Mietwohnung streichen?

5 Antworten

Normalerweise kannst du das machen wie Du möchtest.

Nur, wenn Du irgendwann mal ausziehst, musst Du die Wohnung so herrichten (also z.B. in der Farbe) wie Du sie übernommen hast.

Allerdings lässt sich da, je nach Zustand, Farbe usw. oft auch mit den Vermietern reden.

Du mußt den Vermieter nicht fragen wenn Du die Wohnung streichen willst.

Was Du fachlich beachten mußt wirst Du als Maler-Azubi ja selbst wissen ;-)

Wenn Du farblich, sprich in Farben die nicht dem allgemeinen Farbgeschmack entsprechen, z. B. Rot, Grün, Lila etc., streichst wirst Du das zum Mietende ändern müssen. Heißt in neutralen Farben, Weiß, helles Beige o. ä., streichen. Sofern dir die Wohnung zu Mietbeginn in neutralen Farben übergeben wurde.

Wenn die zu streichende Farbe akzeptabel ist, muss der Vermieter diese anerkennen bei einem Auszug. Sollte das aber schwarz, pink oder sowas sein, muss bei Auszug neu gestrichen werden.

Schönheitsreparaturen - Renovierungspflicht des Mieters

Muss ich meine Wohnung beim Auszug renovieren? Ist die Schönheitsreparaturklausel in meinem Mietvertrag wirksam? Und was sind eigentlich Schönheitsreparaturen?

Fragen über Fragen! Entscheidend ist, was Sie und Ihr Vermieter im Mietvertrag vereinbart haben. Finden Sie in Ihrem Mietvertrag nichts, gilt die gesetzliche Regelung.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.mieterschutzbund-berlin.de/Sch%C3%B6nheitsreparaturen.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du musst die Wohnung in dem Zustand wieder übergeben indem du sie übernommen hast. An der Wohnung selbst darfst du auch nichts verändern ohne den Mieter zu fragen. Also Wände rausreißen Türen versetzen oder sonst was muss vom Vermieter genehmigt werden.

In welcher Farbe du allerdings deine Wände streichst bleibt dir überlassen.