Unangekündigte Tests an Schulen?

5 Antworten

(2) Auf Grund der Prüfungsergebnisse nach Abs. 1 ist unter Berücksichtigung der bisherigen Schulleistungen in einer Konferenz der Prüfer unter dem Vorsitz des Schulleiters mit unbedingter Mehrheit der abgegebenen Stimmen festzusetzen, ob der Prüfungskandidat die Prüfung „bestanden“ oder wegen mangelnder Eignung „nicht bestanden“ hat (Gesamtbeurteilung). Bei Stimmengleichheit entscheidet der Schulleiter.

Das ist § 8 (2) des von dir zitierten Gesetzes. Da steht was über ein Prüfungsergebnis drin oder sowas in der Art. Inwiefern hieraus zu erkennen ist, dass der Lehrer keine unangekündigten Tests schreiben darf erschließt sich mir nicht, offen gestanden.

Ansonsten... ja, finde ich nachvollziehbar vom Lehrer. Wenn mir meine Schüler irgendeine Gesetzesstelle falsch hinzitieren würden und erwarten, dass sie irgendwie einen Sieg damit erringen, dann würde ich es vermutlich genauso machen.

In diesem Sinne: Das habt ihr euch selbst eingebrockt, jetzt schaut wie ihr das gemacht bekommt. Im Notfall musst du halt eben jede Woche lernen... was du ohnehin tun solltest.

Bonsai82  03.10.2021, 23:16

Irgendwie muss man seine Faulheit rechtfertigen :-D

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julian4311 
Fragesteller
 04.10.2021, 07:03

Also ich habe vergessen da ich in einer Berufschule bin, hier das Gesetz:

„§8 (2) Die schriftlichen Überprüfungen sind dem Schüler spätestens zwei Unterrichtstage vorher, in ganzjährigen oder saisonmäßigen Berufsschulen jedoch spätestens am letzten Unterrichtstag der vorhergehenden Woche bekanntzugeben.“

Womit du siehst, er muss es angekündigen! Und mal so gesagt, er will das wir auf einen Test lernen, aber dann wenn der Tag kommt, gibt es keinen Test, also ich habe das Thema im Unterricht halbwegs bis gut gecheckt, dann soll ich es vertiefend lernen und dann kriege ich keine Note in dem Fach wofür ich 2h gelernt hab. Und mal so gesagt den Lehrer haben wir in 5 Fächern.

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julian4311 
Fragesteller
 04.10.2021, 08:06
@BeviBaby

„Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 24. Juni 1974 über die Leistungsbeurteilung in Pflichtschulen sowie mittleren und höheren Schulen (Leistungsbeurteilungsverordnung)„

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BeviBaby  04.10.2021, 08:30
@julian4311

Gut, dann kannst du jetzt wenigstens anständig zitieren und dein Lehrer hat trotzdem recht mit dem was er tut.

Finde ich auch gut gekontert von ihm. Ihr habt provoziert und einen auf Besserwisser gemacht, jetzt lebt mit den Konsequenzen. Damit habt ihr was gelernt was man eigentlich schon wesentlich früher hätte lernen sollen, nämlich dass es oftmals nicht gut ausgeht sich in jedem Kleinsch*** auf Gesetze zu berufen wenn man unbedingt seinen Dickkopf durchsetzen will. Das geht nämlich gerne mal nach hinten los.

Ansonsten... es ist dir natürlich überlassen zu lernen oder nicht bzw. Die Ansage ernstzunehmen oder nicht.

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Er will das wir lernen, in unserer Freizeit, und am Ende habe ich 2h fürs lernen verloren und kriege keine Note weil kein Test gemacht wurde… Jede Woche!

Selbst Schuld, du hättest ihn ja nicht in die Ecke drängen müssen. 😉

Und ich bin mir ziemlich sicher, dass TESTS nicht angekündigt sein müssen.

julian4311 
Fragesteller
 04.10.2021, 07:04

Er hat es seit anfang an schon so gemacht, und lies oben meinen Kommentar dann siehst du was ich meine ;)

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OMG! Bei uns in Deutschland ist so etwas gang und gäbe. Nennt sich Extemporale oder kurz Ex. Der Stoff darf dabei aber nur über die letze Unterrichtsstunde gehen. Das ist durchaus auch hilfreich für die Schüler, da der neue Stoff ja auf dem alten aufbaut und wenn man den alten schon nicht beherrscht, kapiert man den neuen erst recht nicht. Außerdem hat man dann für die "großen" Tests (Schulaufgaben genannt) nicht soviel nachzulernen.

Seid ihr Ötzis weichlicher als wir Piefkes?

Echt jetzt? Zeit fürs Lernen verloren?

Schon zu meiner Schulzeit war klar, dass wir für das Leben lernen, nicht für die Schule oder die Note. Insofern kannst Du gar nicht genug "Zeit fürs Lernen verlieren".

Das ist mal eine Frechheit: Der Lehrer will, dass du was lernst?! Wo gibt's denn sowas?!