Beichtgeheimnis vs. Staatliches Recht?

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...wenn nicht Gefahr im Verzug ist.

Diese Einschränkung gibt es beim Beichtgeheimnis nicht.

In Frankreich ist es meines Wissens nach so, dass sich ein Priester in diesen Fällen strafbar machen würde. Er hat dort auch vor Gericht kein Aussageverweigerungsrecht. Im Ernstfall muss ein Priester eher eine Haftstrafe im Kauf nehmen, als das Beichtgeheimnis zu brechen.

Ich denke aber, die meisten Staaten respektieren das Beichtgeheimnis, weil das Bewusstsein dafür vorhanden ist, dass es auch enorme Vorteile hat, die durch nichts anderes auszugleichen sind.

anonymos987654  15.11.2023, 18:00

Also wenn man einen Priester hasst und ihn ins Gefängnis bringen will, muss man ihm nur schwere Sünden beichten. - Andererseits kann ja auch keiner beweisen, was der Priester angeblich gehört haben soll.

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wolfruprecht  15.11.2023, 21:23
@anonymos987654
Also wenn man einen Priester hasst und ihn ins Gefängnis bringen will, muss man ihm nur schwere Sünden beichten.

Allerdings muss du diese Sünden dann auch begangen haben. Wenn du dann als Zeuge aussagst, bist du selber dran. Berufst du dich darauf, keine Aussage machen zu müssen, wo du dich selber belastest, dann wird es eben nicht bekannt. Also so einfach geht es nicht, außerdem wäre das in Frankreich so, in Deutschland nicht. In Deutschland darf der Priester vom Richter nicht mal gefragt werden.

Und wenn sich herausstellt, dass es nicht stimmt, was du gebeichtet und zur Anzeige gebracht hast, dann bist du wegen schwerer Verleumdung dran sowie Vortäuschen einer schweren Straftat. Die Strafen dafür sind unter Umständen recht empfindlich. Würde ich dir bei allem Hass auf den Priester nicht empfehlen. Da ist Therapie und geistliche Begleitung in Kombination mit Versuchen, zu verzeihen, besser als deine Ideen. Ich meine nur. 😊

Andererseits kann ja auch keiner beweisen, was der Priester angeblich gehört haben soll.

Na ja, da fällt mir gerade ein, dass der frühere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble tatsächlich meinte, auch Priester im Beichtstuhl abhören zu lassen; etwas, das sich — zumindest angeblich — nicht mal die Nationalsozialisten getraut haben.

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Das Beichtgeheimnis ist absolut und gilt bis in den Tod. Das bedeutet im Ernstfall auch das Martyrium - wie es beim Hl. Nepomuk der Fall war. Daran hat sich nichts geändert. Jeder Priester ist exkommuniziert, wenn er das Beichtgeheimnis bricht - auch wenn Gefahr in Verzug ist. Allenfalls könnte das in Ländern geschehen, wo Christenverfolgung ist. Da sind aber auch Christen insgesamt durch ihr Bekenntnis zu Christus gefährdet.

Da steht Gott/Jesus klar darüber.

Es sind schon Priester gefoltert und umgebracht worden, weil sie nicht bereit waren, das Beichtgeheimnis zu brechen.