Welche Rechte hat ein Vater, der nicht in der Geburtsurkunde steht?

7 Antworten

Soweit ich weiß kann er es (aber gerichtlich) einfordern weil er dein leiblicher Vater ist. An der Stelle: wie alt bist du? Hast du das 18 Lebensjahr vollendet darfst du selbst entscheiden.

Menuett  14.04.2017, 20:50

Nein, auch wenn sie 18 ist, kann er auf die Vaterschaftsanerkennung bestehen.

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"In der Geburtsurkunde nicht eingetragen" was soll das bedeuten?

Hat der Vater die Vaterschaft anerkannt oder hat er sie nicht anerkannt?

Wenn Dein Vater die Vaterschaft nicht anerkannt hat, kann er das gegen euren Willen immer noch machen.

Dann könnte er auch die gemeinsame Sorge erhalten. Die wird aber gegen Deinen Willen nicht ausgesprochen,w enn Du über 14 bist.

Rechte und Pflichten sind siamesische Zwillinge. 

Wer also von Rechten labert, der sollte sich auch seiner Pflichten bewusst werden - wollen. 

Die Pflichten Deines Vaters Dir gegenüber findest Du zunächst mal im Grundgesetz, Artikel 6 vor allen. 

Verfassungsrang hat in diesem Staat die UN-Kinderrechtscharta mitsamt aller Zusatzprotokolle. 

Ausführlicher wird diese Geschichte dann in zahlreichen Gesetzen. 

Gehst Du zu Wikipedia und gibst dort 

Jugendamt

in die Suchmaske, wirst Du zu diesem mittlerweile doch etwas umfangreichen Gesetzeskomplex geführt. Du brauchst nur die Links im Text zu öffnen. 

Dein Vater hat also erst mal zu löhnen. Nämlich Kindergeld. Bis zum Abschluss Deiner ersten Berufsausbildung. Angelehnt an die Düsseldorfer Tabelle. Unter Beachtung des Grundgesetzes. Lese es. 

Alle genannten Texte findest Du online. Beachte hier:

Wissen ist Macht. 

Davon abgesehen:

Körperverletzung ist in diesem Staat grundsätzlich untersagt. Sie ist mit Strafe bewährt. 

Davon abgesehen: 

Gewalt ist Ausdruck eines Mangels. 

Hmh. Rechtlich wohl nicht. Aber dazu müsstest Du mit einem Anwalt vor Gericht gehen. Ich frage mich, ob dieser Aufwand nicht zu aufwendig wäre! Würde Dein -Vater- es akzeptieren, wenn Du sagst "Du hast mir gar nichts zu sagen!" ? Wenn er es nicht akzeptiert, was willst Du dann machen? Ich finde ja generell, dass Du das machen solltest, was DU für richtig hälst. Insofern müsste Dich dann Dein Vater anzeigen, falls Du was nicht richtig machst ;-) Verstehst Du?

Wenn er nicht als Vater benannt ist, hat er keine Rechte aber auch keine Pflichten. Er muss Dich nicht unterhalten, Du kannst ihn nicht beerben. Er bekommt kein Kindergeld für Dich, keine Steuerermäßigung. Prüf mal nach, ob das bei Euch so ist und Du nur bei Deiner Mutter eingetragen bist. Vielleicht hat er die Vaterschaft später beim Jugendamt anerkannt. Das wird dann nicht mehr in die Geburtsurkunde eingetragen. Wenn Ihr zusammen lebt und Deine Mutter das so will, kann sie ihm Erziehungsrechte übertragen.