Muß ein Priester in jedem Fall sein Beichtgeheimnis halten oder darf er es in bestimmten Fällen umgehen. Was ist so ein Fall?

Von Beichtgeheimnis wird speziell im katholischen Kontext gesprochen. Bei evangelischen Pastoren heißt das Ganze Zeugnisverweigerungsrecht. Damit wird deutlich, dass ein evangelischer Pfarrer freier in seiner Gewissensentscheidung ist - beispielsweise, wenn er in einem Seelsorgegespräch Kenntnis von einer Straftat erhält. Klar ist natürlich, dass zu einem solchen dann irgendwann keiner mehr geht, wenn er damit rechnen muss, dass der Pfarrer alles gleich weiterträgt. Das katholische Beichtgeheimnis ist da sehr viel steiler. Zunächst darf ein Priester das Beichtgeheimnis nicht brechen. Punkt. Im Zweifelsfall kann ihn das aber in große Gewissensnot bringen. Dann sollte der Priester zu seinem Bischof gehen, um sich mit ihm darüber zu beraten, was er in diesem Fall tun kann. Das Beichtgeheimnis als hohes kirchliches Gut kann dann nur innerkirchlich aufgelöst werden. Auf äußeren - z.B. staatlichen - Druck hin wird ein Priester, der auf sich hält, das Beichtgeheimnis nie brechen. Gruß Barnabas
Da kann ich meinen Vor-Schreibern nur zustimmen. Allerdings ist es für ihn immer eine Gewissensfrage. Würde er z.B. den Mörder an die Polizei preisgeben, der bei ihm die Tat gebeichtet hat, würde er zwar nicht wegen Verletzung seiner Schweigepflicht bestraft werden (weil er ein höheres Rechtsgut - nämlich die Strafverfolgung eines Verbrechers - geschützt hat), aber dennoch würde er ein wenig an Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit in seiner Gemeinde verlieren. In einem so extremen Fall würde ihm das seine Gemeinde bestimmt nicht übel nehmen - aber wo ist da die Grenze? Das wäre immer eine Gewissensfrage für ihn und sein kirchliches Amt. Man kann und darf so etwas nicht ausschliesslich juristisch sehen. Da spielen eben auch moralische Aspekte eine grosse Rolle.

Das Beichtgeheimnis muß in keinem Fall gebrochen werden. Auch dann nicht, wenn durch die beichte von einem Verbrechen Kenntnis erlangt wird. Es liegt dann beim Priester, ob er schweigend mit diesem Wissen leben kann, oder ob er hier das Beichtgeheimnis bricht. Für ihn ist es sicher eine schwere Entscheidung.
Nein, ein Priester muß sein Beichtgeheimnis nicht brechen. Er hat auch keine Anzeigepflicht (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/NichtanzeigegeplanterStraftaten)