Vignette auf der rechten Seite?
Moin Leute,
laut der Asfinag ist es empfehlenswert die Vignette linksbündig oder mittig zu platzieren:
Aber da dies nur eine EMpfehlung ist, dürfe man theoretisch ohne Konsequenzen die Vignette rechtsbündig platzieren?
3 Antworten
Darf man, aber wo liegt das Problem es nicht wie empfohlen zu machen?
Die ASFINAG gibt die Empfehlung zwecks der leichteren Prüfbarkeit aus da rechts ohnehin schon viel kleben kann (Pickerl, Parkpickerl, Umweltplakette usw.).
Das Gesetz sagt auch, dass nicht mehr als 2 österr. Vignette kleben sollen, aber man muss sich nur manche Windschutzscheiben ansehen. V.a. Leute die öfter mal nur eine 10-Tages- oder 2-Monats-Vignette kaufen, kleben sich munter vorne alles zu. Bestraft wird trotzdem nicht. Man ist schon froh, dass eine Vignette klebt. Man muss nicht unbedingt heiliger als der Papst sein ;)
So einer bin ich zum Glück nicht. Aber wenn du das schon erwähnst, wird man dann auch nicht bestraft wenn man den VIgnettenteil, denn man abschneiden tut (bevor man die vignette anklebt), nicht abschneidet. Oder ist dies eine andere Regelung und man wird bestraft?
Der untere Abschnitt dient dazu nachweisen zu können, dass die Vignette die geklebt ist auch echt ist. Das wird aber nur dann überprüft, wenn es Zweifel bezügl. der Echtheit gibt.
Weiters brauchst du den Abschnitt, wenn du eine neue Scheibe benötigst, weil die alte getauscht werden muss, denn dann bekommst du eine Ersatzvignette, wobei das, glaube ich, nur für Jahresvignetten gilt.
Also ist es letztendlich nicht schlimm, wenn der Abschnitt picken bleibt? :)
Nein, aber eigentlich zieht man nur die Vignette ab und hebt den Rest auf ;)
Ja weiß ich. Ab und zu denk ich mir das meine Dummheit bestraft gehört, aber aus unnötigen Sachen/Fehlern lernt man zumindest draus. Zum Glück brauche ich mir jetzt keine großen Gedanken machen. Vielen Dank. :) Lg
Allzeit gute Fahrt. Es gibt übrigens auch die Vignette in digitaler Form. Die muss aber 18 Tage vor der benötigten Gültigkeit gekauft werden.
Dankeschön für die Info. :) Ich glaube die wäre klüger gewesen, dann hätte ich mir jetzt im Nachinein nicht so viele Sorgen machen müssen :D
Naja, die ASFINAG sieht es nicht so eng, solange eine Vignette geklebt ist bzw. eine digitale Vignette gekauft wurde :)
Gute Frage. Ganz rechts ist das Pickerl, somit müsste man sie auch daneben anbringen dürfen.
Die digitale Vignette hat den Vorteil dass sie an das Kennzeichen gebunden ist, somit geht sich nicht durch eine kaputte Windschutzscheibe oder einen Autoverkauf "verloren".
Durch eine kaputte Windschutzscheibe geht sie ohnehin nicht verloren. Man muss nur den unteren Abschnitt der Vignette aufbewahren. Ohne diesem Abschnitt hat man natürlich Pech, wenn die Scheibe getauscht werden muss.
Ist in der Mautordnung geregelt:
Die Klebevignette für mehrspurige Kraftfahrzeuge ist - nach vollständigem Ablösen von der Trägerfolie - unbeschädigt und direkt so auf die Innenseite der Windschutzscheibe anzukleben, dass sie von vorne außen gut sicht- und kontrollierbar ist (z. B. kein Ankleben hinter einem dunklen Tönungsstreifen, kein Ankleben bei Panoramascheiben an nach hinten gewölbten Teilen der Windschutzscheibe, kein Ankleben an der Seitenscheibe). Bei Nichtbeachtung der Anbringungsvorschriften (z. B. nicht vollständiges Ablösen von der Trägerfolie oder nicht vollständige Anbringung der Vignette) kann der Tatbestand der Mautprellerei (siehe Punkt 1.9) verwirklicht werden. Auf die Anbringungsempfehlung auf der Rückseite der Klebevignette wird hingewiesen. Bei Motorrädern ist die Klebevignette gut sichtbar und kontrollierbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Bestandteil des Motorrades anzukleben.
https://www.asfinag.at/maut-vignette/mautordnung/
Das Problem lag daran, dass manche blöde Autofahrer inklusive mir die Empfehlung auf der Hinterseite nicht gelesen haben, bevor ich die Vignette geklept habe. Jetzt liegt sie nämlich rechtsbündig