Eigene Wohnung mit Kind in der Ausbildung?


18.04.2024, 13:13

Meine Ausbildung pausiere ich und gehe 2 Jahre in Elternzeit

6 Antworten

Der Kindsvater zahlt für das Kind UND Betreuungsunterhalt für dich?

Ansonsten bleibt noch das Kindergeld, Elterngeld (zumindest der Sockelbetrag von 300 EUR bzw. 150 EUR, wenn du 2 Jahre in Elternzeit gehst) und Sozialhilfe. Und einen Kostenbeitrag für die Erstausstattung bis 1000 EUR bei Leistungsfähigkeit des Vaters, ansonsten über das Amt.

Wird er denn die Vaterschaft problemlos anerkennen? Ansonsten musst du dich natürlich darauf einstellen erstmal nur vom Amt leben zu dürfen, wenn sich das hinziehen sollte.

Anspruch auf eine eigene Wohnung mit Kind hast du, da du dann deine eigene BG bildest.

Und wenn du weitermachst mit der Ausbildung, dann kann dein Vater dir das Kindergeld an dich weiterleiten, wenn du dann noch unter 25 bist. Oder du stellst einen Abzweigungsantrag.

Mutterschaftsgeld: Dein Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem Entbindungstermin und endet 8 Wochen danach (bei Mehrlings- und Frühgeburten 12 Wochen). In dieser Zeit bekommst du von deiner Krankenkasse Mutterschaftsgeld. Es ist so hoch wie der durchschnittliche Nettoverdienst deiner letzten drei Ausbildungsmonate, allerdings maximal 13 Euro pro Tag.
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Du erhältst zu deinem Mutterschaftsgeld einen Zuschuss deines Arbeitgebers in Höhe der Differenz zwischen den 13 Euro pro Tag von deiner Krankenkasse und deinem durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes.
Einfach ausgedrückt: Du erhältst einen Zuschuss von deinem Arbeitgeber, sobald du täglich durchschnittlich mehr als 13 Euro verdienst und bekommst dementsprechend in der Zeit des Mutterschutzes deinen Nettolohn.

https://www.aubi-plus.de/ausbildung/schwangerschaft/

Sarafina1210 
Fragesteller
 18.04.2024, 13:30

Vielem Dank! Also bekomme ich dann meine ganz normale Ausbildungsvergütung ?

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Kessie1  18.04.2024, 13:33
@Sarafina1210

Bis 8 Wochen nach der Geburt. Dann gibt es Elterngeld, wenn du es entsprechend beantragst und (in der Theorie)muss der Kindsvater Betreuungsunterhalt zahlen. Aber vorrangig ist der Kindesunterhalt. Es muss halt anhand seiner Einkommensunterlagen errechnet werden inwieweit er leistungsfähig ist.

Vielleicht kann er ja auch schon VOR der Geburt die Vaterschaft anerkennen. Das wäre ja schon mal hilfreich. Habt ihr denn ein gutes Verhältnis zueinander und will er sich auch ums Kind kümmern? Auch das wäre hilfreich.

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Wenn Du 2 Jahre in Elternzeit gehst, steht dir keine Azubivergütung mehr zu, die würde nur 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt im Mutterschutz gezahlt.

Dann gibt es für dich unter 25 auch erst einmal kein Kindergeld mehr, aber für dein Kind musst Du es dann beantragen.

Nach dem Mutterschutz musst Du Elterngeld beantragen, dass wird aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet, davon solltest Du dann min.um die 67 % bekommen.

Wenn Du es auf 2 und nicht nur 1 Jahr beziehen möchtest, dann würdest Du dann nur 50 % bekommen.

Hat der dann Kindsvater nach Zahlung des Kindesunterhalts noch mehr als sein Selbstbehalt, stünde dir für dich selber auch noch min.bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres des Kindes Betreuungsunterhalt zu.

Könntest dann unter Umständen Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen, wenn Du die Voraussetzungen erfüllst.

Für das Wohngeld musst Du schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.

Beim Kinderzuschlag musst Du vor dem Monat der Antragstellung als alleinerziehende min.schon 6 Monate ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von min. 600 Euro gehabt haben.

Kostenlose Rechner für Wohngeld und Kinderzuschlag findest Du im Internet und für den Kinderzuschlag auch noch das Merkblatt für Kinderzuschlag.

Sollte das mit Wohngeld und Kinderzuschlag nichts werden, bliebe noch eine Aufstockung durch Bürgergeld vom Jobcenter, auch dafür findest Du einen kostenlosen Rechner im Internet.

Hallo, bei der Beratung bekommst du sicher weitere Infos, was dir an Unterstützung zusteht. Es gibt auch Stiftungen, die Mütter unterstützen, z. B. die Bundesstiftung Mutter und Kind. Sonst gibt es auch noch nicht-staatliche Organisationen, die Schwangere oder Mütter unterstützen. Melde dich, wenn du noch Infos brauchst 🙂Wie geht es dir in der Schwangerschaft sonst? Körperlich, mit der Ausbildung? Wer in deinem Umfeld weiß davon? Eine gute Freundin vielleicht? Umgib’ dich wenn möglich mit Menschen, die dir gut tun und für dich sind. Viel Kraft dir!

Der Kindsvater muss nicht allein fürs Kind Unterhalt zahlen,auch dir selbst steht für 3 J. Unterhalt zu. Wie teuer eine Wohnung sein wird kommt doch auf die Gegend an, bei 2 Zi-Wg würde ich aber mit 800 warm schon rechnen.

Klar, Du bekommst Kindergeld, Kinderzuschuss und evtl. auch Wohngeld. Damit könntest Du auskommen. Nur, was machst Du mit dem Kind während der Arbeit? Notfalls gibt es ja Mutter-Kind-Heime, genau für solche "Fälle".

Sarafina1210 
Fragesteller
 18.04.2024, 13:12

Ich gehe 2 Jahre in Elternzeit

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Blindi56  18.04.2024, 13:14
@Sarafina1210

Ja, dann bekommst Du Elterngeld, das reicht mit den anderen Zuschüssen auch.

Du hattest von der Vergütung im 2. Lehrjahr geschrieben, daher dachte ich, Du willst sofort weiter machen.

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