Wann und wie wird eine Übernahme nach der Ausbildung verhandelt?

3 Antworten

Wenn man übernommen wird, sollte das schon 3 Monate vor den Abschlussprüfungen feststehen.

Der Arbeitgeber sowie der Auszubildende sollten beide davon ausgehen, dass die Ausbildung verlängert wird, wenn man die Abschlussprüfungen nicht besteht!

Besteht man die Prüfungen, wird man übernommen. Besteht man die Prüfungen nicht, verlängert sich die Ausbildung.

Man sollte sich 3 Monate vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses beim Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, insofern man noch keine Zusage für die Übernahme bekommen hat. Das Amt wird einen dann ggfs. frühzeitig irgendwohin vermitteln können.

Also es sollte schon rechtzeitig mittgeteilt werden. So dass sich der Azubi auch drauf einstellen kann und evtl sich bei anderen Firmen bewerben kann.

Rechtlich gesehen ist das so, dass wenn der Azubi nach der bestandenen Prüfung zu seiner Firma geht und auch nur etwas Arbeitstechnisches dort macht (Schraube drehen, Pinsel reinigen etc), automatisch übernommen wird und aus dem Ausbildungsvertrag ein Arbeitsvertrag wird.

Habe Bankkaufmann gelernt und nach der Ausbildung gab es gar nichts zu verhandeln.

Ich denke das ist heute immer noch so. Man wird einer tariflichen TG zugeordnet. Bezweifle daß es da Ausnahmen gibt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung