Darf ein kath. Pfarrer bei der Beichte die Absolution verweigern?

5 Antworten

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Darf ein kath. Pfarrer bei der Beichte die Absolution verweigern?
...und in welchen Fällen wird er das tun?

Ja, wenn bestimmte Kriterien (nicht) gegeben sind, z. B. fehlende Reue. Es gibt einige wenige Sünden, wo die Absolution dem Bischof bzw. nur dem Papst vorbehalten sind. Das ist im Kirchenrecht geregelt.

Gibt es da so etwas "allgemein übliches"...

Das Kirchenrecht regelt das. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, darf er die Absolution nicht verweigern.

...oder macht es jeder Pfarrer wie er denkt?

Nein. Der Priester ist an das Kirchenrecht gebunden, also keine Willkür. Außerdem nehmen die Priester das Bußsakrament sehr ernst. Da wird keiner leichtfertig die Absolution verweigern, sondern nur bei wirklich sehr schwerwiegenden Gründen.

ascivit 
Fragesteller
 18.07.2020, 15:33

Welche Fälle sind das wo man zum Papst muss?

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wolfruprecht  18.07.2020, 22:25
@ascivit

Ich habe sie nicht auswendig im Kopf, aber ich meine es sind nur ein paar wenige. Im Wesentlichen sind es Taten, die man nur als Kleriker begehen kann und meist im Zusammenhang der Exkommunikation als Tatstrafe.

Ich hatte jetzt gerade im Kirchenrecht gesucht und ein paar gefunden:

Can. 1367 CIC: Wegwerfen oder Entwendung der eucharistischen Gestalten (= Kommunion) in sakrilegischer Absicht

Can. 1370 CIC: Physische Gewalt gegen den Papst

Can. 1378 CIC: Verstoß gegen das 6. Gebot (Can. 977 CIC)

Can. 1382 CIC: Unerlaubte Bischofsweihe

Can. 1388 CIC: Verletzung des Beichtgeheimnisses

Vielleicht gibt es auch noch ein paar wenige mehr, ich weiß es nicht. Aber viele sind es bestimmt nicht.

Es heißt hier immer "...dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe...". Ich weiß es jetzt nicht genau, ob das nur die Verhängung betrifft — was aber keinen Sinn ergibt, da es ja als Tatstrafe eingestuft wird — oder ob es auch die Aufhebung der Exkommunikation und damit die Absolution betrifft; das allerdings durchaus Sinn macht.

Und wie das Ganze abläuft, weiß ich allerdings nicht.

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wolfruprecht  18.07.2020, 22:30
@wolfruprecht

Ergänzung zu Can. 1378 CIC: betrifft nur Kleriker (Bischöfe, Priester und Diakone)

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ascivit 
Fragesteller
 18.07.2020, 23:13
@wolfruprecht

Oh vielen Dank für die ausführlich recherchierte Antwort :-)

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Zum einen beichtet heute kaum mehr jemand.

Zum anderen gibt es Kriterien, ja, z.B. wenn jemand nicht bereut. Wie soll man ihn da freisprechen?

Kuppelwieser  17.07.2020, 22:40

Wer seine Sünden nicht bereut, der wird auch nicht zur Beichte gehen, oder?

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RudolfFischer  17.07.2020, 22:43
@Kuppelwieser

Sollte man meinen. Aber ich kann mir vorstellen, dass sich jemand nur bescheinigen lassen will, dass seine Tat nur eine Lappalie war.

Ist nur eine Vermutung. Da ich kein Priester bin, habe ich da keine Erfahrung. Gottlob auch nicht aus der Sicht des Sünders ;-)

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ascivit 
Fragesteller
 18.07.2020, 03:01
@RudolfFischer

Naja vor bestimmten Terminen zum Beispiel Firmung oder Hochzeit geht man halt zur Beichte

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ascivit 
Fragesteller
 18.07.2020, 23:18
@ascivit

Ich hab vor der Erstkommunion sogar Sachen gebeichtet, die ich gar nicht getan habe, einfach um was zum beichten zu haben

ich war damals sehr brav. Ich wusste einfach nix was ich Beichten muss. Ich wüsste auch heute nicht dass ich als Kleinkind was schlimmeres getan hätte außer vielleicht mal trotzig nein zu sagen Geschwister zum streiten hatte ich nicht und geklaut hab ich auch nicht und selbst gelogen hab ich damals nicht

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RudolfFischer  19.07.2020, 08:31
@ascivit

Kann ich gut nachvollziehen, habe in meiner Kindheit Ähnliches erlebt. Damals galt man als ganz Verstockter, wenn man nicht wusste, was man beichten sollte.

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Davon habe ich nie gehört. Wenn man bereut, werden sie erlassen.

RudolfFischer  17.07.2020, 22:35

Es kann aber noch die "tätige Reue" verlangt werden, z.B. gestohlenes Gut zurückzugeben.

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Ein Pfarrer kann die Absolution verweigern, wenn der Beichtende klar zu erkennen gibt, dass er die Dinge, die er beichtet, gar nicht bereut und da auch nichts ändern will.

Ob das überhaupt faktisch eintritt, ist eine andere Sache.

Da weder der Pfarrer noch Gott ein Automat ist, der tun muss, was man sich wünscht: Ja, er darf die Absolution verweigern.

Grundsätzlich kann (fast) jede Sünde vergeben werden. Voraussetzung dafür ist aber die Reue und das Bekenntnis, ggf. auch, dass die Sache wieder in Ordnung gebracht wird.
Wenn jemand kommt und überhaupt nicht bereut, was er getan hat, im Gegenteil, er sagt, er würde es wieder machen: Der Pfarrer würde die Absolution verweigern (müssen).

Anders ist es, wenn der Wille zur Veränderung da ist, aber dann klappt es nicht. In diesem Fall könnte die Absolution erteilt werden.