Übernahme trotz Übernahmegarantie nicht sicher?

6 Antworten

Üblicherweise ist die Übernahmegarantie an bestimmte Voraussetzungen geknüpft - Mindestmaß ist die bestandene Prüfung, oft gibt es aber auch "Kleingedrucktes" wie eine freie Stelle o.ä.

Aber:
Es ist auch immer möglich, dass das eine personenbedingte Entscheidung war, der sich als nicht zuverlässig erwiesen hat o.ä. und womöglich gab es einen Deal mit ihm - Ausbildung abschließen, aber das Unternehmen verlassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn ein Azubi während der Ausbildung durchgehend schlechte Leistungen gezeigt oder gar Abmahnungen gesammelt hat, dann wird er natürlich auch trotz Übernahmegarantie nicht genommen.

Die Garantie ist immer unter Vorbehalt, deshalb wird sowas in der Regel auch nicht schriftlich festgehalten.

Eine Übernahmegarantie bedeutet doch nicht, dass der Azubi dann machen kann was er will. Er kann auch nach der Übernahme noch (nach den gleichen Kriterien) wie alle anderen auch, entlassen werden

Niemand bekommt einen Vertrag auf Lebenszeit

Kommt auf verschiedene Umstände an. Rechtskräftig kann das zum Beispiel erst 6 Monate vor dem Ende der Ausbildung vereinbart werden. Wird davor bereits eine Vereinbarung getroffen, ist diese Vereinbarung nicht gültig, siehe § 12 BBiG.

Es gibt trotzdem Azubis, die nicht zur Übernahme geeignet sind und die der Betrieb nicht weiter beschäftigen möchte. Manchmal fehlt es auch einfach an Kapazität.