Warum ist der Pfand nicht inklusive angeschrieben?

2 Antworten

Weil das Pfand nicht Bestandteil des Produktpreises ist.

Die separate Kennzeichnung wird zudem explizit so in der Preisangabenverordnung (§ 7) gefordert:

Wer neben dem Gesamtpreis für eine Ware oder Leistung eine rückerstattbare Sicherheit fordert, insbesondere einen Pfandbetrag, hat deren Höhe neben dem Gesamtpreis anzugeben und nicht in diesen einzubeziehen. Der für die rückerstattbare Sicherheit zu entrichtende Betrag hat bei der Berechnung des Grundpreises unberücksichtigt zu bleiben.

weil das kein Bestandteil des Warenpreises ist.