Was tu ich wenn Mann nicht aus der Wohnung will?

10 Antworten

Wenn du nicht dein Baby gefährden willst und er nicht ausziehen will bleibt dir noch deine Familie oder auch ein Frauenhaus wärebeine Option. Du kannst dir Hilfe holen. Wenn möglich eine neue Wohnung. Du hast doch bestimmt jemanden in deinem Umfeld der dir helfen kann,oder?

Du solltest dich an eine Beratungsstelle wenden, die Betroffene häuslicher Gewalt berät.

Die können dir dann alle Möglichkeiten sagen, z.B. Wohnungszuweisung, Annäherungsverbot etc.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)
Nicht sagen, sondern machen. Freiwillig wird der sicher nicht gehen - sondern zuschlagen. Zunächst kann man laut dem Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes einen sofortigen Wohnungsverweis vollziehen lassen. Google mal unter Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot, Annäherungsverbot. Dazu müsstest du einfach nur die Polizei rufen und erklären, dass dein Mann gewalttätig ist. Dann holst du Polizei, Jugendamt und einen Anwalt (der beantragt Prozesskostenhilfe) ins Boot. Diese sorgen dafür, dass das Annäherungsverbot dauerhaft durchgesetzt werden. Du könntest auch zunächst (mit Kind eventuell schwierig) zu einer Polizeidienststelle gehen und dort nach Hilfe fragen. Das alles setzt aber voraus, dass dein Mann sich am Ende an das Wohnungsbetretungsverbot hält. Ein Mutterschutzhaus wäre - soweit du einen Platz bekommst - auch eine Möglichkeit. Dann musst du aber aus der Wohnung raus.

Polizei anrufen, sofort. Und morgen zu einer Beratungsstelle gehen und dir einen Anwalt besorgen.

Packe seine Sachen, stell sie vor die Tür und lasse das Schloss auswechseln. Das ist es wert.

Satiharu  03.01.2023, 18:28

Naja wie sich herausstellt, sind sie beide Mieter

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Sugass  03.01.2023, 18:30
@Satiharu

Das ist völlig egal, dann wird er halt aus dem Mietvertrag gestrichen. Dafür gibt es Anwälte. Wer eine Frau schlägt, hat extem schlecht Karten.

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Satiharu  03.01.2023, 18:36
@Sugass

Ja darüber kann ich nicht urteilen, weiss auch nicht mal, was geschehen ist.

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dancefloor55  03.01.2023, 19:42
@Sugass

grundsätzlich ja - solange aber kein gerichtsurteil da ist hat er die selben Rechte in der Wohnung zu wohnen wie sie - und wenn er nicht freiwillig auszieht dann bleibt nur die Möglickeit dass sie auszieht.

Will er den Mietvertrag nicht kündigen dann muss es eh über das Gericht geklärt werden ob in dem Fall eine Einzel Kündigung auch möglich ist

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Sugass  03.01.2023, 19:51
@dancefloor55

Die Polizei kann auch ein Zugangsrecht verhängen. Bei Gewalt machen sie keinen Spaß

Dabei kann die Betroffene zum einen beantragen, dass ihr die Wohnung für einen längeren Zeitraum zugewiesen wird und der Täter die Wohnung nicht mehr betreten darf. Zum anderen kann sie auch eine so genannte Gewaltschutzverfügung erwirken, durch die dem Täter bestimmte Handlungen verboten werden – beispielsweise jegliche Kontaktaufnahme oder die über einen bestimmten Abstand hinausgehende Näherung an die Betroffene, deren Wohnung, ihre Arbeitsstelle, die Kita des Kindes, die Wohnung der Großeltern etc.

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