Was umfasst das Beichtgeheimnis?

6 Antworten

Verantwortliche Männer der Christenversammlung werden in der Bibel so beschrieben:

„Ein jeder soll sich wie ein Bergungsort vor dem Winde und ein Versteck vor dem Regensturm erweisen, wie Wasserbäche in einem wasserlosen Lande, wie der Schatten eines wuchtigen Felsens in einem erschöpften Lande“ (Jes. 32:2)

Würdest Du Dich erfrischt und geborgen fühlen, wenn Du Dir nicht sicher wärest, dass dieser von Gott befugte Mann etwas nicht für sich behalten kann? Bestimmt nicht.

Solche Männer tragen vor Gott eine schwere Verantwortung, für die sie vor Gott Rechenschaft ablegen müssen:

“Gehorcht denen, die unter euch die Führung übernehmen, und seid unterwürfig, denn sie wachen beständig über eure Seelen als solche, die Rechenschaft ablegen werden, damit sie dies mit Freude und nicht mit Seufzen tun mögen, denn das wäre euch zum Schaden.“ (Hebr. 13:17)

Übrigens: kein Mensch ist von Gott befugt, einem anderen die Absolution zu erteilen / ihm Sünden zu vergeben. Das ist ein Recht, das Gott sich selbst vorbehalten hat:

“Wenn wir unsere Sünden bekennen, so ist er [Gott] treu und gerecht, uns die Sünden zu vergeben und uns von aller Ungerechtigkeit zu reinigen.“ (1. Joh. 1:9)

Reife Christen können Dir lediglich mit biblischem Rat helfen, ein gutes Verhältnis zu Gott wieder aufzubauen (solltest Du gesündigt haben), oder es zu bewahren. Sie können Dich auch zurechtweisen — aber Sünden vergibt allein Gott.

Liebe Grüsse ...

x. Alles, was der Priester im Beichtgespräch erfahren hat, stehen unter dem Beichtgeheimnis. Es ist gänzlich unerheblich, ob es dabei um sündhaftes Verhalten oder andere Umstände geht. Den Namen des Beichtenden kann er erwähnen. Es handelt sich hier um eine öffentliche Information: theoretisch kann jeder sehen, dass du aus dem Beichtstuhl gekommen bist.

y + z. Dinge, die nicht in der Beichte offenbart wurden, stehen nicht unter dem Beichtgeheimnis, außer dies wurde explizit so vereinbart. Was außerhalb einer Beichte unter vier Augen besprochen wurden, steht ebenfalls nicht unter dem Beichtgeheimnis. Beides könnte aber unter die seelsorgerliche Verschwiegenheit fallen. Ob dies der Fall ist, entscheidet der jeweilige Seelsorger.

a. Das darf er nicht. Wer zur Beichte oder zum Beichtgespräch kommt, der führt kein Seelsorgegespräch.

b. Sünden aus einem früheren Beichtgespräch sind vergeben und vergessen und damit unerheblich. Es gibt wohl nur wenige Umstände, wo ein "Auflebenlassen" vergangener Sünden sinnvoll sein könnte, z.b. im Rahmen einer geistlichen Begleitung, wenn die beiden sich gut verstehen.
Die Verweigerung der Absolution ist grundsätzlich möglich, aber ebenfalls nur unter sehr eingeschränkten Umständen. Die Absolution kann nicht verweigert werden, wenn die Sünden aus der vorherigen Beichte mit der jetzigen Beichte deckungsgleich sein sollten, es sei denn, der Beichtende zeigt beispielsweise keinerlei Reue.

Nein, er darf nichts davon weitergeben, unter keinen Umständen, und erst recht nicht in der in der Gemeinde rumtratschen.

Selbst Informationen, die er selbst in einem Seelsorgegespräch erfährt, darf er nicht an Dritte weitergeben. Auch diese Unterliegen der Schweigepflicht, allerdings ist es nicht so streng, wie das Beichtgeheimnis.

B) Darf ein Priester Sünden, die er in früheren Beichtgesprächen von mir erfahren hat (Zweifel bzgl einzelner Glaubensfragen), bei folgenden Beichtgesprächen wieder erwähnen und zB aufgrund dieser Sünden eine weitere Beichte von mir bzw die Absolution danach verweigern?

Zweifel in Glaubensfragen sind keine Sünden, sondern durchaus erlaubt, wir sollen nicht blind folgen, sondern hinterfragen, nur dann kann man sich bewusst entscheiden.

anonymos987654 
Fragesteller
 27.06.2018, 18:58

Warum werden Zweifel dann in klassischen Beichtspiegeln aufgezählt, wie zB hier: ?

Wie steht es mit meinem Glauben?

Ist mein Glaube lebendig? Oder war ich im Glauben lau? - gleichgültig? Habe ich leichtfertig Glaubenszweifel gehegt? - den Glauben verleugnet?

Habe ich mich meines Glaubens geschämt? Habe ich Reden gegen den Glauben, den Papst oder die Kirche geführt? - gern angehört? Oder dazu geschwiegen, wo ich hätte reden müssen? - aus Feigheit oder Menschenfurcht?

  • Habe ich meinen Glauben genährt? - durch Lesen guter Bücher? - Schriftlesung? - Beschäftigung mit Glaubensfragen? - Besuch von Katechesen? Wie steht es um meine Kenntnis des Katechismus? Kenne ich die 10 Gebote und habe ich sie wirklich bewusst zum Maßstab meines Lebens gemacht?
  • Habe ich meinen Glauben gefährdet durch Lesen glaubens- und kirchenfeindlicher Schriften? Habe ich solche verbreitet? Bin ich glaubensfeindlichen Vereinigungen beigetreten? - vom Glauben abgefallen? - aus der Kirche ausgetreten?
  • Ist mir wirklich alles fremd, was der wahren Gottesverehrung zuwider ist (Aberglaube wie Horoskop, Astrologie. Spiritismus, Wahrsagerei ...)?

Mehr Infos: https://www.internetgebetskreis.com/gebete/hl-beichte/beichtspiegel/

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Was du dem Pfarrer erzählst, muss beim Pfarrer bleiben. Egal ob Gewohnheiten, persönliche Daten, Sünden etc.. ein Pfarrer darf nicht einmal einen mord melden, wenn ihm das einer bei einer Beichte erzählt wird

GanMar  27.06.2018, 13:41
ein Pfarrer darf nicht einmal einen mord melden, wenn ihm das einer bei einer Beichte erzählt wird

Das ist falsch. Sowohl nach Zivil- als auch nach Strafrecht sind Geistliche zur Zeugnisverweigerung berechtigt - nicht jedoch verpflichtet. Siehe dazu § 53 Abs. 1 Nr. 1 StPO, für den Zivilprozess aus § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO.

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Idris164  27.06.2018, 13:48
@GanMar Am Beichtgeheimnis wird nicht gerüttelt

Anders als in anderen Ländern (z.B. Frankreich) sind Geistliche in Deutschland auch bei Kapitalverbrechen wie Mord von der Anzeigepflicht befreit. Kommt es zum Bruch mit dem Geheimnis, droht den Geistlichen nach katholischem Verständnis die Exkommunikation – der Ausschluss aus der Kirche.

quelle. Focus online

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GanMar  27.06.2018, 13:50
@Idris164
droht den Geistlichen nach katholischem Verständnis die Exkommunikation

Das mag so sein - das hat aber mit StPO und ZPO absolut nichts zu tun.

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Nadelwald75  27.06.2018, 13:54
@GanMar

Die Verpflichtung wird ihm natürlich nicht vom Staatsrecht auferlegt. Aber Zivil- und Strafrecht gestehen dem Priester zu, dass er berechtigt ist, sich an die Verpflichtungen des Beichtgeheimnisses zu halten.

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GanMar  27.06.2018, 14:00
@Nadelwald75

Das habe ich ja auch geschrieben. Er hat ein Zeugnisverweigerungsrecht, keine Zeugnisverweigerungspflicht. Ob er im Zweifelsfall (Geständnis eines Mordes oder Terroranschlages etc) mit den Sicherheitsorganen redet oder nicht, muß er wohl mit seinem Gewissen (und ggf. im Gespräch mit Gott) vereinbaren. Und auch einem Priester, der das Beichtgeheimnis bricht, kann vegeben werden.

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Nadelwald75  27.06.2018, 14:02
@GanMar

Die Zeugnisverweigerungspflicht hat er von der Kirche aus. Das ist unabhängig von staatlichen Regelungen.

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anonymos987654 
Fragesteller
 27.06.2018, 14:05
@GanMar

"Und auch einem Priester, der das Beichtgeheimnis bricht, kann vegeben werden."

aber nur, wenn es ihm hinterher leidtut.

Und wie soll das gehen, dass es dem Priester erst derart wichtig ist, den geplanten Terroranschlag an die Polizei zu melden, und hinterher tut es ihm leid, dass er das zur Anzeige gebracht hat?

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omikron  27.06.2018, 14:19
@GanMar

Aber nach Kirchenrecht. Siehe dazu can. 983 § 1 CIC.
"Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich, dem Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu verraten."

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Um es kurz zu machen: Während du die Beichte abgenommen bekommst, darf keine Information weiter gegeben werden, egal wann, egal wo oder von wem. Außer du gibst dem Priester die ausdrückliche Erlaubnis dafür.