Geht das?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Könnte er theoretisch einen Vaterschaftstest machen um zu beweisen das er der leibliche Vater ist und somit seine Rechte fordert

.jap, könnte er gerichtlich einklagen

Aber so wie ich das lese kümmert er sich schon gar nicht um sein Kind seit Anfang an ...wieso hast du Bedenken dass er es in Zukunft machen könnte,?

Ich würde ihn aber nicht in die Urkunde eintragen lassen.,.. falls der ex doch mal kommt.

Er kann das Kind rechtmäßig adoptieren

Inkognito-Nutzer   16.02.2024, 13:46

Kann mir gut vorstellen, dass wenn mein Ex Wind davon bekommt, er eifersüchtig wird oder sonstiges und mir dann sozusagen eine reinwischen möchte indem er solche Probleme veranstaltet.

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psimonp  17.02.2024, 08:13
@Inkognito-Fragesteller

er veranstaltet dann keine probleme, sondern setzt sein recht durch. du hast bis dato deine pflichten gröblichst versäumt und solltest anfangen für das kind ordentlich zu sorgen

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Tand0r  17.02.2024, 15:24
@Inkognito-Fragesteller

Dann machst du ihm deutlich das er dann aber auch die nächsten 20 Jahre Unterhalt zu zahlen hat.

Wahrscheinlich hat er dann Recht schnell kein Interesse mehr dran.

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Inkognito-Nutzer   24.02.2024, 06:30
@Tand0r

Nein, mache ich nicht. Es ist meine Sache ob ich darauf bestehe oder nicht.

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Tand0r  24.02.2024, 07:41
@Inkognito-Fragesteller

Klar ist das deine Sache bis das Kind 18 ist. Zumindest solange du nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen bist.

Aber ich dachte du willst den Typen überzeugen nicht auf seine Vaterschaft zu bestehen. Da könnte das eine gutes Argument sein. Wenn er weiß das du auf Unterhalt verzichtest machst du es ihm natürlich einfach.

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du bist also nicht mal fähig deinen pflichten als elterntei nachzukommen um das recht des kindes auf wissen über seinen vater und seine herkunft, auf unterhalt und umgang umzusetzen.

es ist deine pflicht die vaterschaftsanerkennung durchzusetzen und eintragen zu lassen und unterhalt für das kind zu fordern.

dein vorhaben einen fremden als vater einzutragen geht garnicht und ist extrem kindeswohlgefährdendes verhalten. wenn der leibliche vater irgendwann davon erfährt, kann er natürlich dagegen gerichtlich vorgehen und die vaterschaft anfechten lassen und wird damit auch durchkommen.

wenn dein neuer kinder will, soll er welche mit dir produzieren

Inkognito-Nutzer   23.02.2024, 08:28

Wahrscheinlich ist das Kindeswohlgefährung. 🤣 fahr mal nen Gang runter.

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PStar1992  14.04.2024, 03:41
@Inkognito-Fragesteller

Sagen wird so: Unrecht hat er wirklich nicht. Fair gegenüber des Kindes ist es sicherlich nicht und auch ziemlich verlogen. Er hat schon recht, du solltest schon den Pflichten deines Mutter sein nachkommen und ihn eintragen lassen und verklagen, alles andere ist genauso verlogen und feige wie das Verhalten deines ex. Damit bist du wirklich kein Stück besser.

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Würde denn vom Vater je Unterhalt gefordert. Wenn nicht und er nirgends eingetragen ist, dann geht auch eine Adoption, nicht nur der gleiche Name. Wenn die Adoption durch geht, kann der Ex nichts mehr wollen

Eine Vaterschaftsklage geht nur 2 Jahre, gezählt ab der Kenntnisnahme der möglichen Vaterschaft. Er müsstealso behaupten können, er hätteerst spät davon erfahren.

Hebt also zur Sicherheit alle Nachweise auf, dass er Bescheid weiß.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Elli113  16.02.2024, 14:35

Die Frist von zwei Jahren beginnt aber erst mit der wirksamen Anerkennung der Vaterschaft (§1600b Abs. 2 BGB).

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psimonp  17.02.2024, 08:11

für eine adoption bedarf es der zustimmung des vaters

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Jeder Mensch hat ein Anspruch darauf, zu erfahren, wo er herkommt...

Das ist wichtig für eine gesunde Identitätsbildung.

In dem Fall könnte euer Sohn den leiblichen Vater irgendwann mit Trauer gehen lassen und ihm sagen, dass er sein moralisches Recht auf die Vaterschaft verwrkt hat, was aber nichts am bürgerlichen Recht ändert.

Wenn der leibliche Vater mit einer Adoption einverstanden wäre, solltet dein neuer Partner das Kind adoptieren.

Alles andere wäre Betrug an deinem Kind, der sich nicht auszahlt. Oder willst du diese Lebenslüge auch aufrecht halten, wenn dein Kind größer geworden ist und intensiver nachfragt?

kam meinem Freund die Idee sich als Vater eintragen zu lassen.

Das ist ohne weiteres möglich. Da kein anderer Mann bisher die Vaterschaft anerkannt hat, könnte dies dein Freund tun (§1592 Nr. 2 BGB iVm §§1594f BGB)

Könnte er theoretisch einen Vaterschaftstest machen um zu beweisen das er der leibliche Vater ist und somit seine Rechte fordern?

Ja. Er kann die Vaterschaft deines Freundes anfechten und hat das Recht, zur Klärung einen Vaterschaftstest einzufordern (§1600 BGB iVm §1598a Abs. 1 Nr. 1 BGB).

Er hätte dann aber nicht nur das Umgangsrecht, sondern auch die Pflicht, Unterhalt zu zahlen.

Rechtssicher wäre es, wenn dein Freund das Kind offiziell adoptiert. Allerdings müsste der leibliche Vater der Adoption zustimmen (nachdem die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde).

Ich würde da einen Fachanwalt für Familienrecht fragen, welches Vorgehen zielführend ist.

EDIT:

Ganz vergessen zu erwähnen: das Familiengericht kann auf Antrag die Einwilligung eines Elternteils ersetzen, wenn dieser seine Pflichten gegenüber dem Kind anhaltend gröblich verletzt hat oder durch sein Verhalten gezeigt hat, dass ihm das Kind gleichgültig ist, und wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde (§1748 Abs. 1 BGB).

Das wäre bei euch wahrscheinlich relevant. Von daher würde ich tatsächlich den Weg der offiziellen Adoption gehen.