Mir kommt es immer so vor als ob damit gesagt werden würde: "Unter den und den Umständen ist das ja nicht so schlimm."
Korrekt.
Beides sind Verbrechen (Mindeststrafe anstatt Höchststrafe), aber das eine ist verwerflicher als das andere.
Warum ?
Weil nicht der Unrechtserfolg ( = Töten) den Grad der Verwerflichkeit bestimmt.
Denn dieser Unrechtserfolg ist ebenso bei fahrlässiger Tötung (etwa im Straßenverkehr) gegeben.
Oder auch bei Körperverletzung mit Todesfolge.
Sondern der Grad der rechtswidrigen Gesinnung.
Totschlag und Mord sind beides Vorsatzdelikte.
Der Unterschied liegt in der ungeplanten Affekthandlung beim Totschlag (Streit eskaliert - Maßkrug auf den Kopf geschlagen) und dem Mordmerkmal Heimtücke, das den Mord vom Totschlag unterscheidet.
Mord ist IMMER geplant, Totschlag nicht.
Heimtücke ist zentrales Mordmerkmal.
Mord geschieht aus sog. niedrigen Beweggründen, z.B. Verdecken einer Straftat, Habgier, Befriedigung der Sexuallust, Eifersucht, und andere.
Deshalb ist der Grad der rechtswidrigen Gesinnung bei Mord höher als bei Totschlag.
Mord ist daher der "qualifizierte Totschlag" und beinhaltet neben dem Mordmerkmal Heimtücke (Planung) mindestens eines der Mordmerkmale.
Deshalb wird Totschlag milder bestraft, Mord aber mit der Höchststrafe, eben lebenslänglich (so die Rechtsfolge laut StGB, in der Praxis ist Aussetzung der Strafe nach 15 Jahren eventuell - je nach Tat - möglich.
Soweit deutsches Strafrecht.
Anders die Amis:
Was die Amis mit "vorsätzlichem Mord" meinen, ist mir nicht bekannt, denn "versehentlichen Mord" gibt es nicht ...