Ausbildung aufgrund von Gehalt wechseln?

8 Antworten

Du kannst den ersten Ausbildungsvertrag unterschreiben. Bekommst Du dann den bevorzugten Ausbildungsvertrag, kündigst Du umgehend den ersten.

Du rufst dann beim AG an, bedankst Dich für das Angebot Deine Ausbildung machen zu dürfen, teilst mit, dass Du dieses Angebot aus persönlichen Gründen leider nicht annehmen kannst, entschuldigst Dich für die Mühe und sagst, dass die schriftliche Kündigung folgt.

Bei einer Ausbildung ist eine Probezeit vorgeschrieben. Während dieser Probezeit kann jede Seite den Ausbildungsvertrag ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen (§ 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz). Deshalb gibt es i.d.R. in den Ausbildungsverträgen auch keinen Zusatz, dass eine Kündigung vor Beginn der Ausbildung ausgeschlossen ist.

Das würde keinen Sinn machen, da ein Azubi die Kündigung am ersten Tag abgeben und sofort gehen könnte.

Die Mitteilung dass man die Stelle nicht möchte, sollte so schnell wie möglich gemacht werden, damit der Betrieb sich nach einem anderen Azubi umschauen kann.

Schau dir dein Arbeitsvertrag genau an.

Es kann drin stehen, dass du verpflichtet bist den ersten Tag anzutreten und der Vertrag vorher nicht kündbar ist.

ChristianLE  08.01.2024, 08:21

Das wäre bei Ausbildungsverhältnissen unwirksam und auch relativ sinnlos, da diese während der Probezeit fristlos gekündigt werden können.

Da würde er am 01.08. beim Unternehmen vorstellig werden, seine Kündigung abgeben und wieder nach Hause gehen. Das bringt niemandem was.

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Yato0o0o808  08.01.2024, 12:00
@ChristianLE

unwirksame nicht. Klar kann man sofort Grund/Fristlos kündigen. Jedoch muss man am ersten Tag da sein. Und das kann verhindert, dass man mehrere Ausbildungsverträge gleichzeitig abschließt.

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Du kannst einen Ausbildungsvertrag unterschreiben und den wieder kündigen, wenn du das besseres findest. Da machst du dich auch nicht schadenersatzpflichtig, weil du Ausbildungsverträge vor Beginn immer kündigen kannst. In der Probezeit geht das auch fristlos.

Das würde ich auf gar keinen Fall so machen. Du könntest, wie du schon selbst festgestellt hat, dich schadensersatzpflichtig machen.

Du könntest im Nachhinein nur einen Betriebswechsel machen. Das würde aber wahrscheinlich nicht so gut ankommen bei der zweiten Firma, wenn du nur wegen der Vergütung hin und her wechselst. Dann bräuchtest du schon einen wichtigen Grund.

superbigredboy 
Fragesteller
 07.01.2024, 01:40

Ich habe gedacht, dass man während der Probezeit sich selber kündigen könnte wie man lustig ist, oder nicht? und woher soll Arbeitgeber 2 von Arbeitgeber 1 wissen? ich schreib nicht in meine Bewerbung "Arbeitgeber 1 will mich haben, Sie zahlen aber viel besser und deswegen will ich zu Ihnen"

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ChristianLE  08.01.2024, 08:18
Du könntest, wie du schon selbst festgestellt hat, dich schadensersatzpflichtig machen.

Nein, definitiv nicht. Ausbildungsverhältnisse können vor Ausbildungsbeginn und während der Probezeit jederzeit (fristlos) gekündigt werden.

Er muss dem Ausbildungsbetrieb nicht einmal sagen, warum er kündigt.

Du könntest im Nachhinein nur einen Betriebswechsel machen.

Auch nein. Betriebswechsel (nach der Probezeit) sind nach BBiG nicht möglich.

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Ich wäre da an deiner Stelle vorsichtig! Ein Startup kann genauso schnell wieder von der Bildfläche verschwinden wie es gekommen ist. EIn Kollege von mir, mein aktueller Chef z.B. hat auch für ein solches Startup gearbeitet. er hat beim "Alten" meinem ehmaligen Meister gekündigt, um da duchzustarten. Ist tierisch auf die Nase gefallen. nach einem guten Jahr war da Essig.

der Alte hat ihn danach zum glück wieder zurück genommen. aber seine 12 Kollegen hats teilweise übel getroffen. offene Lohnforderungen, teils wegen unstimmigkeiten kein Arbeitslosengeld etc..

lg, Anna