Von AM auf A1?

1 Antwort

Ja, du hast den Vorteil, dass du nur sechs statt zwölf Doppelstunden Grundstoff brauchst.

§4 FahrschAusbO:

(3) Der Umfang des allgemeinen Teils (Grundstoff) beträgt mindestens zwölf Doppelstunden (90 Minuten); der Unterricht ist auch in Einzelstunden (45 Minuten) zulässig. Besitzt der Fahrschüler bereits eine Fahrerlaubnis, so beträgt der Umfang mindestens sechs Doppelstunden.