Mir ist wichtig, dass meine Partnerin Spaß an ihrem (legalen) Beruf hat und diesen mit Herzblut ausübt. Egal ob als Architektin, Staatsanwältin oder Erzieherin. Denn, wenn sie im Beruf unglücklich wäre, kann sich das auch negativ auf die Beziehung auswirken. 

Aber selbst wenn sie arbeitslos wäre, und trotzdem aufgrund von Vermögenswerten finanziell für sich sorgen könnte, wäre es auch ok.

Eine Frau als Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft, die es eigentlich gar nicht sein möchte, es aber wegen irgendeiner Quote ist, muss nicht sein, und würde mich auch gar nicht beeindrucken.

Und Prestige ist mir ebenfalls egal. Meine Partnerin und ich haben alles andere als prestigeträchtige Berufe, wenn man so die gesellschaftliche Meinung bewertet. Ich selbst bin Zollfahnderin (waffentragende Zollbeamtin), und meine Partnerin ist Verwaltungsbeamtin. Wir beide lieben unsere Berufe und wollen auch gar nichts anderes machen.

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Nein

Meine Erziehung (Geburtsjahr 1997) war absolut gewaltfrei. Es gehört sich nicht, Kinder zu schlagen. Auch ein "Klaps" auf den Po gehört sich nicht, denn das ist nur eine Verniedlichung und Runterspielen der Schläge. Wer seine eigenen Kinder schlägt, muss mit der Erziehung überfordert sein.

In Deutschland haben wir das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung (BGBl. I S. 1479) aus dem auch § 1631 Abs. 2 BGB hervorgeht, in dem es heißt:

Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen [...] sind unzulässig.

Nebenbei ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit auch in Art. 2 Abs. 2 GG verankert, welches für jeden Menschen in egal welchem Alter gilt, und in dieses nur auf Grundlage eines Gesetzes eingegriffen werden darf.

Gewalt gegen die eigenen Kinder erfüllt den Straftatbestand der Misshandlung von Schutzbefohlenen, welcher nach § 225 StGB unter Strafe steht.

Hätten meine Eltern Gewalt in meiner Erziehung angewendet, hätten sie neben der Freiheitsstrafe auch ihre beruflichen Laufbahnen als Beamte riskiert. Ich habe schon früh gelernt, was erlaubt ist und was nicht, und ich hätte auch keine Hemmung gehabt, Anzeige zu erstatten.

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Ich (w/26) bin seit 14 Jahren in meiner ersten Beziehung mit meiner Kindheitsfreundin und Jugendliebe. Mit 18 sind wir zunächst eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen (die Ehe für alle gab es da noch nicht) und sind seit Oktober 2019 glücklich verheiratet.

Ich hatte schon immer das Gefühl, dass ich für meine Partnerin mehr empfinde als nur Freundschaft.

An meinem 12. Geburtstag hatten wir unser erstes Mal, und sind seit dem richtig zusammen.

Wir kennen uns allerdings schon von klein auf und sind auch von da an beste Freundinnen.

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Nein

Ich halte Schwarzarbeit moralisch absolut nicht für vertretbar, weil Schwarzarbeit…

  • … für soziale Ungerechtigkeit sorgt, da eine ungleiche Lastenverteilung geschaffen wird, und sich nicht alle an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligen.
  • … für Wettbewerbsverzerrung sorgen kann, da legal arbeitende Unternehmen und Arbeiter höhere Kosten haben.
  • … ein Risiko für Arbeitnehmer darstellt, da kein Anspruch auf Kranken- und Arbeitslosengeld besteht, sowie keine Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet werden, wodurch man keine oder nur eine geringe Rente zu erwarten hat.
  • … die Sozialsysteme schädigt, da der Sozialversicherung eine Menge Beiträge entgehen, die durch Steuergelder ausgeglichen werden müssen, die evtl. an anderen Stellen benötigt werden.
  • Ausbeutung fördern kann, da ein Anspruch auf Mindestlohn und faire Arbeitsbedingungen nicht durchgesetzt werden kann.
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Ich (w/26) durfte von meinen Eltern aus, egal ob Schule war oder nicht,

  • unter 12: grds. bis 18 Uhr (ab 10 in Einzelfällen auch länger)
  • ab 12: grds. bis 20 Uhr (in Einzelfällen auch länger)
  • ab 14: grds. bis 22 Uhr (in Einzelfällen auch länger), und
  • ab 16: so lange, ich wollte, draußen bleiben.

Angemerkt sei noch, dass das Jugendschutzgesetz keine nächtliche Ausgangssperre für Kinder und Jugendliche vorsieht. Es werden lediglich die Aufenthaltszeiten in bestimmten Einrichtungen (Restaurants, Klubs, etc.) geregelt.

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Beziehungen ohne sexuelle Handlungen sind grundsätzlich mit jedem Alter erlaubt, bzw. nicht gesetzlich verboten. 

Lediglich sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, unabhängig davon ob Beziehungen bestehen oder nicht, werden geregelt. Und da gilt in Deutschland folgendes:

  • sexuelle Handlungen an Kindern (U14) sind verboten (§ 176 StGB)
  • sexuelle Handlungen an minderjährigen Schutzbefohlenen (bspw. Lehrer-Schüler) sind verboten (§ 174 StGB)
  • sexuelle Handlungen mit Jugendlichen (14 - 18) sind grundsätzlich erlaubt, allerdings gibt es nach § 182 StGB auch drei Ausnahmen: So ist es verboten, ...
  1. ...wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird (Abs. 1)
  2. ...wenn ein Entgelt gezahlt wird (Abs. 2)
  3. ...wenn die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jüngeren ausgenutzt wird (Abs. 3), gilt nur bei Ü21 mit U16, muss vor Gericht aber gutachterlich belegt werden.

Sofern die Minderjährige nicht gefährdet ist (bspw. durch Drogenkonsum oder -handel des Freundes), entscheiden deutsche Gerichte auch gegen die Eltern und für die Beziehung des Kindes, wie in folgendem Fall: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

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Aus meinem Bekanntenkreis kann ich von einem Fall mit größerem Altersunterschied erzählen:

Ein Bekannter meiner Familie war damals 27 und frisch als Lehrer an einem Berufskolleg verbeamtet, als er mit einem damals 15 jährigen Mädchen zusammen kam. Die Schule des Mädchens und die des Bekannten trennten knapp 20 Kilometer. Das Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses i.S.v. § 174 StGB lag demnach nicht vor. Dennoch ging es vors Strafgericht, weil die Eltern des Mädchens den Bekannten wegen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 182 Abs. 1 (Ausnutzen einer Zwangslage& Abs. 3 (Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der JüngerenStGB angezeigt haben.

Da die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht durch ein Gutachten belegt werden konnte, erhob die Staatsanwaltschaft nur für das Ausnutzen einer Zwangslage Anklage. Am Ende kam aber heraus, dass es dem nicht so war. Das Gericht sprach den Bekannten wegen erwiesener Unschuld frei. Die Beziehung zwischen dem Mädchen und dem Bekannten hielt an.

Mit 18 wechselte das Mädchen die Schule, und kam nicht nur auf die Schule des Bekannten, sondern auch in seine Klasse. Eine strafrechtliche Handlung lag hier wieder nicht vor, da sich § 174 StGB auf Minderjährige in einem Abhängigkeitsverhältnis beschränkt.

Dennoch wurde der Bekannte, inzwischen 30, zunächst aus dem Schuldienst und dem Beamtenverhältnis entlassen. Allerdings klagte der Bekannte vor den Verwaltungsgerichten, gegen seine Entlassung. Am Ende wurde seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis widerrufen. Zwar darf er nicht mehr unterrichten, aber er sitzt seit dem mit seinen A14 Bezügen in einer Schulverwaltung.

Inzwischen ist der Bekannte 39 und das Mädchen 27. Beide leben zusammen, sind seit 6 Jahren verheiratet und haben 2022 ein Kind bekommen.

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Ich (w/26) habe ein richtig gutes Verhältnis zu meinen Eltern und bin ihnen für alles dankbar, was sie für mich gemacht haben, sowohl meiner Mutter, die weder ihr Rechtspflegerstudium noch mich vernachlässigte, als auch meinem Vater, der nach insg. 10 Dienstjahren beim Auswärtigen Amt (inkl. Ausbildung) zu einer Bezirksregierung in Heimatnähe gewechselt ist, nur um meine Teenagerzeit voll miterleben zu können, obwohl das niemand von ihm verlangt hatte.

Ich bin gut behütet, und doch völlig frei und ohne Einschränkungen aufwachsen. Verbote, Hausarrest, etc. und erst recht Gewalt gab es nie. 

Obwohl meine Eltern streng katholisch sind, und ich selbst katholisch getauft bin, meine Kommunion und Firmung hatte, spielte Religion in der Erziehung überhaupt keine Rolle. Dass ich mich am Morgen nach meinem 12. Geburtstag vor ihnen als lesbisch geoutet habe, haben meine Eltern akzeptiert, als sei es das normalste der Welt. 

Auch für wirtschaftliche Stabilität wurde gesorgt, so dass ich mir alle meine Träume erfüllen könnte.

Meine Eltern sind seit ihrer Teenagerzeit zusammen und mittlerweile seit 26 Jahren glücklich verheiratet.

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Ja

Bis auf die Antarktis habe ich jeden Kontinent bereist. Hier mal eine Auswahl an Ländern, die ich u.a. auf dem jeweiligen Kontinent besucht habe:

  • Europa: alle EU-Staaten, UK, Schweiz
  • Nordamerika: USA, Kanada, Mexiko
  • Südamerika: Falklandinseln, Brasilien, Argentinien, Chile
  • Asien: Israel, Katar, VAE (Abu Dhabi, Dubai, Fujairah), Japan, Thailand, Singapur, Malaysia, Malediven
  • Afrika: Südafrika, Marokko, Ägypten, Seychellen
  • Ozeanien: Australien, Neuseeland

Die Liste meiner tatsächlich bereisten Ländern ist allerdings noch viel länger. Hier ist eine Übersicht mit den Ländern und teilweise den zugehörigen Überseegebieten, in denen ich bereits war: https://www.gutefrage.net/frage/in-wie-viel-verschiedene-laender-war-ihr-schon#answer-526248283

Es ist tatsächlich auch geplant, die Antarktis im Rahmen einer Antarktiskreuzfahrt in den nächsten 4-5 Jahren mal zu besuchen.

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Träger der Sozialversicherung sind die Träger

  • der Deutschen Rentenversicherung
  • der gesetzlichen Krankenversicherung
  • der sozialen Pflegeversicherung
  • der gesetzlichen Unfallversicherung und
  • der Arbeitslosenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung besteht aus 16 RV-Trägern, davon 2 auf Bundesebene (DRV Bund und DRV Knappschaft-Bahn-See) und 14 Regionalträger (u.a. DRV Nord, DRV Westfalen, DRV Nordbayern).

Eine Übersicht aller RV-Träger findest du unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/Meinen-Traeger-finden/meinen-traeger-finden.html?nn=a03a7477-a628-4da0-994f-1e69fee044ac

Welches dein zuständiger RV-Träger ist, kann man anhand des Logos auf der letzten Post der Rentenversicherung erkennen. Alternativ kann man seine Unterlagen an jeden beliebigen RV-Träger schicken. Dann wird alles an die zuständige Stelle weitergeleitet.

Falls du bereits deine RV-Nummer (auch Sozialversicherungsnummer genannt) vorliegen hast, kannst du anhand der Bereichsnummer zumindest deinen früheren RV-Träger erkennen. Die Bereichsnummer sind ersten zwei Ziffer der RV-Nummer und stehen vor deinem Geburtsdatum.

Wenn du bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bist, kannst du auch bei deiner Krankenkasse nach deiner RV-Nummer fragen.

Eine Übersicht der Bereichsnummern kannst du der Anlage VKVV entnehmen.

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Ich (w/26) bin Zollfahnderin (Zolloberinspektorin) und bekomme eine gesetzlich geregelte Besoldung nach Besoldungsgruppe A10 Stufe 3 BBesG.

  • Bezüge (brutto): ca. 4.250 Euro mtl. (bestehend aus Grundbezügen, Erhöhungsbetrag, Polizeizulage für vollzugspolizeiliche Aufgaben, Familienzuschlag für Ehe und vermögenswirksamen Leistungen)
  • Bezüge (netto): ca. 3.775 Euro mtl. (von denen noch die PKV, ca. 250 Euro/mtl., bezahlt werden muss).

Dazu kommt dann noch eine stundenbasierte Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ). Diese beträgt:

1) 6,31 Euro/Std. für:
- Sonn- und Feiertage
- Samstage vor Ostern und Pfingsten nach 12 Uhr
- am 24. und 31. Dezember jeden Jahres nach 12 Uhr

2) 1,49 Euro/Std. für:
- restliche Samstage in der Zeit zwischen 13:00 Uhr und 20:00 Uhr

3) 2,97 Euro/Std. für:
- übrige Zeit zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr

Überstunden werden nicht bezahlt. Die jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) wurde schon vor einigen Jahren mit 5% in die monatlichen Grundbezüge integriert.

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Jumpsuits gibt es in allen möglichen Variationen.

Ich (w/26) persönlich liebe lange und enge Jeans Jumpsuits. Dieser ist mein absolutes Lieblingskleidungsstück:

Bild zum Beitrag

Ich trage den in meiner Freizeit, egal ob zu Hause oder unterwegs, egal ob im Sommer oder Winter, nahezu ausschließlich.

Dank hohem Stretchanteil ist der sehr bequem.

Ich bin vom Typ eher so, dass mir eher (schon bei 15°C) zu kalt als zu warm wird. Selbst bei 50°C in Katar macht mir der Jeans Jumpsuit nichts aus.

Wie auf dem Musterfoto auch, trage ich unterwegs dazu auch Sneaker.

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Um beim BND die nachrichtendienstliche Ausbildung im mittleren Dienst absolvieren zu können, wird ein Realschul- bzw. Mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit nachgewiesener abgeschlossener Berufsausbildung (vorzugsweise im kaufmännischen oder verwaltungsfachlichen Bereich) vorausgesetzt.

Alles weitere dazu unter https://www.bnd.bund.de/DE/Karriere/Ausbildung_Studium/Ausbildung/ND/ausbildung_node_ND.html

Zur genauen Tätigkeit und dem Umfeld beim BND wird hier, selbst wenn hier BND Mitarbeiter sein sollten, aus Geheimhaltungs- und Sicherheitsgründen keiner etwas sagen.

Grob gesagt, ist es die Aufgabe des BND, Informationen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischen Interessen für die Bundesrepublik Deutschland sind zu gewinnen und auszuwerten, und im Anschluss der Bundesregierung zur Verfügung zu stellen.

Aufgrund der Arbeit mit streng-geheimen Inhalten kann der BND Einfluss auf die Urlaubsplanung nehmen. So könnte es mit Reisen an die afghanisch-pakistanische Grenze oder in die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea) schwierig werden.

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13 - 15 Jahre

Für mich (w/26) gab es nie einen richtigen Traumberuf. Da ich aus einer Beamtenfamilie komme, stand für mich öffentlicher Dienst schon früh fest. Ganz nach dem Motto "Beamtentum wird vererbt".

Nach ein paar negativen Erlebnissen konnte ich ab 13/14 Strafverfolgung/Kriminalitätsbekämpfung priorisieren. Blieb also vorrangig Polizei, Justiz, Steufa und Zoll.

Ich bin Beamtin im gehobenen Dienst bei der Zollfahndung geworden, also kann man durchaus sagen, dass ich mein Ziel erreicht habe. 

Mir macht mein Beruf Spaß, und ich bin glücklich und dankbar darüber, diesen ausüben zu dürfen.

Für mich ist mein Beruf mehr als nur irgendein Job, er ist für mich Berufung.

Momentan kann ich mir für mich nichts besseres vorstellen.

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Die wahre Liebe

Wenn ich (w/26) mich zwischen meinem Vermögen, dass ich hauptsächlich dem Bitcoin-Aufschwung während Corona zu verdanken habe, und meiner Partnerin, die Liebe meines Lebens und die ich schon von klein auf kenne, entscheiden müsste, würde ich mich immer für die Liebe und meine Partnerin entscheiden.

In unserer Teenagerzeit wurde meine Partnerin mit 14 Opfer einer Messerstecherei und hat lange ums Überleben gekämpft. Ich kann und will mir gar nicht vorstellen, was wäre, wenn sie diesen Kampf verloren hätte.

In der Zeit hatte ich kaum geschlafen, und bin jeden Tag nach der Schule zu ihr ins Krankenhaus gegangen und bis zum Ende der Besuchszeit dort geblieben.

Ich bin so froh, dass diese Zeit überstanden ist und meine Partnerin ein völlig normales Leben ohne Einschränkungen leben kann.

Wenn man eine Person wirklich liebt, und man kurz davor ist, diese für immer zu verlieren, weiß man erst wirklich, was man an dieser hat, und man möchte keinen einzigen Tag mehr ohne diese Person verbringen.

Wahre Liebe ist unbezahlbar.

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Frühstück:

  • Ein Glas Saft
  • Rührei mit Speck 
  • 2 Brötchen mit
  • Butter,
  • Erdbeermarmelade,
  • Frischkäse und
  • Leberwurst

Arbeit:

  • zwei belegte Brötchen mit Käse
  • ein Schinken-Croissant

Mittagessen:

  • Wiener Schnitzel mit Bratkartoffeln und Erbsen und Möhren

Abendessen:

  • Schoko-Vollkorn-Müsli mit Milch (ca. 200 g)
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Bei folgenden Spielern sollte man definitiv über eine Abgabe nachdenken:

  • Davies (ist wohl mit seinem Kopf schon in Madrid und kam seit seiner Herzmuskelentzündung nach seiner Corona-Infektion nie mehr richtig in Fahrt)
  • Kimmich
  • Goretzka (tut mir als Bochumerin weh, das zu sagen)

Auch Sané und Gnabry könnte man in Frage stellen.

Grundsätzlich würde ich eine überwiegend jüngere und hungrige Mannschaft aufbauen, die zwar auch Fehler machen darf aber jedes Spiel mit Leidenschaft angeht.

Eine mögliche Startelf könnte dann - bis auf einen Spieler - so aussehen:

Bild zum Beitrag

Gesetzt sollten eigentlich nur Kane, Musiala, Tel, Pavlovic, Dier und de Ligt sein, um ein festes Gerüst zu haben.

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Ich (w/26) habe meine Partnerin bereits im ganz frühen Kindesalter kennengelernt. Unsere Mütter sind seit ihrer Schulzeit beste Freundinnen. 

Meine Partnerin ist meine Kindheitsfreundin und Jugendliebe. Ich hatte schon immer das Gefühl, dass ich für sie mehr empfinde als nur Freundschaft.

Seit meinem 12. Geburtstag, an dem wir unser erstes Mal hatten, sind wir fest zusammen. 

Mit 18 sind wir dann zunächst eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen (die Ehe für alle gab es da noch nicht) und seit Oktober 2019 sind wir glücklich (standesamtlich) verheiratet.

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Ich (w/26) bin Zollfahnderin (Zolloberinspektorin) und bekomme eine gesetzlich geregelte Besoldung nach Besoldungsgruppe A10 Stufe 3 BBesG.

  • Bezüge (brutto): ca. 4.250 Euro mtl. (bestehend aus Grundbezügen, Erhöhungsbetrag, Polizeizulage für vollzugspolizeiliche Aufgaben, Familienzuschlag für Ehe und vermögenswirksamen Leistungen)
  • Bezüge (netto): ca. 3.775 Euro mtl. (von denen noch die PKV, ca. 250 Euro/mtl., bezahlt werden muss).

Dazu kommt dann noch eine stundenbasierte Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ). Diese beträgt:

1) 6,31 Euro/Std. für:
- Sonn- und Feiertage
- Samstage vor Ostern und Pfingsten nach 12 Uhr
- am 24. und 31. Dezember jeden Jahres nach 12 Uhr

2) 1,49 Euro/Std. für:
- restliche Samstage in der Zeit zwischen 13:00 Uhr und 20:00 Uhr

3) 2,97 Euro/Std. für:
- übrige Zeit zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr

Überstunden werden nicht bezahlt. Die jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) wurde schon vor einigen Jahren mit 5% in die monatlichen Grundbezüge integriert.

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Folgendes kann bei der amtsärztlichen Untersuchung gemacht werden:

  • Anamnesebogen zu Vorerkrankungen, Medikamenten- und Drogenkonsum, Alkoholkonsum und Rauchen
  • Seh- und Hörtest
  • Blut- und Urinprobe
  • Blutdruckmessen 
  • Ruhe EKG
  • Reflexe testen
  • Brust- und Bauchraum abhorchen/abhören
  • Größe messen
  • Gewicht wiegen

Bei der amtsärztlichen Untersuchung vor einer Verbeamtung ist man verpflichtet, alle Angaben zu früheren und aktuellen Krankheiten, Drogen-, Alkohol-, Medikamentenkonsum wahrheitsgemäß zu machen. Keine oder falsche Angaben können später noch disziplinarische Konsequenzen bis hin zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zur Folge haben.

Der Amtsarzt muss nicht bescheinigen, dass man gesund ist, sondern, dass innerhalb eines längeren Zeitraums keine Dienstunfähigkeit droht. 

Ggf. musst du deinen Hausarzt (und andere behandelnde Ärzte) von der Schweigepflicht entbinden, damit der Amtsarzt genauere Auskünfte über dich einholen kann, um ein genaueres Gutachten zu schreiben.

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Meine Mutter ist mit mir direkt am darauf folgenden Wochenende nach New York zu unseren dort lebenden Verwandten geflogen.

Ich war damals gerade erst 4 Jahre alt, und konnte noch nicht genau begreifen, was da wirklich passiert ist.

Wenn ich an 9/11 zurück denke, sehe ich vor allem eines: Das geschockte und traurige Gesicht meiner Mutter, die bei dem Anschlag aufs Pentagon einen Bruder verloren hat.

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