Wenn man beim Beichten Straftaten beichtet, darf der Pfarrer dann zur Polizei oder muss er es geheim halten?

7 Antworten

Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich. So regelt dies das Kirchenrecht in Canon 983.

Selbst wenn ein Priester mit dem Tod bedroht würde, darf ein Priester keinerlei Informationen über das weitergeben, was er in der Beichte erfahren hat. Für die sakramentale Beichte gilt eine strengere Regel, als es das gesetzliche Zeugnisverweigerungsrecht gewährt. 

Das Beichtgeheimnis reicht kirchenrechtlich noch weiter. Bricht es der Priester, ist er automatisch exkommuniziert, was eine äusserst schwere Strafe für einen glaubenden Priester wäre. Er würde sich von Christus und Kirche sozusagen abschneiden.  Nur durch die absolute Geheimhaltung kann gewähr­leis­tet werden, dass der Beich­tende sich darauf ver­lassen kann, dass alles vertraulich bleibt. 

Das Beichtgeheimnis darf auf keinen Fall verletzt werden. Der/die Pfarrer/in, egal ob katholisch oder evangelisch, darf das was ihm* anvertraut wurde, auf keinen Fall weitererzählen. Im Kirchengesetz steht auch, dass er selbst vor Gericht oder bei der Polizei die Aussage über Sachverhalte, die ihm* bei der Beichte anvertraut wurden, verweigern darf, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.

Er darf nichts sagen! Aber je nach dem wird er dir raten z.b. bei Mord es zu melden

Der Priester darf nichts sagen. Aber die Beichte ist nur gültig, wenn du deine Taten bereust. Diese Reue schließt ein, dass du die Straftat so weit irgend möglich, wieder gutmachst. Dazu gehört auch, dass du dich selber der Polizei stellst.

Das wird der Priester dir sicher bei der Buße auch nahelegen. Ohne Reue kommt das Sakrament der Beichte gar nicht erst zustande.

Der Pfarrer muss sich an das Beichtgeheimnis halten und darf nichts von dem was Du ihm anvertraust weitergeben.