Warum wird in Deutschland strafrechtlich zwischen Mord und Totschlag unterschieden?


07.04.2024, 23:20

Suggeriert das bestimmten Menschen nicht daß man das unter bestimmten Umständen ruhig machen könnte?

13 Antworten

Weil es ein Unterschied ist, ob man jemanden versehentlich bzw. ungeplant umbringt oder es plant.

Zusätzlich spielen die Beweggründe eine Rolle.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Weil Totschlag eine Art Kurzschlussreaktion ist. Und man nicht Tage, Wochen oder Monate mit der Planung verbracht hat, einen Anderen zu töten. Klar ist beides schrecklich!

superseegers  08.04.2024, 00:18

Das ist nicht korrekt.

Totschlag und Mord unterscheiden sich vom Motiv her. Bei bestimmten Motiven ist es eben Mord.

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Nein, natürlich nicht. Aber es gibt bestimmte Gründe zu töten. Jemand, der es aus Mordlust oder Geldgier macht, ist anders zu bestrafen als jemand, der im Streit zu weit gegangen ist.

Beide trifft eine Schuld, sie ist aber unterschiedlich schwer zu bewerten.

Epson102 
Fragesteller
 07.04.2024, 23:40

Jemand der das im Streit macht, bringt einen Menschen um! Und der hat keine lebenslange Freiheitsstrafe verdient, wenn der diese Selbstkontrolle nicht aufbringen konnte?

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Epson102 
Fragesteller
 07.04.2024, 23:58
@Kleidchen2

Das schreibst du nur weil du nicht willst daß es anders ist.

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Epson102 
Fragesteller
 07.04.2024, 23:58
@Knochi1972

So jemanden willst du freilaufend um dich haben?

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Kleidchen2  08.04.2024, 00:01
@Epson102

Ich finde das jetzige Rechtssystem ziemlich gut und ausgewogen.

Was wäre dein Vorschlag? Lebenslang für Alle, die jemanden zu Tode gebracht haben?

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Epson102 
Fragesteller
 08.04.2024, 00:02
@Kleidchen2

Ja. Und warum auch nicht? Die Welt wäre dann besser.

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Kleidchen2  08.04.2024, 00:04
@Epson102

Kein bißchen. Also bei einem noch nicht mal verschuldeten Autounfall Lebenslang?

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Epson102 
Fragesteller
 08.04.2024, 00:06
@Kleidchen2

Das wäre weder Mord, noch Totschlag. Hör auf damit!

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Kleidchen2  08.04.2024, 00:07
@Epson102

Aber eine Handlung mit Todesfolge. Wo sind denn da deine Grenzen?

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Epson102 
Fragesteller
 08.04.2024, 00:13
@Kleidchen2

Ach, wie kreativ!

Selbst der weiß daß das nicht richtig ist. Noch nie einen Betrunkenen gesehen, der zwar gelallt aber abgewogen hat?

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Kleidchen2  08.04.2024, 00:17
@Epson102

Ich habe genügend Betrunkene gesehen, die die Folgen ihres Tuns nicht abwägen konnten.

Du möchtest ja Todschlag und Mord strafrechtlich zusammenlegen. Dann gilt das Gesetz für Alle und lässt keine Wahl.

Wenn eine Frau 20 Jahre im Keller gefangengehslten wurde und dann ihren Peiniger im Schlaf erstickt um freizukommen, muss die lebenslang in den Knast?

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Epson102 
Fragesteller
 08.04.2024, 00:22
@Kleidchen2

Na schön aber wenn man nicht die nötige Selbstkontrolle hat, um sich nicht so zu betrinken daß man nicht mehr merkt was man tut und so daß man anderen dann was antut, warum sollte dad weder bestraft werden, noch sollte man solche Leute präventiv vor der Gesellschaft schützen?

Im Fall der Gefangenen für 20 Jahre im Keller, kommt es darauf an ob nicht auch ein milderes Mittel zur Verfügung stand um freizukommen und ihren Peiniger zu strafen. Wenn nur der Tod des Peinigers als Möglichkeit in Frage kommt, um frei zu kommen und es wirklich nicht anders geht, fällt das unter Notwehr.

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Kleidchen2  08.04.2024, 00:24
@Epson102
warum sollte dad weder bestraft werden, noch sollte man solche Leute präventiv vor der Gesellschaft schützen?

Davon redet niemand. Es wird ja bestraft, nur dir nicht genug.

Nein, der Fall fällt nicht unter Notwehr. Es ist Mord.

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Knochi1972  08.04.2024, 00:54
@Epson102

Wird er auch nicht, ist 20 Jahre her. Er ist berufstätig und Vater von 4 Kindern. Als Knacki läge er dem Staat seit 20 Jahren auf der Tasche, jetzt sorgt er selbst für seine Rente.

Das klappt natürlich nicht immer, aber bei ihm hat's geklappt.

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Epson102 
Fragesteller
 08.04.2024, 00:55
@Knochi1972

Das klappt natürlich nicht immer, vollkommen richtig.

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Knochi1972  08.04.2024, 00:57
@Epson102

Wenn es nach dir ginge, dürften die Bayern nie wieder Fußball spielen, nur weil sie ein mal nicht Deutscher Meister werden.

Ich sehe die Schwächen des Systems, du aber nicht die Stärken und Chancen. Schade.

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Epson102 
Fragesteller
 08.04.2024, 00:59
@Knochi1972

Hä? Das Eine ist Wettbewerb, das Andere ist Grundeinstellung!

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Knochi1972  08.04.2024, 01:02
@Epson102

Nein, geltendes Recht!

Eines haben sie gemeinsam: einmal etwas falsch gemacht und du bist raus, und zwar für immer.

Wir können über Sinn und Unsinn diskutieren, ändern können wir es nicht.

Weißt du auch warum?

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Epson102 
Fragesteller
 08.04.2024, 01:04
@Knochi1972

Ein Menschenleben auszulöschen ist keine Kleinigkeit! Nichts was man in irgendeiner Art bagatellisieren kann!

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dasistnett  11.04.2024, 18:36
@Epson102
Jemand der das im Streit macht, bringt einen Menschen um! Und der hat keine lebenslange Freiheitsstrafe verdient, wenn der diese Selbstkontrolle nicht aufbringen konnte?

Nein.

Denn mangelnde Affektkontrolle ist nicht gleichzusetzen mit einem geplanten, heimtückischen Verbrechen aus niedrigen Beweggründen.

Der Unrechtserfolg ist zwar der gleiche, aber die rechtsbrecherische Gesinnung ist beim Mord höher als beim Affekttäter.

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Epson102 
Fragesteller
 12.04.2024, 02:15
@dasistnett

Ich bitte Sie, wer Leute aus dem Fenster in großer Höhe schmeißt, auch wenn er wütend ist, weiß was dann passiert. Man setzt sich in dem Moment eine Absicht in den Kopf, das hat nicht nur etwas mit Affektkontrolle zu tun. Es kann doch nicht sein daß eine Absicht, jemanden zu töten, milder bestraft wird.

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dasistnett  12.04.2024, 12:39
@Epson102

Dennoch ist der Grad der Vorwerfbarkeit ein anderer, wenn der Täter den Fenstersturz vorab mit Tötungsabsicht geplant hat, von der Planungsphase zur Versuchsphase schreitet, dann unmittelbar - heimtückisch (!) - ansetzt, die Ahnungslosigkeit des Opfers ausnutzend, um seinen Plan zu vollenden.

Einer, dem die Sicherungen im Affekt durchbrennen ist keiner der sich prinzipiell gegen Recht und Gesetz auflehnt. Vielleicht einer der nicht einmal das Finanzamt betrügen würde.

Sich aber in der konkreten Situation nicht im Griff gehabt hatte.

Dafür wird er als Verbrecher bestraft. Aber nicht mit der Höchststrafe.

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Epson102 
Fragesteller
 12.04.2024, 13:37
@dasistnett

Es ist dennoch falsch, ein Menschenleben zu nehmen. Vorsatz ist und bleibt Vorsatz.

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dasistnett  12.04.2024, 13:59
@Epson102
Es ist dennoch falsch, ein Menschenleben zu nehmen.

Es geht nicht um den Unrechtserfolg sondern um den subjektiven Tatbestand, der der sich von Totschlag zu Mord unterscheidet.

Deshalb wird der Totschläger anders bestraft als der Mörder.

1
Epson102 
Fragesteller
 12.04.2024, 16:07
@dasistnett

Beide bringen vorsätzlich einen Menschen um und das ist schlimm und falsch.

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dasistnett  12.04.2024, 16:54
@Epson102
Beide bringen vorsätzlich einen Menschen um und das ist schlimm und falsch.

Deshalb werden beide bestraft.

1
PiepPiepSpecht  13.04.2024, 16:52
@dasistnett

Aber nicht beide gleich, der Andere weniger als der Eine obwohl das genauso schlimm ist was der gemacht hat.

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dasistnett  15.04.2024, 12:00
@Epson102
Siehe oben.

"Oben" hast du gar nichts widerlegt.

Du kannst nicht sagen was überhaupt du an welcher Stelle widerlegt hast ?

Bist du ein Troll ?

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Epson102 
Fragesteller
 15.04.2024, 14:54
@dasistnett

Wieso? Steht doch über diesen Kommentaren hier unten.

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Epson102 
Fragesteller
 15.04.2024, 15:01
@Epson102

Find ich witzig, mein Kommentar "Hat richtig Biss", sollte eigentlich hier stehen, jedenfalls hatte ich hier geantwortet. Statt dessen wurde er an andere Stelle bugsiert.

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dasistnett  15.04.2024, 15:59
@Epson102
Wieso? Steht doch über diesen...

Also ich weiß nicht auf was konkret du dich beziehst.

"Hat richtig Biss"

Was , bitteschön, soll denn "Biss" haben ?

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Mir kommt es immer so vor als ob damit gesagt werden würde: "Unter den und den Umständen ist das ja nicht so schlimm."

Korrekt.

Beides sind Verbrechen (Mindeststrafe anstatt Höchststrafe), aber das eine ist verwerflicher als das andere.

Warum ?

Weil nicht der Unrechtserfolg ( = Töten) den Grad der Verwerflichkeit bestimmt.

Denn dieser Unrechtserfolg ist ebenso bei fahrlässiger Tötung (etwa im Straßenverkehr) gegeben.

Oder auch bei Körperverletzung mit Todesfolge.

Sondern der Grad der rechtswidrigen Gesinnung.

Totschlag und Mord sind beides Vorsatzdelikte.

Der Unterschied liegt in der ungeplanten Affekthandlung beim Totschlag (Streit eskaliert - Maßkrug auf den Kopf geschlagen) und dem Mordmerkmal Heimtücke, das den Mord vom Totschlag unterscheidet.

Mord ist IMMER geplant, Totschlag nicht.

Heimtücke ist zentrales Mordmerkmal.

Mord geschieht aus sog. niedrigen Beweggründen, z.B. Verdecken einer Straftat, Habgier, Befriedigung der Sexuallust, Eifersucht, und andere.

Deshalb ist der Grad der rechtswidrigen Gesinnung bei Mord höher als bei Totschlag.

Mord ist daher der "qualifizierte Totschlag" und beinhaltet neben dem Mordmerkmal Heimtücke (Planung) mindestens eines der Mordmerkmale.

Deshalb wird Totschlag milder bestraft, Mord aber mit der Höchststrafe, eben lebenslänglich (so die Rechtsfolge laut StGB, in der Praxis ist Aussetzung der Strafe nach 15 Jahren eventuell - je nach Tat - möglich.

Soweit deutsches Strafrecht.

Anders die Amis:

Was die Amis mit "vorsätzlichem Mord" meinen, ist mir nicht bekannt, denn "versehentlichen Mord" gibt es nicht ...

Epson102 
Fragesteller
 12.04.2024, 02:10

Beim Thema Fahrlässigkeit bin ich ganz bei Ihnen, dabei ist nicht davon auszugehen daß jemand, der nicht mit Absicht den Tod eines Anderen verursacht hat, irgendwann mit Absicht töten würde und es gibt dabei nichts, wobei man eine Signalwirkung an Andere setzen müßte. Natürlich sollte auch grobe Fahrlässigkeit nicht zu milde bestraft werden, ich habe zum Beispiel keine Lust, in einem Gebäude eingeschlossen zu verbrennen. Also damit die Leute vorsichtiger sind. Aber in der Tat, kann man das nicht gleichsetzen.

Aber was den Bierkrug auf den Kopf angeht, also der "Totschlag": Entschuldigung, aber so was weiß man, daß wenn man jemandem mit Kraft was auf den Kopf haut, derjenige an einer Hirnverletzung oder einer Blutung dadurch sterben kann. Auch wenn man wütend ist, weiß man das und setzt sich eine Absicht in den Kopf. Das ist etwas, was absolut nicht sein darf! Ich bin noch dabei, wenn es darum geht daß man jemandem was auf's Auge hauen wollte und auch so gezielt hat daß man den nicht lebensfefährlich verletzen wollte und das auch eigentlich nicht wahrscheinlich war, es aber trotzdem passiert ist, da kann ich eine mildere Strafe noch nachvollziehen. Vielleicht wäre eine Ergänzung von 224 StGB hier sinnvoll. Aber bei Tötungsdelikten, denen eine Absicht vorausgegangen ist, in verschiedenen Graden zu unterscheiden, finde ich moralisch mehr als fragwürdig.

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dasistnett  12.04.2024, 12:08
@Epson102
Entschuldigung, aber so was weiß man, daß wenn man jemandem mit Kraft was auf den Kopf haut, derjenige an einer Hirnverletzung oder einer Blutung dadurch sterben kann.

Logisch.

Du beschreibst den dolus eventualis, der bedingte Vorsatz. Dieser wird dem dolus direktus, dem direkten Vorsatz strafrechtlich gleichgestellt. Dolus eventualis heißt: der Tod wird billigend in Kauf genommen.

Dennoch wäre es unbillig (= ungerecht), denjenigen, dem "die Sicherungen durchbrennen", ebenso zu verurteilen wie den raffinierten Mörder, der sein Verbrechen minutiös und von langer Hand, heimtückisch geplant hat.

Ein Beispiel:

Vater kommt leider zu spät, er kann seiner Tochter nicht mehr helfen, die eben vergewaltigt und umgebracht wurde.

Vater sieht aber den Mörder fliehen.

In ohnmächtiger Wut nimmt der Vater die Verfolgung auf und will den Mörder erschlagen.

Beachte: Rechtfertigungsgrund Nothilfe ist nicht mehr gegeben weil der Angriff des Mörders nicht gegenwärtig ist (da Täter flüchtig).

Beachte auch: Entschuldigungsgrund Notwehrexzess ist nicht gegeben weil die Voraussetzung zur Nothilfe nicht gegeben sind (da Täter flüchtig).

Es kommt wie es kommen muss: Vater stellt den Mörder und erschlägt diesen.

Rechtslage?

Vater hat vorsätzlich einen Mensch umgebracht, ohne Rechtfertigungsgrund und auch ein Entschuldigungsgrund greift nicht.

Also: Vater ist ein Verbrecher, der absichtlich einen Mensch getötet hat.

Mord?

Das wäre ungerecht, denn die Höchststrafe für einen Vater im psychischen Ausnahmezustand wäre unbillig.

Deshalb Verurteilung wegen Totschlag.

Ist der Vater ein Ersttäter, also nicht vorbestraft, dann ist er nach 6 Jahren wieder frei.

Das entspricht auch dem allgemeinen Rechtsempfinden.

Meinem auch und ich denke, auch deinem Rechtsempfinden.

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Epson102 
Fragesteller
 12.04.2024, 13:35
@dasistnett

Ich sehe schon, unser Rechtssystem muß grundlegend reformiert werden. Wir brauchen mehr separate Paragraphen die z.B. zwischen Rache für vergewaltigte Tochter und Bierkrug auf dem Kopf weil der dem Geld geschuldet hat, unterscheiden.

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dasistnett  12.04.2024, 13:52
@Epson102
z.B. zwischen Rache für vergewaltigte Tochter und Bierkrug auf dem Kopf weil der dem Geld geschuldet hat, unterscheiden.

Das wäre nicht zielführend.

Denn dann wäre das Rechtsgut als Motiv maßgebend für unterschiedliche rechtliche Beurteilung.

Das darf nicht sein.

Ist vorsätzliche Tötung aus Gründen der Rache anders zu bewerten als eine solche, wenn es ums Geld geht ?

Eine Änderung würde zu Rechtsunsicherheit führen und ist daher überflüssig.

Die gegenwärtigen Gesetze sind ausreichend um jeden erdenklichen Fall gerecht beurteilen zu können.

Es besteht kein Änderungsbedarf.

Änderungen in von dir vorgeschlagener Art würden dazu führen dass gewisse ethnische Gruppen in Deutschland für Morde aus Rache vor dem Gesetz privilegiert wären.

Das will niemand.

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Epson102 
Fragesteller
 12.04.2024, 16:04
@dasistnett

"Denn dann wäre das Rechtsgut als Motiv maßgebend für unterschiedliche rechtliche Beurteilung."

Das ist genau das, was mit der Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag passiert, zumindestens in bestimmten Fällen.

Wenn wir zum Beispiel zwischen Rache für vergewaltigte Tochter und Mord aufgrund von Rivalität unterscheiden, ist doch alles gut. Wieso darf das nicht sein?

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dasistnett  12.04.2024, 17:10
@Epson102
Das ist genau das, was mit der Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag passiert, zumindestens in bestimmten Fällen.

Nein.

Denn in beiden Tatbeständen geht es um die Auslöschung vom Rechtsgut "Leben". Denn beide Tatbestände setzen voraus: "wer einen Mensch tötet ... ".

Rache für vergewaltigte Tochter .... Wieso darf das nicht sein?

Antwort: Weil der Selbstjustiz Tür und Tor geöffnet würde.

Bedenke dass dies ein Freibrief für die aus islamischer Sicht sog. "Ehrenmorde" wäre.

Rache/ Rivalität/ Habsucht, etc., sind typische Mordmerkmale, die im Tatbestand als niedrige Beweggründe zusammengefasst sind.

Diese sind nicht Tatbestandsmerkmal beim Totschlag.

Deshalb die Höchststrafe für Mord, nicht aber für Totschlag.

Denn Mordmerkmale sind nicht Tatbestandsvoraussetzung beim Totschlag.

Drum gilt ja Mord als qualifizierter Totschlag.

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PiepPiepSpecht  13.04.2024, 17:03
@dasistnett

Beide Paragraphen haben dasselbe Rechtsgut aber unterschiedliche Bestrafungen.

Die Ehrenmorde bei Radikalislamisten finden vor allem statt, wenn Frauen oder Mädchen bei denen nicht so kuschen wie sie deren Meinung nach sollten. Daß das mal wegen einer Vergewaltigung passiert wäre, habe ich noch nie gehört. Aber in dem Fall, hätte ich dafür genauso Verständnis wie beim Deutschen der seine Tochter rächen will die von arabischen Migranten vergewaltigt wurde. Wenn wir nur solche Dinge unter mildere Strafe stellen würden aber geplante Morde anderer Art und Töten mit Vorsatz im Streit oder bei Überforderung etc. gleich stark bestrafen würden, würden wir der Selbstjustiz keineswegs Tür und Tor öffnen. Die abschreckende Strafen wären ja da.

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dasistnett  13.04.2024, 22:50
@PiepPiepSpecht
... würden wir der Selbstjustiz keineswegs Tür und Tor öffnen.

Selbstverständlich wäre genau das der Fall!

Eine Invitatio zur Selbstjustiz !

hätte ich dafür genauso Verständnis wie beim Deutschen der seine Tochter rächen will die von arabischen Migranten vergewaltigt wurde.

Verständnis für Rachemorde ?

Zum Glück stehst du ziemlich alleine da mit deinem Verständnis.

Denn "Verständnis für Racheakte" bringt kaum jemand auf, am wenigsten der Gesetzgeber.

Wenn wir nur solche Dinge unter mildere Strafe stellen würden 

Rachemorde mit geringerer Strafe belegen ?

Erstens Moralisch unvertretbar, da rechtsstaatlich undenkbar,

Zweitens Rechtspolitisch unvertretbar, da Invitatio zur Selbstjustiz, siehe oben.

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Epson102 
Fragesteller
 14.04.2024, 02:20
@dasistnett

Selbstverständlich stimmt das alles nicht, was du im letzten Kommentar geschrieben hast.

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dasistnett  15.04.2024, 11:55
@Epson102
Selbstverständlich stimmt das alles nicht, was du im letzten Kommentar geschrieben hast.

Substantiieren kannst du deinen Einwand nicht ?

Wie viel ist ein unbegründeter Einwand wert ?

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Epson102 
Fragesteller
 15.04.2024, 14:54
@dasistnett

Doch, kann ich. Selbstverständlich stimmt dein Unsinn nicht.

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Epson102 
Fragesteller
 15.04.2024, 15:02
@Epson102

Lustig, der Bisskommentar wurde von mir an anderer Stelle platziert und dann landet er auf einmal hier... Lautere Methoden, muß ich schon sagen.

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dasistnett  15.04.2024, 16:06
@Epson102
Hat richtig Biss. :-)

Also ich wüsste nicht dass du irgendwas "mit richtig Biss" zum Thema beigetragen hast.

Möglicherweise siehst nur du das so,

oder dein "Biss-Beitrag" wurde gelöscht.

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Epson102 
Fragesteller
 15.04.2024, 16:36
@dasistnett

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Wie du siehst, wurde der Kommentar nicht gelöscht, nur falsch platziert und das nicht von mir. Und wie da bereits steht, ist der Kommentar mit dem Biss nicht auf unser Thema hier bezogen. Wie beschrieben, wenn man lesen kann, merkt man's.

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dasistnett  15.04.2024, 17:52
@Epson102

Also du musst dich irren.

Denn nirgends steht von dir ein Kommentar "mit Biss".

Auf meinem PC nicht, und ich habe eben die Seite aktualisiert.

Entweder du hast das geträumt oder dein "Biss" - Kommentar wurde gelöscht.

Aktualisiere mal die Seite.

Dann siehst du dass ich Recht habe.

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Epson102 
Fragesteller
 15.04.2024, 18:13
@dasistnett

5 Kommentare weiter oben, ab hier, deine und meine Kommentare zusammen, steht etwas mit Biss. Das kann jeder sehen. Bist du schon so verzweifelt daß du jetzt auf Gaslighting zurückgreifen mußt? Und schon wieder wurde ich über deinen letzten Kommentar nicht benachrichtigt.

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Epson102 
Fragesteller
 15.04.2024, 18:20
@dasistnett

Unter der Antwort von Knochi1972 steht auch etwas von Biss. Und zwar an der Stelle an der der Kommentar mit dem Biss von mir eigentlich platziert wurde.

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dasistnett  15.04.2024, 18:55
@Epson102
Unter der Antwort von Knochi1972 steht auch etwas von Biss. 

Eine sehr diffuse Quellenangabe.

Weshalb wiederholst du nicht einfach dein Argument "mit Biss" dann weiß jeder was du als dein Argument "mit Biss" bezeichnest?

Oben steht nämlich nirgendwo etwas von dir "mit Biss".

Meinst du etwa das hier ?

"Jemand der das im Streit macht, bringt einen Menschen um! Und der hat keine lebenslange Freiheitsstrafe verdient, wenn der diese Selbstkontrolle nicht aufbringen konnte?"

Also das hier ist deine Frage "mit Biss" ???

Deine Frage wurde doch längst beantwortet:

Mangelnde Affektkontrolle ist rechtlich anders zu beurteilen als eine heimtückische Tötung unter niedrigen Beweggründen.

Ich wundere mich, dass dir das nicht einleuchtet.

Der subjektive Tatbestand und der Täterhorizont sind anders als beim Totschlag.

Ich erkläre es gerne genauer.

Was verstehst du daran nicht?

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Epson102 
Fragesteller
 15.04.2024, 19:05
@dasistnett

Nein, das ist eine diffuse Quellenangabe:

https://www.studysmarter.de/schule/biologie/zellbiologie/diffusion/#:~:text=Diffusion beschreibt den ungerichteten Transport,der Diffusion ist das Konzentrationsgefälle.

https://www.schwarzwald-tourismus.info/erleben/kulinarik/spezialitaeten/wasser/quelle

Ich hab da was ganz anderes mit Biss, das hat auch etwas mit Quellen zu tun. Hier:

https://www.fuerstbismarckquelle.de

Und was die Affektkontrolle angeht: Es geht mir um den bewußten Vorsatz und sich auch anders entscheiden zu können.

Einen Menschen vorsätzlich zu töten, ob im Affekt oder lange geplant, ist das Schlimmste was man machen kann. Das Schlimmste. Verstehst du? Ich verstehe nicht, warum dir das nicht einleuchtet. Vorsätzlich. In beiden Fällen ist Vorsatz im Spiel und deshalb ist es in beiden Fällen auch gleich schlimm.

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Epson102 
Fragesteller
 15.04.2024, 19:20
@dasistnett

Du brauchst nicht so zu tun, als ob nicht da wäre was ich geschrieben habe.

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dasistnett  15.04.2024, 21:45
@Epson102
Einen Menschen vorsätzlich zu töten, ob im Affekt oder lange geplant, ist das Schlimmste was man machen kann. Das Schlimmste. Verstehst du? Ich verstehe nicht, warum dir das nicht einleuchtet. Vorsätzlich. In beiden Fällen ist Vorsatz im Spiel und deshalb ist es in beiden Fällen auch gleich schlimm.

Lies dir dein eigenes Zitat mal in Ruhe durch (oben):

Bist du sicher dass dir das nicht passieren könnte ?

Sicher dass du selbst da nicht betroffen sein könntest ?

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Epson102 
Fragesteller
 15.04.2024, 22:55
@dasistnett

Ja, ich bin mir sicher daß mir das nicht passieren könnte. Und selber davon betroffen, wäre ich auch nicht.

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dasistnett  16.04.2024, 12:28
@Epson102
Ja, ich bin mir sicher daß mir das nicht passieren könnte.

Sorry, das ist lächerlich.

Du kannst nicht ausschließen dass du im Straßenverkehr mit deinem Auto einen Mensch tödlich überfährst, weil du dich eben geirrt hast.

Das passiert täglich rechtreuen Menschen.

Weil die sich geirrt haben, die Situation falsch einschätzten.

So auch bei Vorsatzdelikten, namentlich vorsätzliche Tötung.

Denn :

Ebenso passiert es rechtstreuen Menschen dass diese irrtümlich vorsätzlich (!!!) einen Mensch töten, weil diese die Tat für notwendig und rechtmäßig gehalten haben.

In Deutschland. Kommt vor, kam oft vor und wird immer wieder vorkommen.

All diese wurden und werden als Totschläger verurteilt.

Wie kommst du darauf, dass dir das nicht passieren könnte ?

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Epson102 
Fragesteller
 16.04.2024, 16:04
@dasistnett

Wie kann man denn bitte irrtümlich vorsätzlich jemanden töten oder überfahren?

Unfälle fallen da nicht rein und nicht unter Vorsatz.

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dasistnett  16.04.2024, 18:46
@Epson102
Unfälle fallen da nicht rein und nicht unter Vorsatz.

Unfälle natürlich nicht, aber Vorsatz !

Deine Frage :

Wie kann man denn bitte irrtümlich vorsätzlich jemanden töten

...... zeigt doch dass du recht unbedarft und - sorry - reichlich naiv bist.

Natürlich geht es um Vorsatz !

Nun hatte ich beruflich jahrelang mit Strafrecht zu tun und war zeitweise Dozent an der Uni.

Dennoch war ich selbst betroffen :

Zwei vorsätzliche, gezielte Pistolenschüsse ins Gesicht aus 0,5 Metern Distanz.

Ein großes Aufgebot an Polizei, Blaulicht, Verhaftung, Zeugenbefragung, Gerichtsverfahren, Verurteilung und Gefängnis ohne Bewährung waren die Folge.

Ist noch keine drei Jahre her.

Wenn ich - da ich mich mit der Materie bestens auskenne - da betroffen war, dann kann dir das auch passieren.

So wie jedem anderen rechtstreuen Bürger.

Erzähle mir also bitte nichts anderes !

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Epson102 
Fragesteller
 16.04.2024, 19:04
@dasistnett

"Erzähle mir also bitte nichts anderes"

Vergiss es, mich kriegst du nicht zum Schweigen!

Vorsatz ist Vorsatz und Unfälle sind Unfälle, das sind zwei verschiedene Sachen.

Da kannst du mir noch so viele hochtrabende und prahlende Geschichten um die Ohren hauen, auf mich losgehen und mich schlecht aussehen lassen.

Ich halte von dir genauso viel wie du von mir.

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dasistnett  16.04.2024, 19:36
@Epson102
Vorsatz ist Vorsatz und Unfälle sind Unfälle, das sind zwei verschiedene Sachen

Du hast es nicht kapiert.

Du sollst ja nicht schweigen.

Ich lasse dich nicht "schlecht" aussehen.

Ich lasse dich so aussehen wie jeden, der vom Strafrecht keine Ahnung hat.

Das sind ja nun mal die meisten.

Wer - außer den Strafrechtlern - kann denn unterscheiden zwischen Tatbestandsirrtum/ Erlaubnistatbestandsirrtum/ Erlaubnisirrtum/ Verbotsirrtum/ Notwehrexzess/ Putativnotwehr?

Wer kennt die Grenzen des Notwehrrechtes, das sich so einfach liest ?

Auch der Täter, der mit gezielten Schüssen vorsätzlich mein Auge ruinierte konnte das nicht.

Kann dir genau so passieren.

Als Täter oder als Betroffenen.

Dem Täter die Höchststrafe geben ?

Überlege dir das mal.

Dann begreifst du vielleicht das, was ich dir zu vermitteln versuche:

Unterschied zwischen Totschlag und Mord !

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dasistnett  16.04.2024, 19:39
@Epson102

Das ist keine ernsthafte Diskussion.

Mit Kindern und Narren unterhalte ich mich nicht.

Ich hatte dich intellektuell überfordert.

Kommt nicht wieder vor.

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Epson102 
Fragesteller
 16.04.2024, 19:40
@dasistnett

Schon wieder das Kinderwort. Benutzt ihr gerne, mir gegenüber. Wie gehabt, sich selbst zu verraten, scheint bei euch schon ein richtiger Zwang zu sein.

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dasistnett  16.04.2024, 19:41
@Epson102
Benutzt ihr gerne, mir gegenüber.

Wenn das schon öfter vorkam, dann überlege mal warum ?

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Epson102 
Fragesteller
 16.04.2024, 19:42
@dasistnett

Ich weiß warum. Weil ihr Moderaten versucht, mich damit herabzusetzen.

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Epson102 
Fragesteller
 16.04.2024, 19:44
@dasistnett

Macht nichts. Narzissten handeln so, als ob sie einer Anleitung folgen würden, da wundern mich Überschneidungen nicht, sofern man dir denn Glauben schenkt.

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dasistnett  16.04.2024, 19:47
@Epson102

Na ja.

Beleidigt, angefressen, mit der eigenen Unwissenheit konfrontiert und deshalb nichts als Unverschämtheiten und Anwürfe entgegenzusetzen.

Eigentlich schade um die Zeit, die ich verplemperte um dir was bei zu bringen.

Wärst du einer meiner Studenten gewesen hätte ich dich rausgeschmissen.

Prolls hatten bei mir noch nie einen guten Stand.

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Epson102 
Fragesteller
 16.04.2024, 19:52
@dasistnett

Ja, das glaube ich dir, daß du beleidigt, angefressen und mit der eigenen Unwissenheit konfrontiert bist, was dazu führt daß du mir deine eigenen Fehler vorwirfst und das Ganze hier umdrehst.

"hätte ich dich rausgeschmissen"

"Prolls hatten bei mir noch nie einen guten Stand"

Merkste selber was du da machst, ne?

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dasistnett  16.04.2024, 19:59
@Epson102

Vor allem merke ich dass du ein Kind bist.

Dieses Forum sollte Erwachsenen vorbehalten sein.

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Epson102 
Fragesteller
 16.04.2024, 20:01
@dasistnett

Ich find's süß. Nur weil ich bei einem Nutzer mal darauf reagiert habe, glaubst du jetzt daß das immer funktionieren würde. Du bist so was von einfältig.

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Weil Mord immer geplant ist und Totschlag nicht