Was findet der BND alles über seine Bewerber heraus?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Vor der Einstellung beim BND muss man einer Sicherheitsüberprüfung (SÜ 3) i.S.d. SÜG zustimmen. Die bloße Erklärung, dass man als Beamter jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintritt, reicht da nicht aus. Hier wird im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung (SÜ) überprüft, wie ernst man diese Erklärung nimmt. 

Neben der SÜ 4, die es nur im Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministerium gibt, ist die SÜ 3 die höchste SÜ. 

  • Die Einstellungsbehörde schickt Behördenmitarbeiter, die sich nur sehr wage vorstellen (bspw. "Wir kommen von einer Behörde des BMI in Köln"), zu von den Bewerben genannten Referenzpersonen nach Hause, und fragen die Referenzpersonen über die Bewerber aus
  • Das ist bei den Nachrichtendiensten die Stelle, neben dem schriftlichen Auswahlverfahren, wo es bei den meisten scheitert.

Alles, was genau durchgeführt wird, steht in § 12 SÜG.

Ich selbst wurde 2x der SÜ 1 unterzogen. Einmal für meinen Dienst im Zollfahndungsdienst und einmal im Rahmen der SÜ meiner Partnerin für ihren Dienst beim BAMF.

Du bist bei der Bewerbung oder im Rahmen des Auswahlverfahrens verpflichtet, die nötigen Angaben dazu zu machen.

Zu Frage 1:

Beim BND kann man - zumindest als Agent - nicht nebenberuflich arbeiten. Die Agenten des BND sind Beamte und der Beamtenstatus ist immer mit einer hauptberuflichen Vollzeit Tätigkeit gleichgesetzt, auch wenn man durchaus in Teilzeit arbeiten kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst
HugoHustensaft  09.08.2023, 06:50

Bei einer SÜ1 wird der (Ehe)Partner nicht einbezogen ... und eine SÜ4 gibt es gleich gar nicht.

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HugoHustensaft  09.08.2023, 06:57
@YvonneM2508

Typisch Bund, das was da in § 3a Soldatengesetz beschrieben ist, ist in anderen Ländern schon Bestandteil einer SÜ2 - und das wird sich mit der anstehenden Reform des SÜG Bund wohl erledigen.

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Puh, da kommt ja mal alles zusammen, was nicht zusammen passt ...

Wenn Du für den BND als Quelle arbeiten willst, geht das natürlich im Nebenjob, genauer nur so, denn der Wert einer Quelle besteht ja regelmäßig darin, dass die Zugang zu Vorgängen und Informationen hat, die für den BND interessant sind. Solche Quellen werden selbstverständlich auch keine Sicherheitsüberprüfung unterzogen.

Möchtest Du hingegen "regulär" für den BND arbeiten, ist das ein Vollzeitjob, der auch eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen voraussetzt, Details siehe § 10 SÜG Bund ( https://www.gesetze-im-internet.de/s_g/index.html ).

  1. Nein
  2. Anzeigen, alle, egal ob verurteilt oder nicht
  3. Zugriff auf Alles, auch Kontakt mit Familie und Freunden
19FelixBlume84 
Fragesteller
 08.08.2023, 18:46

Wie soll 3. funktionieren? Beim 2. Punkt ist es aber doch dann egal, wenn sie eingestellt wurden, oder?

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