Warum haben so viele Vermieter etwas gegen Hauskatzen?

10 Antworten

Hallo Peppvin,

die meisten Vermieter haben nichts gegen Katzen - sie möchten nur Ärger vermeiden/vorbeugen.

Wenn einer ne Katze hat, dann möchte der nächste zwei und der nächste fünf. Bei fünf Katzen, kann man auch gegen einen Hund (der übrigens auch ganz lieb ist und nie bellt) nicht viel sagen und ....

Natürlich ist deine Katze ganz lieb und würde nie eine Tür verkratzen, die Kratzer im Parkettboden waren vorher schon drin - glaubst du. Die Haustüre bleibt sicher auch nie offen, damit die Katze rein und raus kann, die in die Terrassentür reingesägte Katzenklappe stört sicher nur Tierfeinde, die selbstgebastelte Katzenleiter vom Balkon sieht doch toll aus und wie der Katzenurin ins Treppenhaus kommt ist dir auch völlig schleierhaft......

Diese Aufzählung kann man noch lange fortsetzen.

Und dann ruft ein Wohnungsnachbar bei mir an und beschwert sich über die Katze oder eine Begleiterscheinung. Ich frage dich und du bist dir sicher, dass das auf keinen Fall deine Katze war, das sage ich dann dem Nachbar, der hat aber Protokoll geführt und ein Bild von der Katze gemacht wie sie ins Blumenbeet scheißt, ich frage wieder bei dir nach, aber das auf dem Bild ist garnicht deine Katze, sieht nur ähnlich aus.....Da hab ich überhaupt keinen Bock drauf.

Lieber keine Katze.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

Auch katzen können theoretisch laut sein. Ich hab ne taube katze, die kann richtig brüllen 😂 außerdem können auch katzen zerstörerisch sein.. auch da red ich aus Erfahrung 😅 auch Geruch wird für Vermieter wohl ne Rolle spielen, da katzenpisse schon sehr penetrant ist. Wobei eine stinkende Bude wohl eigentlich eher dem mieter zu verschulden ist, wegen fehlender Hygiene. Wer es soweit kommen lässt der sollte sowieso keine katzen halten dürfen..

Aber ja ohne katze keine kaputten Tapeten und keine nach Urin stinkende Bude.. so werden sich die Vermieter das wohl denken. Soweit ich weiß darf ein Vermieter eine katze allerdings nicht verbieten.

Hauskatzen würde ich von Haus aus verbieten. Eine Katze, die ihr ganzes Leben in einer kleinen Bude verbringen muss? Gäbe es bei mir nicht. Wer ne Katze haben will, braucht im Minimum eine Erdgeschosswohnung, sodass der Katze Zugang zum Garten und der nächsten Umgebung gewährleistet werden kann. Und wer sich dann ständig Gedanken machen muss, sie würde überfahren werden, der wohnt dann vielleicht am falschen Ort für eine Katze. Eine Katze gehört nicht in die Stadt, sondern aufs Land.

Da gibts immer mal wieder Vermieter die Katzen Mögen oder nicht, aber die Regelung ist da etwas schwierig und ich sage im Voraus das mein Wissen da schon etwas veraltet ist, aber ich glaube das ist noch immer so gültig.

Um die Haltung von Katzen in einer Wohnung zu verbieten, muss der Vermieter sachliche Gründe vorlegen. Es reicht nicht aus, dass im Mietvertrag eine Klausel steht, die die Haustierhaltung bzw. Katzen verbietet. Diese Klausel ist in der Regel nicht zulässig, weil der Vermieter Katzenhalter nicht kategorisch ausschließen darf. Das besagt die Rechtsprechung vom 20.3.13 vom Bundesgerichtshof (BGH).

Es muss immer eine vertragsgemäße Nutzung der Wohnung nach § 535 I BGB möglich sein. Ein Vermieter kann im Einzelfall die Haltung von Katzen verbieten. Entscheidend hierfür sind die Lage und Größe der Wohnung sowie das Verhalten der Katze und die Gesamtanzahl der Haustiere.

1. Zu viele Haustiere: Leben bereits zu viele Katzen im Haushalt, kann der Vermieter die Haltung durchaus verbieten. Es gibt aber keine pauschale Regel, ab wann es „zu viele“ Katzen sind. Das wird im Einzelfall entschieden.

2. Nachbarn und Hausbewohner: Ob der Vermieter und auch die Nachbarn Katzen mögen oder nicht, spielt erstmal keine Rolle, da dies keine sachlichen Gründe sind. Auch eine Allergie eines anderen Hausbewohners ist nicht zwingend Grund die Katzenhaltung zu verbieten. Sollte aber ein allergischer Hausbewohner der Katze z.B. im gemeinsamen Hausflur begegnen und dadurch einen allergischen Schock oder lebensbedrohliche Allergiesymptome, wie z.B. Atemnot bekommen können, dann wiederrum kann im Einzelfall gegen die Katze entschieden werden.

3. Lärmbelästigung: Wenn eine Katze gelegentlich miaut, ist dies zulässig. Sollte aber durch die Katze eine dauerhafte Lärmbelästigung entstehen, darf der Vermieter die Katze verbieten

4. Verschmutzung und übermäßige Abnutzung: Eine mögliche Verschmutzung oder übermäßige Abnutzung der Wohnung kann dazu führen, dass der Vermieter Katzen verbieten darf. Seine Einschätzung zur Verschmutzung und Abnutzung darf aber nicht auf seinen persönlichen Erfahrungen und seiner Meinung beruhen. Er muss hierfür ganz konkrete Nachweise haben, die seinen Verdacht bestätigen.Dann darf Vermieter Katze verbieten: Individuelle Einzelfallprüfung

Generell gilt immer, dass der Einzelfall entscheidet. Der Vermieter darf nicht ohne weiteres die Haltung von Katzen verbieten. Es muss immer eine individuelle Einzelfallprüfung stattfinden, welche belegt, dass die Störfaktoren in diesem konkreten Fall überwiegen.

Vermieter können eine Tierhaftpflichtversicherung fordern. Das ist zulässig. So kann der Vermieter sicher sein, dass für Schäden, die durch das Tier entstehen, die Versicherung aufkommt. Außerdem kann der Vermieter Schadensersatzansprüche (auch für den Einbau von Katzenklappen) fordern. Ein Grund für eine Kündigung des Mietverhältnisses oder ein Verbot der Katze ist das jedoch nicht.

Woher ich das weiß:Recherche

Manche Mieter entleeren aus Faulheit das Katzenklo in der Toilette und verursachen dadurch Rohrverstopfungen, die nur sehr aufwendig zu beheben sind..

Viele Katzen orientieren sich nicht an Kratzbäumen sondern suchen sich beliebige Stellen an Wänden, Türzargen und Böden zur Krallenpflege.

Solche Erfahrungen schrecken die Vermieter dann ab, die dann eine Zustimmung zur Katzen- oder Hundehaltung erst gar nicht erteilen wollen, sondern sich für Mieter ohne Menagerie entscheiden; es gibt Ausnahmen.