Verliebt in meine "Cousine"?
Mein Vater ist meiner Mutter fremdgegangen, und zwar mit meiner Tante. Meine Cousine bzw. meine Halbschwester die daraus entstanden ist, und nun fast 15. Meine Frage ist, ob es moralisch verwerflich ist, wenn ich sie heiraten würde, weil sie schon geil ist. Bitte nur ernste Antworten.
10 Antworten
In Ausnahmefällen und nach ärztlicher Untersuchung, um festzustellen, dass es nicht zu Behinderungen der Kinder kommen würde, geht das.
lch kenne ein Paar, die haben heiraten können, obwohl sie Vetter und Kusine sind.
Halbgeschwister geht gar nicht.
Cousine und Cousin können immer heiraten...dafür braucht es keine Untersuchung.
Nur unter Verwandten ersten Grades ist es verboten
ich glaube zu einigen vererbaren geisteskrankheiten würde es trotzdem kommen
Oops! Da ist dir aber was Tolles eingefallen!
Ist dein Vater auch amtlich als Vater des Mädchens registriert worden? Dann ist deine "Cousine" ganz offiziell deine Halbschwester und ihr dürft nicht heiraten.
Ist jedoch dein Onkel oder der seinerzeitige Lebensgefährte deiner Tante als Vater von ihr registriert worden, ist sie offiziell deine Cousine und ihr dürftet legal heiraten.
Ihr müsst jedoch bedenken, dass Nachfahren aus derart direkten Linien häufig körperliche oder geistige Schäden haben.
O TEMPORA, O MORES! :(
(lat.: Oh Zeiten, oh Sitten! - Cicero 63 v. Chr.)
Ihr habt den selben Vater...von daher ist es verboten.
Also vergiss es
Wenn sein Vater amtlich nicht als Vater der "Cousine" eingetragen wurde, ist sie offiziell eine Cousine und keine Halbschwester. Somit wäre rein rechtlich eine Ehe möglich.
Klar, und du meinst, die Mütter machen das so einfach mit? Es wird ja wohl in der Familie bekannt sein, dass der Vater fremd gegangen ist.
Da es deine Halbschwester ist, ist es gesetzlich verboten.
Wenn sein Vater amtlich nicht als Vater der "Cousine" eingetragen wurde, ist sie offiziell eine Cousine und keine Halbschwester. Somit wäre rein rechtlich eine Ehe möglich.
Was die moralische Seite betrifft, lassen wir außer acht.
Auch wenn der Vater nicht eingetragen ist, ist es rechtlich verboten.
So etwas kann und wird rauskommen. Und dann kannst du dir ja ausrechnen, was die Gerichte dazu sagen werden !
Es ist eigentlich deine Schwester. Und selbst wenn nicht wäre sie zu jung zum heiraten...
Wenn er über 18 ist, bräuchte er nur warten, bis sie über 16 ist, denn wenn sein Vater amtlich nicht als Vater der "Cousine" eingetragen wurde, ist sie offiziell eine Cousine und keine Halbschwester. Somit wäre rein rechtlich eine Ehe möglich.
In welchem Land wäre das denn legal?