veto bei Benotung?

2 Antworten

Du kannst eventuell schriftlich Wiederspruch einlegen und eine Zweitkorrektur durch einen anderen Lehrer beantragen.

Details dazu sollten sich im für das Bundesland gültigen Schulgesetz oder zugehörigen Ordnungen finden.

Nein.

Wenn Du keine Anhaltspunkte oder Vergleichspunkte, zB mit einer anderen Klausur, die besser benotet wurde, hast, welche eine Basis für eine Diskussion bilden könnten, bleibt's beim nein.


paulklaus  03.07.2020, 15:32

Jay hat Recht !!

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Noeru  03.07.2020, 15:33
@paulklaus

Ich habe in meine Antwort schon die Wahrscheinlichkeit, dass ein Veto was bringt, mit einbezogen.

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