Was kann ich in der Mietwohnung ändern?

4 Antworten

Wenn die Küche zur Mietsache gehört, muss diese bei Auszug ebenfalls zurück gegeben werden!

Du möchtest wissen:

Brauche ich dafür die Erlaubnis vom Vermieter?

Da dein Freund Hauptmieter ist sollten Deals mit dem Vermieter über ihn laufen.

Wichtig!

Vereinbarungen mit dem Vermieter unbedingt schriftlich vereinbaren!

Die Zustimmung, dass die alte Küche entfernt werden darf, bedeutet nicht automatisch, dass bei Auszug auch keine Küche übergeben werden muss.

Du schreibst:

Auch die Bäder müssten neu renoviert und die Wände neu gestrichen werden.

Auch hier gilt: Rückbau bei Auszug.

Streichen/tapezieren könnt ihr nach Lust und Laune, wie es euch gefällt.

Unter Umständen müßt ihr, wenn ihr zu bunt renoviert, das bei Mietende wieder ändern.

Die EBK austauschen und die Bäder, sprich die Santäranlagen und Fliesen, erneuern nur mit Zustimmung des Vermieters.

Wobei die EBK könntet ihr tauschen. Müßt bei Mietende halt die alte wieder rein stellen.


Tuba1 
Fragesteller
 06.08.2023, 15:09

Die alte Küche fällt ja fast auseinander so alt ist sie. Wenn die abgebaut ist kann man die nicht mehr zusammenbauen 😬

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anitari  06.08.2023, 15:13
@Tuba1

Dann entweder drin lassen oder mit dem Vermieter reden ob man die entsorgen darf. Sagt er entsorgen sich das unbedingt schriftlich geben lassen.

Man kann den Vermieter aber auch auffordern die EBK in einen funktionfähigen Zustand zu versetzen. Das ist seine Sache.

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Zum Streichen nein. Zum Küchentausch nur dann, wenn die Einbauküche Bestandteil des Mietvertrags ist. Zur Badrenovierung: ja.

Kurzversion... Nein, brauchst du nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dorfrocker  06.08.2023, 14:04

Das ist so nicht korrekt.

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DerNebelraserXL  06.08.2023, 14:08
@Dorfrocker

Hör zu, wenn man seine Bude neu streichen / renovieren und somit aufwerten tut, ist das jedem Vermieter sogar Recht und steht u.U. sogar im Mietvertrag, aller wieviel Jahre man streichen sollte/muß ☝️ Und nun...R U H E ☝️

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Dorfrocker  06.08.2023, 14:17
@DerNebelraserXL

Was hast Du für ein Problem?! Hast Du nicht verstanden, was ich geschrieben habe ? Dann erkläre ich Dir das. Streichen braucht keine Zustimmung des Vermieters-im Gegenteil, alle drei bis sieben Jahre muß man das sogar(die Zeit ist von der Nutzungsart des Raumes abhängig. Wohnzimmer öfter, Schlafzimmer nicht). Und das steht nicht im Mietvertrag-darüber gibt es Gerichtsurteile. Die Küche tauschen geht nur, wenn sie dem Freund gehört. Ist sie Bestandteil des Vertrages, gehört sie dem Vernieter-also sein Eigentum. Und da muß man ja wohl fragen! Was das Bad angeht- streichen wie schon gesagt ok. Alles andere-Armaturen, Fliesen, Dusche usw. ) sind Bestandteil der Wohnung und damit Eigentum des Vermieters. Und da hat hat man sehr wohl zu fragen! Außerdem betrifft das ebenfalls die fachlich korrekte Ausführung betreffs der Gewährleistung. Denn wenn da was passiert, und man hat ohne Genehmigung umgebaut/renoviert, hängt man voll drin!
So, jetzt gönne Du Dir Ruhe und lese und verstehe das erstmal alles. Für weitere Auskünfte stehe ich gern zur Verfügung.

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