Was passiert wenn man für den A2 Führerschein sein Motorrad drosseln muss es aber mehr als 95 ps hat und es auf 48 ps drosselt?
Ich bin bald mit dem A2 Führerschein fertig und möchte die Maschiene von meinem Onkel gerne drosseln, das Problem ist nur das diese 120ps hat. Was passiert wenn ich diese trotzdem auf 48ps drosseln lasse und damit auf der Straße fahre? Muss man mit einer strafe rechnen?
7 Antworten
Das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat.
https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
Von daher besser bleiben lassen.
Viele Grüße
Michael
Mit dem A2 darfst Du diese Maschine auch gedrosselt nicht fahren. Die Ausgangsleistung darf nicht mehr wie 95 PS betragen, da hilft auch kein Drosseln, noch mal drosseln und wieder drosseln. Die Ausgangsleitung der Maschine deines Onkels bleibt 120 PS.
Strafe? Fahren ohne Fahererlaubnis, STRAFTAT, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, gravierende Nachteile bei der Berufsfindung, wenn man in einem sicherheitsrelvanten Beruf tätig werden möchte, oder sogar im öffentlichen Dienst angestellt werden will. Das dort Personen bevorzugt werden, die keine Einträge im Bundeszentralregister haben, versteht sich von selbst.
Deine Fahrerlaubnis erlischt.
Somit besteht der Straftatbestand des Fahren ohne Fahrerlaubnis.
- § 21 Absatz 1 StVG: Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr droht jedem Fahrzeugführer, der trotz eines Verbots oder trotz fehlender Fahrerlaubnis ein Kfz fährt. Gleiches erwartet auch Halter und Fahrerlaubnisinhaber, die dies zulassen oder anordnen.
- § 21 Absatz 2 StVG: Eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder eine sechsmonatige Freiheitsstrafe droht demjenigen, der dabei fahrlässig handelt und/oder auch vorsätzlich trotz eines bestehenden Fahrverbots oder Führerscheinentzugs fährt. Gleiches gilt für den anordnenden oder gewährenden Halter des Fahrzeugs.
Übrigens: ab 90 Tagessätzen gilt man als Vorbestraft!
Deine Fahrerlaubnis erlischt.
Die, die er hat erlischt nicht und verliert er nicht. Die, die er braucht, hat er einfach nicht.
Gruß Michael
Das gleiche wie im Ausland wen man mit dem BIG-BIKE also über 70 KW auf 35 KW erwischt wird den da ist das schon lange verboten nur hier darf man noch mit dem A2 Schein ab 19. 01 2013 bis zum 28.12.2016 erworben hat, darf auch zukünftig in Deutschland entsprechend gedrosselte Big-Bikes fahren .
Vom Führen dieser Krafträder im Ausland ist bereits jetzt abzuraten, da viele europäische Staaten die Richtlinie wortgetreu umgesetzt haben.
Wer dennoch mit diesen Maschinen ins Ausland fährt, dem drohen bereits jetzt Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Dies wiederum hat neben der Strafe auch gravierende versicherungsrechtliche Folgen.
Das ist Fahren ohne Fahrerlaubis.
Eine Straftat mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder entsprechende Geldstrafe.
Musst den A2 also garnicht machen und Drosseln kannste dir Sparen...