Schäden am und im Gebäude.
Oder einen Regress prüfen, wenn Dein Makler das Ding für so rd. 50 EUR/Jahr Euch verweigert hat.
eine Gebäudehaftpflicht... Die reguliert Schäden am und im Gebäude.
Nein, tut sie nicht. Dafür wäre eine Wohngebäudeversicherung zuständig.
Wenn aber der Vermieter schuldhaft für die Verstopfung gesorgt hat, weil er auch nach vielen Jahren nie eine Revision der Abflussrohre veranlasst hat, muss er ggf. doch für den defekten Geschirrspüler haften und würde dann die Gebäudehaftpflichtversicherung heran ziehen. Diese wiederum würde wohl alles tun, um den Vermieter bzw. Hauseigentümer als Verursacher auszuschließen.
Wer?
Der jeweilige Eigentümer.
Der fürs Gebäude ist für das Gebäude zuständig, der Bewohner der Wohnung für seinen Hausrat.
Hab ich leider nicht. Tja, dann müssen wir wohl die Reparatur zahlen. Danke für die schnelle Antwort!