Warum hat die Schweiz keine Hauptstadt (de jure)?

4 Antworten

perry012  04.09.2020, 22:14

Bei der Gründung des schweizerischen Bundesstaates entstand eine Kontroverse darüber, ob die Schweiz eine Hauptstadt haben solle und welche. Sie endete in einem Kompromiss: Am 28. November 1848 wählten der National- und Ständerat die Stadt Bern als Bundessitz der Schweiz, sie wird jedoch nicht Haupt-, sondern Bundesstadt genannt und ist nur de facto, aber nicht de jure Hauptstadt der Schweiz. Rechtlich (in der Bundesverfassung) sind weder «Bundesstadt» noch «Hauptstadt» festgeschrieben.

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Bei der Gründung des schweizerischen Bundesstaates entstand eine Kontroverse darüber, ob die Schweiz eine Hauptstadt haben solle und welche. Sie endete in einem Kompromiss: Am 28. November 1848 wählten der National- und Ständerat die Stadt Bern als Bundessitz der Schweiz, sie wird jedoch nicht Haupt-, sondern Bundesstadt genannt und ist nur de facto, aber nicht de jure Hauptstadt der Schweiz. Rechtlich (in der Bundesverfassung) sind weder «Bundesstadt» noch «Hauptstadt» festgeschrieben.

Weil Bern in einem modernen Staatsverständnis alle Zentrumsfunktionen einer Hauptstadt erfüllt, verwendet der Gemeinderat der Stadt Bern (Stadtregierung) in jüngster Zeit vermehrt den Begriff «Hauptstadt». In der französischsprachigen und in der italienischsprachigen Schweiz wird Bern umgangssprachlich ebenfalls als «Capitale», sprich «Hauptstadt», bezeichnet. Die amtliche Bezeichnung lautet in diesen Sprachen «Ville fédérale» bzw. «Città federale».[1]

Weil Bern nicht in der Verfassung als Hauptstadt "vorgeschrieben" wird. De jure ist also keine Hauptstadt festgelegt. In der Praxis ist aber nun mal Bern die Hauptstadt (de facto).

Das ist wie die englische Sprache in den USA. Sie ist nicht als Amtssprache in der Verfassung vorgeschrieben (de jure), sie ist lediglich ganz praktisch gesehen die am weitesten verbreitete Sprache (de facto).

Das Land der "Freien" halt.

So gab es halt den Kompromiss mit der Bundesstadt bzw. Regierungssitz.