Sollen 16 jährige an der Landtagswahl teilnehmen dürfen?

8 Antworten

Das Wahlrecht ist an die Volljährigkeit gekoppelt. Das ist ein gutes System so, eben weil es keine sinnvolle Begründung gibt warum jemand am Freitag noch nicht wählen darf, am Sonntag aber schon - nach seinem 18. Geburtstag. Es umgekehrt aber eine Regelung braucht, weil nicht jeder Pimpf mit 11 schon zur Wahl gehen braucht. Ja, man kann sich streiten über 16 und 18, aber das ist eben nicht willkürlich auf 18 gelegt worden, sondern eben an die Volljährigkeit gekoppelt.

Das sind Diskussionen, wie es sie auch beim Führerschein, bei der Alkoholausgabe, beim Mindestalter für Sex und grundsätzlich allem, was einer Altersbeschränkung unterliegt gibt.

Sollen 16 jährige an der Landtagswahl teilnehmen dürfen?

Nein, besser nicht. Mit der AfD haben wir schon genügend geistig Unreife im Bundestag sitzen.

Nein. Daß man einem 16- oder 17-jährigen noch nicht so ganz die Einsicht in die Tragweite politischer Äußerungen unterstellen kann, haben wir doch gerade bei der Sache mit dem Aiwanger-Flugblatt gesehen.

Entscheidungsgewalt sollte an die Verantwortung für diese Entscheidungen gekoppelt sei. Wahlmündigkeit also im gleichen Alter, wie volle Strafmündigkeit.

In Berlin kann man bereits ab 16 wählen bei der nächsten Landtagswahl.