JAV Mitgliedübernahme trotz Einstellungsstopp?

1 Antwort

und möchte davon Gebrauch machen, dass ich als JAV Mitglied unbefristet übernommen werden muss.

schau mal hier (... auch den Punkt Ersatzmitglieder)

https://www.poko.de/jav/jav-know-how/fragen-und-antworten-fuer-die-jav/die-jav-fragt-gilt-der-uebernahmeanspruch-nach-der-ausbildung-auch-fuer-ersatzmitglieder-der-jav#:~:text=Danach%20m%C3%BCssen%20JAV%2DMitglieder%20nach,Ende%20des%20Ausbildungsverh%C3%A4ltnisses%20schriftlich%20verlangen.

Danach müssen JAV-Mitglieder nach der Ausbildung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden, wenn sie die Weiterbeschäftigung innerhalb der letzten 3 Monaten vor dem Ende des Ausbildungsverhältnisses schriftlich verlangen. Tun sie dies, so wird zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet, das nur durch eine gerichtliche Entscheidung verhindert oder wieder aufgelöst werden kann.

Durch die Vorschrift soll verhindert werden, dass Auszubildende, die ein JAV-Amt wahrgenommen haben, nach dem Ende ihrer Ausbildung Gefahr laufen, nur wegen ihres Engagements in der JAV nicht übernommen zu werden.

Die Vorschrift schützt nicht nur die amtierenden Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung, sondern auch Auszubildende, die schon vorher aus der JAV ausgeschieden sind. Voraussetzung für diesen sogenannten „nachwirkenden Schutz“ ist, dass das Ausbildungsverhältnis innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden aus der JAV endet.

Aber was gilt für Ersatzmitglieder? Haben sie auch einen Übernahmeanspruch?