Warum mischt sich das Bundesverfassungsgericht in Tätigkeiten des Bundesnachrichtendienstes ein?
Wie kann das BGH die Tätigkeit des BNDs einschränken, Telekommunikation ausländischer Personen im Ausland zu überwachen und dabei Daten erheben, verarbeiten und übertragen.
Is es sich der Konsequenzen solches Urteils bewusst?
Wie seht ihr das?
10 Antworten
Weil das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) "Hüter des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland", also von unserer Verfassung ist und sich sowohl die Gesetzgebung, die Rechtsprechung und die vollziehende Gewalt, also auch sämtliche Bundesbehörden, an das Grundgesetz zu halten haben. Das BVerfGE kann daher Gesetze für verfassungswidrig oder in Einzelfällen auch "nur" für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklären sowie auch den Gesetzgeber bei einer Unterlassung zum Handeln auffordern. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit, dürfen für das Bundesverfassungsgericht keine Rolle spielen, sein Maßstab ist einzig und alleine das Grundgesetz. Selbst wenn die Bundesverfassungsrichterinnen- und Richter also selber nicht mit den Folgen einer Entscheidung einverstanden sind, können sie nicht anders entscheiden, wenn das Grundgesetz dem im Wege stünde.
PS: der Bundesgerichtshof (BGH), der seinen Sitz ebenfalls in Karlsruhe hat, ist einer der obersten fünf Gerichtshöfe des Bundes und zuständig für die ordentliche Gerichtsbarkeit. Er ist also das höchste Strafgericht und das höchste Zivilgericht in der Bundesrepublik Deutschland. Seine Rechtsstellung ist ein oberster Gerichtshof des Bundes. Das Bundesverfassungsgericht hingegen, hat die Rechtsstellung von einem Verfassungsorgan.
Mfg
Der BND steht nicht über dem Gesetz oder dem Grundgesetz. Werden Details ihrer Arbeit bekannt, welche gegen die Grundlagen unseres rechts verstoßen, müssen sie natürlich tätig werden.
Das Bundesverfassungsgericht ist das BVerfG, der BGH ist der Bundesgerichtshof. Wen meinst Du jetzt?
Zudem steht im BND-Gesetz explizit drin, dass der BND sich derartiger Mittel bedienen darf.
Für gewisse Maßnahmen im Inland muss der BND sich vor den entsprechenden Ausschüssen rechtfertigen bzw. dort Genehmigungen einholen; im Ausland gilt Deutsches Recht nicht, daher gibt es dort nichts zu genehmigen.
Natürlich meine ich das Bundesverfassungsgericht. Ich beziehe mich auf das Urteil von 2020.
Das ist gemäß GG die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts.
Das Bundesverfassungsgericht mischt sich in ALLE Angelegenheiten ein, wenn der Verdacht aufkommt, dass gegen die Verfassung verstoßen wurde.
Das ist ja der Sinn dieses Gerichts.
So funktioniert es aber zum Glück nicht! Der BND hat sich an die für ihn geltenden rechtlichen Grundlagen zu halten. Diese geben ihm bestimmte Rechte, aber es kann nicht alles damit gerechtfertigt werden, dass die Sicherheit Deutschlands gefährdet ist. Es müssen schon bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, damit Eingriffe in Grundrechte gerechtfertigt sind
Aber nicht durch die eingeschränkten Überwachungsmaßnahmen, wodurch der BND behindert wird, seinen Tätigkeiten nachzukommen!
Besser wäre es, durch Gesetzesänderung, die Praxis des BNDs für nicht verfassungswidrig zu erklären, statt ihn in seinen Handlungen einzuschränken.
Ne, wohl möglich. Die Welt entwickelt sich ständig und jeden Tag hält neue Herausforderungen bereit, die bewältigt werden müssen. Darüber, wie diese sich am besten meistern lassen, weiß der BND weitaus mehr als das Bundesverfassungsgericht. Daher müssen mit der Zeit manche Gesetze verändert oder gar gestrichen werden. Und dies findet ja statt.
Aber ausreichende Kenntnisse über die Folgen des Urteils hat er nicht.