Wir hatten darüber unter Nicht-Kirchenmitgliedern ein Streitgespräch im Bekanntenkreis. Haben auch gegoogelt. Da hieß es, das Beichtgeheimnis ist unantastbar. Nun ging es konkret da...
Muß ein Priester in jedem Fall sein Beichtgeheimnis halten oder darf er es in bestimmten Fällen umgehen. Was ist so ein Fall?